Liebe Foristen,
ich wäre euch für hilfreichen Beiträge bei der Klärung folgender Frage dankbar:
1.Kann/darf sich ein eingetragener Verein, der sich bundesweit betätigt, als "Verband" bezeichnen, wenn seine Landesgremien keine Rechtsform (zB e.V.) haben ?
2.Wenn ja, dürfte sich der Verein auf Bundesebene als Bundesverband, und auf Landesebene als Landesverband bezeichnen, wenn der Landesverband weitere untergeordnete Verästelungen auf lokaler Ebene hat?
Ich bedanke mich vorab für eure Beiträge!
Verein vs. Verband
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
2 X Ja.
Was soll dagegen sprechen ?
Ein Verband hat in der Regel Vereine ( ob e.V. oder n.e.V.) als Mitglieder, dies trifft doch zu oder ?
Stimmt 2x Ja, siehe auch DARC (deutscher Amateurradioclub), der ADAC (sicher besser bekannt) und den Bundesverband der Kleingärtner) - alle e.V.
Hardy DD
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@Spezi-2
@Hardy DD
Danke für eure hilfreichen Beiträge!
Dann ist es tatsächlich so, dass einem Verband auch nicht-eingetragene Vereine angehören können.
Zitat:Dann ist es tatsächlich so, dass einem Verband auch nicht-eingetragene Vereine angehören können.
Wie auch bei Vereinen entscheidet das die (Gründer)Versammlung durch den Text der Satzung bei der Festlegung wer Mitglied werden kann.
Probleme kann es allerdings geben, wenn es um die Gemeinnützigkeit geht.
Wenn ein Verband die Gemeinnützigkeit erlangen/behalten will, müssen auch alle Unterorganisationen Gemeinnützig sein.
Zweites mögliches Problem: wettbewerbsrechtlich. Wenn man den Eindruck erweckt, als Bundesverband alle untergeordneten Verbände und Vereine zu repräsentieren, dies aber nicht der Fall ist.
(ich vermute, einen Verein "Bundesverband der Fußballvereine" zu gründen/etablieren, dürfte ziemlich nach hinten los gehen).
@hiphappy
Bitte gehe davon aus, dass im angenommenen Fall der Dachverein (Bundesverband) bereits die Gemeinnützigkeit erlangt hat. Da die Untergliederungen keine Rechtsform haben, erstreckt/beschränkt sich die Gemeinnützigkeit nur auf den Dachverein X e.V.
-- Editiert von Battlefield am 30.05.2017 12:31
ZitatDa die Untergliederungen keine Rechtsform haben, erstreckt/beschränkt sich die Gemeinnützigkeit nur auf den Dachverein X e.V. :
Das sieht das Finanzamt anders. Spätestens bei einer genaueren Prüfung wird heraus kommen, dass nur gemeinnützig anerkannte Unterorganisationen gefördert werden dürfen.
Im Sport heißt das z.B. : will ein Dachverband (welcher die Ligen organisiert) gemeinnützig sein, müssen ALLE Teilnehmer (Vereine) auch gemeinnützig sein.
Mag sein, dass das Finanzamt das bis zu einer gewissen Größenordnung gelassen sieht. Aber irgendwann erreicht man den Punkt, an dem dies so gefordert ist, vermutlich bei deutlich unter 50.000 EUR Jahresumsatz.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten