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Verfahrenshilfeantrag ?

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Verfahrenshilfeantrag ?

Guten Tag !

Ich komme aus Österreich.
Mich würde interessieren, ob ich in Deutschland einen Antrag auf
Verfahrenshilfe stellen kann.
Es geht um eine Erbschaft in Deutschland.

Oder heißt das in Deutschland anders ?
Wo bekommt man so einen Antrag bzw. kann ich den wo
runterladen ?

Danke !

mfg,

Christina

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von mueller_chr am 11.01.2010 19:32
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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>Verfahrenshilfeantrag ?
#Mich würde interessieren, ob ich in Deutschland einen Antrag auf
Verfahrenshilfe stellen kann.#
Nein, darum musst du dich schon selbst kümmern.

Hier http://www.bmj.de/files/-/947/erben_vererben_august2009_barrierefrei.pdf
kannst du dich erst mal informieren.

Weiter wären ein paar Fakten schon hilfreich!

Wer ist wann verstorben? Wer ist Erbe? Gibt es ein Testament? Bist du mit dem Erblasser verwandt?

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von cruncc1 am 11.01.2010 20:14
Status: Unsterblich (2339 Beiträge)
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>Verfahrenshilfeantrag ?
@cruncc1

Weiter wären ein paar Fakten schon hilfreich!

Wer ist wann verstorben? Wer ist Erbe? Gibt es ein Testament? Bist du mit dem Erblasser verwandt?


Verstorben ist meine Großtante in Nürnberg.
Erbe ist meine Großmutter, die Schwester der Großtante, die allerdings nicht über den Tod vom Gericht informiert wurde.

Die Verwadte in Deutschland ist die Nichte. (Die Tochter, des bereits verstorbenen Bruders der "Erbtante" aus Deutschland)

Da liegt nun auch das Problem.
Ihre Schwester, meine Großmutter, ist nämlich 3 Monate danach verstorben.
So erfuhren wir durch Zufall, dass meine Großtante bereits verstorben ist.
Das kann ich so nicht stehen lassen, da die Wohnungsschlüsseln Verwandten
überreicht wurden, die mit uns überhaupt keinen Kontakt hatten und
die bei einer gefährlichen Sekte sind, deren Spezialgebiet "Erbschaften" sind.
Was kann ich nun als Österreicher am besten machen ?
Wir fühlten uns jedenfalls hintergangen. Der Tod der Tante war bereits 2oo2,
aber wir fragen uns, was das bitte soll.
Schließfachschlüsseln wurden den Verwandten (Nichte der Tante)
ausgehändigt, ohne uns vorher zu verständigen.
Sowas kann man doch nicht machen...
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir schreiben könnten, wie man hier nun am
besten vorgeht.
Ich war auch schon bei der Bank mit dem Schließfach.
Die Damen am Schalter war total geschockt und wusste nicht, was sie sagen
sollte. Der zuständige Herr, der damals das erledigt hat, der ist nun
in einer anderen Stadt, in einer anderen Filiale... usw....

Danke !

fg,

Christina


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von mueller_chr am 20.01.2010 14:18
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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>Verfahrenshilfeantrag ?
--- editiert vom Admin


von guest-12320.01.2010 17:01:54 am 20.01.2010 14:49
Status: Junior (69 Beiträge)
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>Verfahrenshilfeantrag ?
#Verstorben ist meine Großtante in Nürnberg.
Erbe ist meine Großmutter, die Schwester der Großtante, die allerdings nicht über den Tod vom Gericht informiert wurde.#
Vorhanden waren also die Großmutter, deren Schwester (die Großtante) sowie ein
ein weiterer Bruder?

Wie kommst du darauf, dass deine Großmutter Erbe deiner Tante wurde?
Wenn kein Testament vorhanden ist (vermute, dass es so ist, da deine Großmutter nicht vom Gericht benachrichtigt wurde) gilt die gesetzliche Erbfolge.

Du kannst dich beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht am Wohnort der Verstorbenen) erkundigen, ob es ein Testament gibt.

Die Verwadte in Deutschland ist die Nichte. (Die Tochter, des bereits verstorbenen Bruders der "Erbtante" aus Deutschland)

#Das kann ich so nicht stehen lassen, da die Wohnungsschlüsseln Verwandten
überreicht wurden, die mit uns überhaupt keinen Kontakt hatten und
die bei einer gefährlichen Sekte sind, deren Spezialgebiet "Erbschaften" sind.#
Die Nichte ist mit der "Großtante" genauso verwandt wie du.

