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Vereinssatzung prüfen
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Vereinssatzung prüfen
Rechtsanwalt R. Sandbrink
Bruckenfischerstraße 9, 81547 München, Tel: 089/ 693 939 11, Fax: 089/ 693 939 12
Vertragsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
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Vertragsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht

Vereinssatzung prüfen enthält folgende Leistung: Preis
€189,00
inkl. MwSt.
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Überblick
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Ich biete Ihnen die Überprüfung von Vereinssatzungen an.
Gegenstand der Überprüfung werden insbesondere sein:
-Fragestellungen zum Vereinszweck (kann der Zweck erreicht werden; Handelt es sich um einen legitimen Vereinszweck..)
-Fragen zur Haftung des Vorstandes (insbesondere vor der Hintergrund etwaiger Haftungsprivilegierung)
-Fragen zur Aufwandsentschädigung (insbesondere vor dem Hintergrund des Steuerrechts)
-Überprüfung der Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung
-Beschlussregelungen
-Fragen zu den Mitgliedsbeiträgen
-Fragestellungen zu Mitgliederrechten
Im Gesamten wird Wert darauf gelegt, dass die Vereinssatzung in sich "schlüssig" ist. Mögliche Widersprüche werden aufgezeigt und Verbesserungsvorschläge formuliert.
Die Überprüfung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Übermittlung der dafür notwenigen Unterlagen. Sie erhalten von mir eine schriftliche Stellungnahme, die insbesondere die oben genannten Punkte berücksichtigt.
Mit den besten Grüßen
RA Sandbrink
-Kanzlei KRS-
Bruckenfischerstraße 9, 81547 München
www.kanzlei-krs.de
Gegenstand der Überprüfung werden insbesondere sein:
-Fragestellungen zum Vereinszweck (kann der Zweck erreicht werden; Handelt es sich um einen legitimen Vereinszweck..)
-Fragen zur Haftung des Vorstandes (insbesondere vor der Hintergrund etwaiger Haftungsprivilegierung)
-Fragen zur Aufwandsentschädigung (insbesondere vor dem Hintergrund des Steuerrechts)
-Überprüfung der Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung
-Beschlussregelungen
-Fragen zu den Mitgliedsbeiträgen
-Fragestellungen zu Mitgliederrechten
Im Gesamten wird Wert darauf gelegt, dass die Vereinssatzung in sich "schlüssig" ist. Mögliche Widersprüche werden aufgezeigt und Verbesserungsvorschläge formuliert.
Die Überprüfung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Übermittlung der dafür notwenigen Unterlagen. Sie erhalten von mir eine schriftliche Stellungnahme, die insbesondere die oben genannten Punkte berücksichtigt.
Mit den besten Grüßen
RA Sandbrink
-Kanzlei KRS-
Bruckenfischerstraße 9, 81547 München
www.kanzlei-krs.de
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