Verein vs. Verband

26. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Battlefield
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Verein vs. Verband

Liebe Foristen,

ich wäre euch für hilfreichen Beiträge bei der Klärung folgender Frage dankbar:

1.Kann/darf sich ein eingetragener Verein, der sich bundesweit betätigt, als "Verband" bezeichnen, wenn seine Landesgremien keine Rechtsform (zB e.V.) haben ?

2.Wenn ja, dürfte sich der Verein auf Bundesebene als Bundesverband, und auf Landesebene als Landesverband bezeichnen, wenn der Landesverband weitere untergeordnete Verästelungen auf lokaler Ebene hat?

Ich bedanke mich vorab für eure Beiträge!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

2 X Ja.
Was soll dagegen sprechen ?
Ein Verband hat in der Regel Vereine ( ob e.V. oder n.e.V.) als Mitglieder, dies trifft doch zu oder ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Stimmt 2x Ja, siehe auch DARC (deutscher Amateurradioclub), der ADAC (sicher besser bekannt) und den Bundesverband der Kleingärtner) - alle e.V.

Hardy DD

Signatur:

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#3
 Von 
Battlefield
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Spezi-2
@Hardy DD

Danke für eure hilfreichen Beiträge!

Dann ist es tatsächlich so, dass einem Verband auch nicht-eingetragene Vereine angehören können.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Dann ist es tatsächlich so, dass einem Verband auch nicht-eingetragene Vereine angehören können.


Wie auch bei Vereinen entscheidet das die (Gründer)Versammlung durch den Text der Satzung bei der Festlegung wer Mitglied werden kann.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Probleme kann es allerdings geben, wenn es um die Gemeinnützigkeit geht.
Wenn ein Verband die Gemeinnützigkeit erlangen/behalten will, müssen auch alle Unterorganisationen Gemeinnützig sein.

Zweites mögliches Problem: wettbewerbsrechtlich. Wenn man den Eindruck erweckt, als Bundesverband alle untergeordneten Verbände und Vereine zu repräsentieren, dies aber nicht der Fall ist.
(ich vermute, einen Verein "Bundesverband der Fußballvereine" zu gründen/etablieren, dürfte ziemlich nach hinten los gehen).

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#6
 Von 
Battlefield
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@hiphappy

Bitte gehe davon aus, dass im angenommenen Fall der Dachverein (Bundesverband) bereits die Gemeinnützigkeit erlangt hat. Da die Untergliederungen keine Rechtsform haben, erstreckt/beschränkt sich die Gemeinnützigkeit nur auf den Dachverein X e.V.

-- Editiert von Battlefield am 30.05.2017 12:31

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Battlefield):
Da die Untergliederungen keine Rechtsform haben, erstreckt/beschränkt sich die Gemeinnützigkeit nur auf den Dachverein X e.V.


Das sieht das Finanzamt anders. Spätestens bei einer genaueren Prüfung wird heraus kommen, dass nur gemeinnützig anerkannte Unterorganisationen gefördert werden dürfen.
Im Sport heißt das z.B. : will ein Dachverband (welcher die Ligen organisiert) gemeinnützig sein, müssen ALLE Teilnehmer (Vereine) auch gemeinnützig sein.

Mag sein, dass das Finanzamt das bis zu einer gewissen Größenordnung gelassen sieht. Aber irgendwann erreicht man den Punkt, an dem dies so gefordert ist, vermutlich bei deutlich unter 50.000 EUR Jahresumsatz.

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