#Ich war auch schon bei der Bank mit dem Schließfach.
Die Damen am Schalter war total geschockt und wusste nicht, was sie sagen
sollte. Der zuständige Herr, der damals das erledigt hat, der ist nun
in einer anderen Stadt, in einer anderen Filiale... usw....#
Nachhaken! Die Bank darf das Schließfach nur öffnen, wenn ein Erbnachweis vorgelegt wurde und alle erben mitwirken.

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von cruncc1 am 20.01.2010 20:55
Status: Unsterblich (2339 Beiträge)
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>Verfahrenshilfeantrag ?
>Verfahrenshilfeantrag ?
#Verstorben ist meine Großtante in Nürnberg.
Erbe ist meine Großmutter, die Schwester der Großtante, die allerdings nicht über den Tod vom Gericht informiert wurde.#
Vorhanden waren also die Großmutter, deren Schwester (die Großtante) sowie ein
ein weiterer Bruder?

Nein 2 Brüder der Nichte aus Österreich.
ALso ingesamt 4 Erben.

Wie kommst du darauf, dass deine Großmutter Erbe deiner Tante wurde?

Es steht so im Erbschein. Außerdem laut Erbfolge.
Die Großmutter steht auf dem Erbschein, allerdings ist diese nicht zum
Zeitpunkt des Todes ihrer Schwester benachrichtigt worden.
Es sieht alles so aus, als hätte man darauf gewartet, dass sie stirbt...
Das ist ja das skandalöse.
Da die Verwandten aus Deutschland nämlich uns sagten:
Wir haben gehofft, ihr würdet Euch nicht melden...

Wenn kein Testament vorhanden ist (vermute, dass es so ist, da deine Großmutter nicht vom Gericht benachrichtigt wurde) gilt die gesetzliche Erbfolge.

Es war kein Testament vorhanden. So stand es im Protokoll des
Schließfaches.

Du kannst dich beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht am Wohnort der Verstorbenen) erkundigen, ob es ein Testament gibt.

Die Verwadte in Deutschland ist die Nichte. (Die Tochter, des bereits verstorbenen Bruders der "Erbtante" aus Deutschland)

#Das kann ich so nicht stehen lassen, da die Wohnungsschlüsseln Verwandten
überreicht wurden, die mit uns überhaupt keinen Kontakt hatten und
die bei einer gefährlichen Sekte sind, deren Spezialgebiet "Erbschaften" sind.#
Die Nichte ist mit der "Großtante" genauso verwandt wie du.

Das bestreitet ja niemand...

Es geht mir hauptsächlich um die Versäumnis der Verständigung vom Gericht.
Es ist ja ein Skandal.
Die Verstorbene Tante hatte ja keinen Kontakt mit den Verwandten aus
Deutschland. Das weiß ich, da sie hin und wieder mit meiner Großmutter
telefonierte.

Zu den Aufgaben des Nachlassgerichtes gehören:

Ermittlung und Feststellung der erben von Amts wegen, falls ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass vorhanden ist.

Das ist nicht erfolgt, obwohl meine Großmutter einen so seltenen Namen
hat, dass dieser nur 1x in ihrer Heimatstadt vorkommt und somit
ganz einfach zu ermitteln ist.

#Ich war auch schon bei der Bank mit dem Schließfach.
Die Damen am Schalter war total geschockt und wusste nicht, was sie sagen
sollte. Der zuständige Herr, der damals das erledigt hat, der ist nun
in einer anderen Stadt, in einer anderen Filiale... usw....#
Nachhaken! Die Bank darf das Schließfach nur öffnen, wenn ein Erbnachweis vorgelegt wurde und alle erben mitwirken.

Im Protokoll steht:

Das Schließfach wurde geöffnet ohne endgültigen Nachweis der Erbschaft.
(2003).

Das Schließfach wurde geöffnet und der Inhalt der Verwandten aus
Deutschland überreicht.
(2004).

Die Bankangestellte hat mit persönlich in der Filiale gesagt, dass man,
wenn man im Besitz von Schließfachschlüsseln ist,
das Schließfach ohne weiteres öffnen kann.
Man braucht keinen Ausweis oder sonst etwas.

Daher meine Frage: Wie kommt diese Verwandte an die Schlüsseln ?

Warum wurde ihre Schwester in Österreich nicht benachrichtig ?

Hier ist eindeutig das Gericht zur Verantwortung zu ziehen,
da die Nichte hier nicht so einfach zu Schlüsseln kommen
durfte. Zudem wenn man die Erbfolge hernimmt, hat sie
nur 1/6 geerbt, da sie noch 2 Brüder hat in Österreich.
Meine Großmutter war zur Hälfte als Erbin eingetragen worden.

