Mal angenommen, man kauft ein Haus schlüsselfertig, wobei das Grundstück separat von der Fa. des Architekten gekauft wird. Der Käufer vereinbart mit dem Architekten, dass er eine geringe Pauschale an Architektenkosten bezahlt (deutlich unter dem üblichen Satz der HOAI) und auch, dass er die Grundsteuer zahlt, die der Architekt seinerseits für den Erwerb des Grundstücks zahlen musste. Der Käufer weigert sich nun, die beiden Beträge zu bezahlen und beruft sich auf den Verstoß gegen das Kopplungsverbot. Kann der Architekt die Beträge einklagen?
-- Editier von LangerAtem am 08.06.2015 15:41
Vereinbarungen mit dem Architekten bei schlüsselfertigem Bau
8. Juni 2015
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Frage vom 8. Juni 2015 | 15:39
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Status: Frischling (16 Beiträge, 9x hilfreich)
Vereinbarungen mit dem Architekten bei schlüsselfertigem Bau
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