>Verfahrenshilfeantrag ?
>Verfahrenshilfeantrag ?
#Es steht so im Erbschein. Außerdem laut Erbfolge.
Die Großmutter steht auf dem Erbschein, allerdings ist diese nicht zum
Zeitpunkt des Todes ihrer Schwester benachrichtigt worden.#
Das kann nicht stimmen! Wenn ein Erbschein vorhanden ist in dem die Großmutter als (Allein?)Erbin steht, hätte nur die Oma den Erbscheinsantrag stellen können. Außerdem hätte ein
Testament vorhanden sein müssen.
Der Erbschein wurde geändert, nachdem wir uns gemeldet haben.
Auf dem Erbschein steht nun die Oma mit dem Vermerk "nachverstorben"
Ist sowieso ein wenig irritierend, da ja im Falle des Todes meiner Oma,
meine Mutter, also ihre Tochter
erben würde.
Da die Großmutter nicht verständigt wurde, und sie 3 Monate danach starb,
müsste doch der Erbschein anders aussehen. Noch kommt dazu, dass dann
meine Mutter Erbin wäre, da meine Oma meine Mutter zur Alleinerbin
machte (Testament).
Ich weiß nicht wie das normalerweise gehandhabt wird.
#Es war kein
Testament vorhanden. So stand es im Protokoll des
Schließfaches.#
Dann gibt es weitere Erben!
Warum ? Wie schon gesagt: Es gibt die 3 Geschwister zu je 1/6 und die
Hälfte (meine Oma).
Die Schwester der 3 Geschwister aus der Sekte hat alles im Alleingang gemacht.
Niemanden verständigt. Der Leichenschmaus war sehr gut meinte sie und
der Verein der Österreicher war auch dabei mit 50 Leuten...
Ich finde das so eine Frechheit !!!
Ich weiß nicht, was in diese Verwandten gefahren ist.
Zudem hat die Tante nie etwas von denen berichtet...
Denen gings nur ums Geld.
#Es geht mir hauptsächlich um die Versäumnis der Verständigung vom Gericht.
Es ist ja ein Skandal.#
Bevor du hier von einem "Skandal" sprichst, solltest du erst einmal die Fakten in Erfahrung bringen (beim Nachlassgericht)!
Ich habe bereits im Juli des letzten Jahres an das Nachlassgericht geschrieben
mit Bitte um Kontaktaufnahme, bezüglich Klärund in diesem Fall.
Ich habe bis jetzt keine Rückmeldung bekommen.
Vor 3 Wochen habe ich ihnen nochmals geschrieben, per Einschreiben und
Rückschein. Da ich angenommen habe, dass vielleicht der letzte Brief nicht
angekommen ist. Der Mann der Nichte arbeitet nämlich bei der Post als
Postzusteller... Genau in diesem Gebiet...
#Zu den Aufgaben des Nachlassgerichtes gehören:
Ermittlung und Feststellung der
erben von Amts wegen, falls ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass vorhanden ist.#
In den meisten Bundesländern werden von Amts wegen keine
erben ermittelt!
Diese Zeilen habe ich von der Infoseite der Homepage des Nachlassgeriches
hier eingefügt.
#Daher meine Frage: Wie kommt diese Verwandte an die Schlüsseln ?#
Woher sollen wir das wissen?
Ich habe mich bei der Bank mit dem Schließfach informiert und wollte
wissen, ob ich eine Aufzeichnung sehen kann, wann jemand beim Schließfach war. Denn das wird aufgezeichnet. Wer was rein oder rausgibt, nicht.
Man sagte mir, ich bräuchte dazu einen Erbschein.
Diesen habe ich nicht, da ja meine Großmutter verstorben ist und meine Mutter krank. (nicht reisefähig).So weiß ich nicht, wie ich an sowas kommen kann.
Woher bekommt man so eine Berechtigung ?
#Hier ist eindeutig das Gericht zur Verantwortung zu ziehen,
da die Nichte hier nicht so einfach zu Schlüsseln kommen
durfte.#
Das Gericht hat damit nichts zu tun.
Wer dann ?
#Zudem wenn man die Erbfolge hernimmt, hat sie
nur 1/6 geerbt, da sie noch 2 Brüder hat in Österreich.
Meine Großmutter war zur Hälfte als Erbin eingetragen worden#
??? Ja was denn nun?
Das habe ich ja letztes Mal genau angeführt mit den Verwandten.
Für uns sind das 2 Erben. Die 3 Geschwister und meine Oma bzw. meine
Mutter.
#Wie soll man da am besten vorgehen ?#
Du solltest dich beim Nachlassgericht erkundigen!
Das habe ich bereits getan, aber schriftlich, damit ich was in der Hand habe.
Vielen Dank für die Antworten !!
fg,
Christina
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von mueller_chr am 22.01.2010 16:11
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