Daher nochmals meine Frage:

Wie soll man da am besten vorgehen ?

Danke für die Informatioane !

fg,

Christina


EIn Notar war laut Protokoll bei der Öffnung des Schließfaches vorhanden,
aber es wird auch vermerkt

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von mueller_chr am 21.01.2010 14:27
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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>Verfahrenshilfeantrag ?
#Es steht so im Erbschein. Außerdem laut Erbfolge.
Die Großmutter steht auf dem Erbschein, allerdings ist diese nicht zum
Zeitpunkt des Todes ihrer Schwester benachrichtigt worden.#
Das kann nicht stimmen! Wenn ein Erbschein vorhanden ist in dem die Großmutter als (Allein?)Erbin steht, hätte nur die Oma den Erbscheinsantrag stellen können. Außerdem hätte ein Testament vorhanden sein müssen.

#Es war kein Testament vorhanden. So stand es im Protokoll des
Schließfaches.#
Dann gibt es weitere Erben!

#Es geht mir hauptsächlich um die Versäumnis der Verständigung vom Gericht.
Es ist ja ein Skandal.#
Bevor du hier von einem "Skandal" sprichst, solltest du erst einmal die Fakten in Erfahrung bringen (beim Nachlassgericht)!

#Zu den Aufgaben des Nachlassgerichtes gehören:
Ermittlung und Feststellung der erben von Amts wegen, falls ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass vorhanden ist.#
In den meisten Bundesländern werden von Amts wegen keine erben ermittelt!

#Daher meine Frage: Wie kommt diese Verwandte an die Schlüsseln ?#
Woher sollen wir das wissen?

#Hier ist eindeutig das Gericht zur Verantwortung zu ziehen,
da die Nichte hier nicht so einfach zu Schlüsseln kommen
durfte.#
Das Gericht hat damit nichts zu tun.

#Zudem wenn man die Erbfolge hernimmt, hat sie
nur 1/6 geerbt, da sie noch 2 Brüder hat in Österreich.
Meine Großmutter war zur Hälfte als Erbin eingetragen worden#
??? Ja was denn nun?

#Wie soll man da am besten vorgehen ?#
Du solltest dich beim Nachlassgericht erkundigen!

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von cruncc1 am 21.01.2010 19:53
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>Verfahrenshilfeantrag ?
>Verfahrenshilfeantrag ?
#Es steht so im Erbschein. Außerdem laut Erbfolge.
Die Großmutter steht auf dem Erbschein, allerdings ist diese nicht zum
Zeitpunkt des Todes ihrer Schwester benachrichtigt worden.#
Das kann nicht stimmen! Wenn ein Erbschein vorhanden ist in dem die Großmutter als (Allein?)Erbin steht, hätte nur die Oma den Erbscheinsantrag stellen können. Außerdem hätte ein Testament vorhanden sein müssen.

Der Erbschein wurde geändert, nachdem wir uns gemeldet haben.
Auf dem Erbschein steht nun die Oma mit dem Vermerk "nachverstorben"
Ist sowieso ein wenig irritierend, da ja im Falle des Todes meiner Oma,
meine Mutter, also ihre Tochter erben würde.
Da die Großmutter nicht verständigt wurde, und sie 3 Monate danach starb,
müsste doch der Erbschein anders aussehen. Noch kommt dazu, dass dann
meine Mutter Erbin wäre, da meine Oma meine Mutter zur Alleinerbin
machte (Testament).

Ich weiß nicht wie das normalerweise gehandhabt wird.

#Es war kein Testament vorhanden. So stand es im Protokoll des
Schließfaches.#
Dann gibt es weitere Erben!

Warum ? Wie schon gesagt: Es gibt die 3 Geschwister zu je 1/6 und die
Hälfte (meine Oma).

Die Schwester der 3 Geschwister aus der Sekte hat alles im Alleingang gemacht.
Niemanden verständigt. Der Leichenschmaus war sehr gut meinte sie und
der Verein der Österreicher war auch dabei mit 50 Leuten...
Ich finde das so eine Frechheit !!!
Ich weiß nicht, was in diese Verwandten gefahren ist.
Zudem hat die Tante nie etwas von denen berichtet...
Denen gings nur ums Geld.

#Es geht mir hauptsächlich um die Versäumnis der Verständigung vom Gericht.
Es ist ja ein Skandal.#
Bevor du hier von einem "Skandal" sprichst, solltest du erst einmal die Fakten in Erfahrung bringen (beim Nachlassgericht)!

