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Vereinfachte Haftsituation durch Arbeitsstelle?

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Vereinfachte Haftsituation durch Arbeitsstelle?

Hallo,

ich möchte mich mit einem sehr persönlichen Anliegen auf hoffentlich offenen Ohren hier in diesem Forum stoßen. Leider war ich seit Mitte November letzten Jahres nicht mehr hier Aktiv und somit wurde wohl mein Account gelöscht, sodass ich nochmal kurz meine Premisse darlegen muss:

Ich wurde im April letzten Jahres im Land Hessen wegen gewerbsmäßiger Bestechung, Falschbeurkundung im Amt und Urkundenfälschung in ca. 60 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Ich hatte durch diesen Mist logischerweise auch meine Arbeitsstelle verloren. War aber nie in Untersuchungshaft. Ich habe eine Frau, eine 3jährige Tochteer und die komplette Familie die dinter mir steht. Circa 3 Monate nach bekanntwerden meiner Tat und die daraus resultierenden Entlassung fand ich wieder einen Arbeitgeber der trotz der voraussichtlichen Strafzumessung mich anstellte, auch wenn der Lohn sehr gering war. Meine wöchentliche Arbeitszeit betrug 42 Stunden bei 1.600,-- € Brutto. Die Strafzumessung hatte ich akzeptiert und bin nicht in Revision gegangen. 2 meiner Mitstreiter hatten aber diesen Weg gewählt. Am 22.11.2010 musste ich nun meine Strafe in Hünfeld antreten. Als Häftling machte ich nie Probleme. Mein Arbeitgeber und ich hofften sehr schnell in den offenen Vollzug zu kommen und hielt die Stelle bis zum 15.12.2010 frei. Ohne Erfolg. Am 07.02.2011 bekam ich nun ganz überraschend Bescheid das deren Revision Erfolg hatte und die Verurteilung wegen Urkundenfälschung falsch war. Da dies mir als nicht revidierenden zugute kommt, kam auch ich in den Genuss der Aufhebung des Urteils. Das hatte zur Folge das ich an jenem 07.02. wieder ein freier Mann war. Meine Anwältin sagt der Prozess wird neu aufgerollt und ich kann mit einer Strafreduzierung von ca. 6 Monaten rechnen. Nun hätte ich wieder die Möglichkeit bei meinem ehemaligen Arbeitgeber zu beginnen. Jedoch müsste ich jetzt 47 Stunden für selbe Geld oder sogar noch weniger Arbeiten. Morgen haben wir ein Gespräch. Als Arbeitslosengeld habe ich nun sogar 100,00 € mehr als bei meinem vielleicht zukünftigen Arbeitgeber. Wenn ich jetzt noch Sprit- und sonstige Kosten mit einrechne wird es mir Schwindelig.
Ich möchte wieder Arbeiten, keine Frage, aber bei solche Konditionen???

Nun meine eigentliche Frage?

Ich würde gerne in diesen "sauren Apfel" beißen, wenn ich wüsste das meine Tätigkeit dort mir bei der zukünftigen Urteilsgebung zugute kommt? Das letzte Mal war das ja nicht der Fall, leider! Hat hier jemand Erfahrung in einem ähnlichen Fall, was jedoch lt. meiner Anwältin recht selten vorkommt? Hätte vielleicht auch noch eine andere Arbeitsmöglichkeit (ca. 1.600,00 € NETTO). Aber da weiß ich noch nix genaues!

BITTE UM SCHNELLE HILFE!!!!!!

ElGratzo

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von ElGratzo am 09.03.2011 15:25
Status: Praktikant (16 Beiträge)
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>Vereinfachte Haftsituation durch Arbeitsstelle?
Auf die Strafzumessung als solche hat ein Arbeitsplatz keinen Einfluß.

Ein Arbeitsplatz spielt eine Rolle bei der Frage der sog. "Sozialprognose", also wenn es um die Frage geht, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll, oder nicht. Diese Frage wird sich bei Ihnen aber nicht stellen, da nur Freiheitsstrafen bis max. zu einer Höhe von 2 Jahren nach § 56 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden können. Bei einer Strafe über 2 Jahre ist das -schon rein rechtlich- nicht möglich. Und eine Reduzierung des Strafmaßes auf unter 2 Jahre wird bei Ihnen nicht in Frage kommen, bei bisher 4 Jahren und 4 Monaten. Ihre RAin rechnet ja auch mit 3 Jahren, 10 Monaten.

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von !!Streetworker!! am 09.03.2011 18:01
Status: Tao (17086 Beiträge)
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>Vereinfachte Haftsituation durch Arbeitsstelle?
Mir ging es mehr darum das durch diese "ungewünschte" Tatsache über die ich mich natürlich gefreut habe, nun nach erneuter Verurteilung und natürlich auch nach erneuten Haftantritt wiederum als Selbststeller mir Erleichterungen im Vorfeld zum offenen Vollzug gewährt werden kann?

Schon doof, wenn ich nun mein Leben wieder regle und in ein paar Monate werde ich da wieder auf unbestimmte Zeit heraus gerissen werde! Nicht Falsch verstehen, ich habe Mist gebaut und möchte auch dafür gerade stehen! Aber gerade im Zuge der sogenannten Resozialisierung ist es doch dann danach umso schwerer nach 2mal JVA einen guten Job zu finden, oder? Aber ich möchte mich auch nicht von meinem AG so ausnutzen lassen!

ElGratzo

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von ElGratzo am 09.03.2011 19:31
Status: Praktikant (16 Beiträge)
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>Vereinfachte Haftsituation durch Arbeitsstelle?
Fang an zu arbeiten, betreib Schadenswiedergutmachung, die Haftzeit wird dir angerechnet.

