>Vereinsrecht -- Verstoß gegen Satzung
Wenn die Einladung zur Hauptversammlung nicht satzungskonform geschehen ist, können alle Beschlüsse, die auf diese Versammlung gefasst wurden, später angefochten werden; ggf. auch gerichtlich.
Der Vorstand wird auf der Hauptversammlung einen antrag auf Entlastung stellen. Ob diesem Antrag zugestimmt, das heißt, die Entlastung erteilt wird, bleibt jedem einzelnen Mitglied selber überlassen. Bei einer nicht satzungsgemäßen Kassenprüfung würde ich mir schon genau überlegen, ob ich der Entlastung zustimme, oder nicht. Wie nahe der/die Kassenprüfer dem Vorstand steht/stehen, ist dabei relativ nebensächlich. Die Kassenprüfer müssen von der Mitgliederversammlung gewählt worden sein. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ eines Vereines. Darum obliegt die Wahl, und auch Abwahl, aller anderen Vereinsorgane, zu denen eben auch die Kassenprüfer, sowie der Vorstand, gehören, ausschließlich der Mitgliederversammlung.
Gruss,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
von AxelK am 30.03.2006 22:05
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