Ich habe bereits im Juli des letzten Jahres an das Nachlassgericht geschrieben
mit Bitte um Kontaktaufnahme, bezüglich Klärund in diesem Fall.
Ich habe bis jetzt keine Rückmeldung bekommen.
Vor 3 Wochen habe ich ihnen nochmals geschrieben, per Einschreiben und
Rückschein. Da ich angenommen habe, dass vielleicht der letzte Brief nicht
angekommen ist. Der Mann der Nichte arbeitet nämlich bei der Post als
Postzusteller... Genau in diesem Gebiet...

#Zu den Aufgaben des Nachlassgerichtes gehören:
Ermittlung und Feststellung der erben von Amts wegen, falls ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass vorhanden ist.#
In den meisten Bundesländern werden von Amts wegen keine erben ermittelt!

Diese Zeilen habe ich von der Infoseite der Homepage des Nachlassgeriches
hier eingefügt.

#Daher meine Frage: Wie kommt diese Verwandte an die Schlüsseln ?#
Woher sollen wir das wissen?

Ich habe mich bei der Bank mit dem Schließfach informiert und wollte
wissen, ob ich eine Aufzeichnung sehen kann, wann jemand beim Schließfach war. Denn das wird aufgezeichnet. Wer was rein oder rausgibt, nicht.
Man sagte mir, ich bräuchte dazu einen Erbschein.
Diesen habe ich nicht, da ja meine Großmutter verstorben ist und meine Mutter krank. (nicht reisefähig).So weiß ich nicht, wie ich an sowas kommen kann.
Woher bekommt man so eine Berechtigung ?


#Hier ist eindeutig das Gericht zur Verantwortung zu ziehen,
da die Nichte hier nicht so einfach zu Schlüsseln kommen
durfte.#
Das Gericht hat damit nichts zu tun.

Wer dann ?

#Zudem wenn man die Erbfolge hernimmt, hat sie
nur 1/6 geerbt, da sie noch 2 Brüder hat in Österreich.
Meine Großmutter war zur Hälfte als Erbin eingetragen worden#
??? Ja was denn nun?

Das habe ich ja letztes Mal genau angeführt mit den Verwandten.
Für uns sind das 2 Erben. Die 3 Geschwister und meine Oma bzw. meine
Mutter.

#Wie soll man da am besten vorgehen ?#
Du solltest dich beim Nachlassgericht erkundigen!

Das habe ich bereits getan, aber schriftlich, damit ich was in der Hand habe.

Vielen Dank für die Antworten !!

fg,

Christina

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von mueller_chr am 22.01.2010 16:11
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>Verfahrenshilfeantrag ?
#Der Erbschein wurde geändert, nachdem wir uns gemeldet haben.
Auf dem Erbschein steht nun die Oma mit dem Vermerk "nachverstorben"
Ist sowieso ein wenig irritierend, da ja im Falle des Todes meiner Oma,
meine Mutter, also ihre Tochter erben würde.#
Der Erbschein auf den Tod der Großtante bleibt bestehen, auch wenn die Oma nachverstorben ist.

#Da die Großmutter nicht verständigt wurde, und sie 3 Monate danach starb,
müsste doch der Erbschein anders aussehen.#
Nö, darin sind die zum Zeitpunkt des Todes der Großtante "gültigen" erben aufgeführt. Dass die Großmutter nachverstorben ist, spielt keine Rolle.

#Noch kommt dazu, dass dann meine Mutter Erbin wäre, da meine Oma meine Mutter zur Alleinerbin machte (Testament).#
Dass ist eine andere "Baustelle", nämlich die Erbfolge nach der Oma. Deine Mutter tritt anstelle der Oma in die Erbengemeinschaft nach der Großtante ein.

#Warum ? Wie schon gesagt: Es gibt die 3 Geschwister zu je 1/6 und die
Hälfte (meine Oma).#
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge und die Oma ist nicht Alleinerbin.

#Ich habe bereits im Juli des letzten Jahres an das Nachlassgericht geschrieben
mit Bitte um Kontaktaufnahme, bezüglich Klärund in diesem Fall.
Ich habe bis jetzt keine Rückmeldung bekommen.#
Dann solltest du nochmal nachfragen und Druck machen!

#Man sagte mir, ich bräuchte dazu einen Erbschein.#
Dann muss deine Mutter einen Erbschein nach der Oma beantragen. Ohne Erbschein keine Auskunft!

#Das Gericht hat damit nichts zu tun.
Wer dann ?#
Das musst du die Bank fragen.

#Zudem wenn man die Erbfolge hernimmt, hat sie
nur 1/6 geerbt, da sie noch 2 Brüder hat in Österreich.
Meine Großmutter war zur Hälfte als Erbin eingetragen worden#
??? Ja was denn nun?#
Das kannst du nur beim Nachlassgericht klären!!! Dazu muss man die genauen Verwandtschaftsverhältnisse der Großtante kennen (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister etc.).