Viel Glück

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von AltesHaus am 09.03.2011 20:46
Status: Legende (253 Beiträge)
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>Vereinfachte Haftsituation durch Arbeitsstelle?
Die Schadenswiedergutmachung läuft und werde ich auf jedenfall machen, mir geht es darum ob es bringt was zu arbeiten????

Mein zukünftiger AG möchte mich für knapp 6€ pro Stunde malochen lassen. Abzgl. Sprit und etc. kann man sich vorstellen was hängen bleibt. Das ist ABZOCKE!!!! Zumal ich mehr Arbeitslosengeld bekomme. Oder soll ich nach was anderem suchen? Nur möchte ich kein Risiko eingehen bei der späteren Strafzuweisung bzw. Hafterleichterungen.

ElGratzo

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von ElGratzo am 09.03.2011 21:10
Status: Praktikant (16 Beiträge)
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>Vereinfachte Haftsituation durch Arbeitsstelle?
Egal alles annehmen arbeiten bis der Pudding wackelt, Reue zeigen, EINSICHT zeigen, reg dich nicht über Abzocke auf, den mal dran weswegen du in den Bau wandern sollst

Zähne zusammenbeißen und durch, du hattest ja auch keine Ressentiment beim Begehen der Straftat (ist kein Vorwurf, nur ne Feststellung).

Trotzdem viel Glück, je mehr du machst desto besser deine Chancen.

Im übrigen wird es dir recht schwer fallen mit solch einem Vorleben einen "tollen" Arbeitsplatz zu erhaschen.

LG AltesHaus

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von AltesHaus am 09.03.2011 21:34
Status: Legende (253 Beiträge)
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>Vereinfachte Haftsituation durch Arbeitsstelle?
quote:
Nur möchte ich kein Risiko eingehen bei der späteren Strafzuweisung bzw. Hafterleichterungen.

Das hatte ich Ihnen doch bereits beantwortet (zumindest den 1. Teil):

Auf die Strafzumessung hat es keinen Einfluß

Hinsichtlich der Frage, Freigänger zu werden um den Arbeitsplatz behalten zu können, kommt es auf die JVA an. Das kann Ihnen keiner vorhersagen. Natürl. ist es mit Arbeit wahrscheinlicher Freigänger zu werden als ohne Arbeit. Als Erstverbüßer mit einer Strafe von über 24 Monaten werden Sie gem. hessischem Vollstreckungsplan wieder in die JVA Hünfeld kommen. Wann Sie dort ggf. Freigänger werden, entscheidet die JVA. Das kann Ihnen wie gesagt keiner vorhersagen.

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von !!Streetworker!! am 09.03.2011 21:48
Status: Tao (17086 Beiträge)
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>Vereinfachte Haftsituation durch Arbeitsstelle?
Mir ginge es einfach da drum das ich bei meinem fast zukünftigen Arbeitgeber 47 Stunden die Woche für 1600 Brutto arbeiten musste und er bei einem erneuten Vertragsabschluss nochmal hundert im Monat weniger verdiene und das ist definitiv unter dem Mindestlohn! Sowas würde ich nur eingehen, wenn ich wüsste wenn's was bringt! Bin doch kein moderner Sklave, oder???

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von ElGratzo am 10.03.2011 14:56
Status: Praktikant (16 Beiträge)
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>Vereinfachte Haftsituation durch Arbeitsstelle?
Ja, das haben wir ja nun verstanden.

Zum 3. Mal:
auf die Strafe hat es keinen Einfluß

"Ob's ansonsten was bringt" kann Ihnen hier -jetzt auch zum 3. Mal- keiner vorhersagen. Vor allem, selbst wenn 's was bringt, dann doch allenfalls in die Richtung, dass Sie durch den Job schnell Freigänger werden würden, aber dann ja genau den Job machen müßten , auf den Sie ja offenbar keine Lust haben.

Von daher lassen Sie es doch einfach. Aber entscheiden müssen Sie das schon selbst. Das können wir Ihnen nicht abnehmen.




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von !!Streetworker!! am 10.03.2011 15:11
Status: Tao (17086 Beiträge)
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>Vereinfachte Haftsituation durch Arbeitsstelle?
Hallo,

ich würde dazu raten, den Job zu vergessen. Wenn der Prozeß wieder aufgerollt wird, werden Sie sicher auch daran teilnehmen müssen. Wieviele Tage da zusammen kommen? Sinnvoller wäre es vielleicht schon für die Zeit nach der JVA beruflich zu planen und versuchen eine entsprechende Weiterbildung von der Arge zu erhalten. Grüßele Farnmausi

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"Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum"


von Farnmausi am 10.03.2011 19:16
Status: Legende (212 Beiträge)
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>Vereinfachte Haftsituation durch Arbeitsstelle?
Ich denke mal so maximal 3 Tage, da das wichtigste schon gesagt wurde und wir alle geständig waren.
Hatte gestern das Vertragsgespräch und werde nicht zusagen und mich auf meine weitere Zukunft vorbereiten. Bekam nochmals Mehrarbeit ohne Lohn oder Freizeit aufgebrummt und Gehaltserhöhungen sind wirtschaftlich nicht in Sicht. Sehr fragwürdig, da ja Mehrarbeit ja eigentlich mehr Aufträge bedeutet! Habe Sch... gebaut und dazu stehe ich, aber Ausbeuten brauche ich mich deswegen nicht lassen! Es hat dort Spaß gemacht, aber etwas muss dass finanzielle auch passen!

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von ElGratzo am 11.03.2011 07:47
Status: Praktikant (16 Beiträge)
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