Vereinsgründung Satzung zurück vom gericht

23. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)
Vereinsgründung Satzung zurück vom gericht

Hallo,

Es wurde ein Verein gegründet, alle Unterlagen

- Notar
- Satzung
- Gründungsprotokoll

gingen zum zuständigen Gericht.

Nun kam die Satzung zurück, mit der Bitte um kleine Änderungen.
Soweit Ok.

Nun meine Frage, besteht die Möglichkeit nach der Anmeldung, dem Einreichen und der Aufforderung von diesen kleinen Änderungen, auch andere Dinge zu ändern wie zb. einen Kurznamen mit Aufzunehmen?

Ja dieses wird auch im Protokoll der Mitgliederversammlung vermerkt.


Oder darf hier jetzt nur noch das geändert werden, was gefordert wurde?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Frage wer soll denn die Ergänzungen beschließen ?
Was steht für Änderungen in der bisherigen Satzung ?
Wenn die MV mit entsprechender Tagesordnung (konkrete Ankündigung) darüber beschließt, können auch weitere Änderungen erfolgen.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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