#Das habe ich ja letztes Mal genau angeführt mit den Verwandten.
Für uns sind das 2 Erben. Die 3 Geschwister und meine Oma bzw. meine
Mutter.#
Nochmal: Deine Mutter ist keine Erbin (zumindest nicht lt. Erbschein) nach der Großtante!

#Das habe ich bereits getan, aber schriftlich, damit ich was in der Hand habe.#
Dann klärt sich ja hoffentlich alles auf.

Wäre nett, wenn du über das "Ergebnis" berichten würdest.


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von cruncc1 am 22.01.2010 17:21
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>Verfahrenshilfeantrag ?
>Verfahrenshilfeantrag ?
#Der Erbschein wurde geändert, nachdem wir uns gemeldet haben.
Auf dem Erbschein steht nun die Oma mit dem Vermerk "nachverstorben"
Ist sowieso ein wenig irritierend, da ja im Falle des Todes meiner Oma,
meine Mutter, also ihre Tochter erben würde.#
Der Erbschein auf den Tod der Großtante bleibt bestehen, auch wenn die Oma nachverstorben ist.

#Da die Großmutter nicht verständigt wurde, und sie 3 Monate danach starb,
müsste doch der Erbschein anders aussehen.#
Nö, darin sind die zum Zeitpunkt des Todes der Großtante "gültigen" erben aufgeführt. Dass die Großmutter nachverstorben ist, spielt keine Rolle.

JA, aber Tote könnnen ja nicht mehr erben.

#Noch kommt dazu, dass dann meine Mutter Erbin wäre, da meine Oma meine Mutter zur Alleinerbin machte (Testament).#
Dass ist eine andere "Baustelle", nämlich die Erbfolge nach der Oma. Deine Mutter tritt anstelle der Oma in die Erbengemeinschaft nach der Großtante ein.

Genau.

#Warum ? Wie schon gesagt: Es gibt die 3 Geschwister zu je 1/6 und die
Hälfte (meine Oma).#
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge und die Oma ist nicht Alleinerbin.


#Ich habe bereits im Juli des letzten Jahres an das Nachlassgericht geschrieben
mit Bitte um Kontaktaufnahme, bezüglich Klärund in diesem Fall.
Ich habe bis jetzt keine Rückmeldung bekommen.#
Dann solltest du nochmal nachfragen und Druck machen!

Das werde ich machen !

#Man sagte mir, ich bräuchte dazu einen Erbschein.#
Dann muss deine Mutter einen Erbschein nach der Oma beantragen. Ohne Erbschein keine Auskunft!

Meine Mutter ist krank und obwohl ich die Vollmacht bekommen habe damals
sie zu vertreten, ist mein Vater Sachwalter geworden und hat somit meine Vollmacht aufgehoben. Daher habe ich eigentlich keine
Berechtigung. Wie ist das eigentlich: MEin Vater ist ja nicht verwandt
mit der Tante. Kann ich da nichts machen ?
Da ich ja so keine Auskunft erhalte.


#Das Gericht hat damit nichts zu tun.
Wer dann ?#
Das musst du die Bank fragen.


#Zudem wenn man die Erbfolge hernimmt, hat sie
nur 1/6 geerbt, da sie noch 2 Brüder hat in Österreich.
Meine Großmutter war zur Hälfte als Erbin eingetragen worden#
??? Ja was denn nun?#
Das kannst du nur beim Nachlassgericht klären!!! Dazu muss man die genauen Verwandtschaftsverhältnisse der Großtante kennen (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister etc.).

#Das habe ich ja letztes Mal genau angeführt mit den Verwandten.
Für uns sind das 2 Erben. Die 3 Geschwister und meine Oma bzw. meine
Mutter.#
Nochmal: Deine Mutter ist keine Erbin (zumindest nicht lt. Erbschein) nach der Großtante!

Ja, aber laut Testament der Großmutter.

#Das habe ich bereits getan, aber schriftlich, damit ich was in der Hand habe.#
Dann klärt sich ja hoffentlich alles auf.

Wäre nett, wenn du über das "Ergebnis" berichten würdest.

Ja, das werde ich machen.

Danke !

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von mueller_chr am 27.01.2010 10:31
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>Verfahrenshilfeantrag ?
Hallo !

@cruncc1

Vielleicht könntest Du mir noch auf meine letzte Nachricht antworten.

Danke !

fg,

Christina

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von mueller_chr am 09.02.2010 13:54
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