Vereinigung Flurstücke

2. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Misena
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinigung Flurstücke

Hallo,

ich habe heute die Notarrechnung für die Beurkundung unseres Grundstückskaufvertrags bekommen. Wir waren vorher noch nie beim Notar und sind daher nicht so vertraut mit der Materie. Daher hat sich nun eine Frage ergeben, die wahrscheinlich recht banal ist, uns aber nun beschäftigt. Es geht um den Geschäftswert. Das Grundstück kostet 43T€. Es besteht zur Zeit noch aus 4 Flurstücken, die zu einem Grundstück vereint werden soll. Dazu erstellt der Notar einen Entwurf des Vereinigungsantrags. Hierfür hat er den Geschäftswert um 4.300€ also 10% erhöht. Wie kommt er auf diesen Betrag? Ich konnte darüber nichts finden. Und der Geschäftswert korrelliert doch mit den tatsächlichen Kosten in diesem Fall eigentlich nicht, denn eine Flurstückvereinigung ist ja eigentlich kostenlos. Oder habe ich etwas grundlegend falsch verstanden?

Danke für eure Hilfe

Was denn, so teuer?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Wie kommt er auf diesen Betrag?

Wie wäre es, wenn Du einfach mal beim Notar nachfragst?
Zitat:
...denn eine Flurstückvereinigung ist ja eigentlich kostenlos

Wie kommst Du darauf?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Misena
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

würde ich, aber heute arbeitet da keiner mehr. Ich habe im Internet recherchiert, dass das kostenlos ist. Das habe ich auf mehreren Seiten gelesen. zB hier: http://www.landkreisleipzig.de/behoerdenwegweiser-m-aufgabeDaten-s-404.html ...
-- Editiert von Misena am 03.04.2016 00:05

-- Editiert von Misena am 03.04.2016 00:11

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Vereinigung selber mag kostenlos sein, der Antrag des Notars ist es nicht. Wenn im Kaufvertrag auch die Vereinigung beantragt worden ist, kann der Notar dafür eine 0,5 Gebühr nach 10-20% des Wertes der Grundstücke (in Ihrem Fall Kaufpreis) verlangen.
Auch wenn der Vertrag mit einer 2,0 Gebühr belegt ist, die "Vereinigungsgebühr" aber nur mit einem Gebührensatz von 0,5 ist die Zusammenrechnung aller Werte in Ordnung, da das in Ihrem Fall günstiger als die getrennte Berechnung ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Misena
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Das war eine Antwort, die mir weiter hilft.

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