Verfahrenskostenhilfe noch mal geprüft

15. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
hellokitty123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)
Verfahrenskostenhilfe noch mal geprüft

Ich habe 2 Fragen, bitte:
1. Gestern bkamm ich ein Brief von Amstgericht. Weil ich nicht reagiert habe auf Schreibungen von April und Mai, ist meine Verfahrenskostenhilfe nicht mehr bewiligt. Problem ist -- ich habe überhaupt kein Briefe bekommen damals!!! Welche Nar wurde so ein Schreiben einfach ignorieren?? So -- wird das Gericht mich glauben? Und hab ich gute Chancen auf das sofortige Beschwerde? (Echt -- ich habe gar nichts in die Post bekommen -- schwüre!!). Und wenn ich Erfolg auf den Beswcherde habe, heisst der "1 Monatsfrist" für die Beschwerde, oder am Ende 1 Monat muss ich alle Unterlagen und Verfahrenskostenhilfe Formular abgeben?

2. Ich habe endlich nach 16 Jahre ein neuer PKW gekauft (alte war 20 Jahre alt). Die "neue" ist auch 10 Jahre alt, aber ein Mercedes. Die Wert liegt bei 8,000 Euro. Was werden die sagen? Wenn das über der Vermögens Limit ist, muss ich es verkaufen? Nachzahlen?

Vielen Dank im Vorrauss!!!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Du kannst innerhalb eines Monats nach Zustellung Beschwerde einlegen. Das heißt: wenn dir der Aufhebungsbeschluss am 14.7. zugestellt wurde, musst deine Beschwerde spätestens am 14. 8. bei Gericht sein. Aber Vorsicht: hattest du damals einen Anwalt, der auch über Verfahrenskostenhilfe vom Staat bezahlt wurde, zählt die Zustellung an den. Es reicht die Beschwerde innerhalb der Frist, beweisen, dass du vorher keine Post bekommen hast, musst du nicht.
Auto: Der Freibetrag beträgt 5.000 €. Bei 8.000 € Wert des Autos liegst du da drüber. Kann schon sein, dass du die 3.000 €, die darüber liegen, einsetzen musst.

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#2
 Von 
hellokitty123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank salkavalka.
Es war damals über Anwalt gestellt. Meinst du die sollen auch Kopien bekommen haben?
Und entschuldigen mein weiter Frage: So die gesamte Unterlangen müssen da sein innerhalb ein Monat, oder nur eine Beschwerde?
Und du meinst ein einmalige Zahlung wegen das KFZ?
:)

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Eigentlich sollte der Aufhebungsbeschluss an den damaligen Anwalt zugestellt werden, machen aber viele Gerichte nicht. daher weiß ich nicht, wie es in deinem Fall ist.
Mit der Beschwerde sollten möglichst alle Unterlagen eingereicht werden. Kann zwar auch gut gehen, wenn du nur die Erklärung über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse einreichst und die Belege nachreichst, aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Immerhin bist du aus der Sicht des Gerichts schon zweimal vorher aufgefordert worden und ein Monat reicht ja eigentlich locker, um die Belege zu kopieren.
Hinsichtlich des Autos ist es möglich, dass eine Einmalzahlung angeordnet wird.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat:
Es war damals über Anwalt gestellt.

Und der hat auch nie Schreiben erhalten? Dringend mal nachfragen bei dem und beim Gericht, wohin die Schreiben gingen. Wenn die an den Anwalt gingen, dann haftet der. Kopien beim Gericht erbitten, wenn der Anwalt blockt, wäre mein Tipp.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hellokitty123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Noch eine kleine Frage:
Als Selbständiger, nutze ich mein Konto für alle Lebenshaltungskosten.
Das nächste Geld (Einkommen) kommt erst ende Oktober.
Beim Prüfung, werden die die paar Tausend als Lebens notwendig, oder als extra (Spar) Geld rechnen?
(Diese Frage hat mit dem Auto auch zu tun, weil beide zusammen gerechnet werden, denk ich).

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