Wer trägt die Schulden eines überschuldeten Verein (nach Verein Schließung) ? Wer bekommt das Vermögen wenn das Verein trotz vorhandenen Vermögens schließen soll (z.B. wegen "Aussterben" von Mitgliedern)
a) der Fall dürfte eigentlich nicht vorkommen, wenn doch, können u.U. die Verantwortlichen (Vorstand) zur Rechenschaft gezogen werdenb) Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an den Staat, es sei denn, die Satzung sieht (wirksam) etwas anderes vor. In vielen Sportvereinen steht z.B. in der Satzung, dass vorhandenes Vermögen übergeordneten Verbänden zur (weiteren) Förderung des Sport zufällt.(jeweils ausgehend vom eingetragenen Verein, nicht eingetragene Vereine werden analog zur GbR behandelt, d.h. alle Mitglieder haften)
Dafür sollte man gleich mal Schaden's Ersatz vom TE fordern. Dann muß er in Anwalt's Kanzlei rennen und am Ende auch noch Gericht's Kosten tragen und hat viel Leben's Erfahrung gewonnen.