Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt weiterhin wegen Wettbewerbsverstößen ab

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Abmahnung von Kölner Verein wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße

1. Wer mahnt ab?

In diesem Ratgeberartikel möchte ich aktuelle Abmahnungen des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V. besprechen. Dieser Verein mahnt schon seit längerer Zeit verschiedene Wettbewerbsverstöße ab. In den mir bekannten Fällen ging es z.B. um fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, Verstößen gegen die Preisangabenverordnung, irreführende Werbeangaben, Fehler im Impressum, aber auch wegen fehlender Grundpreisangaben.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Betroffen von solchen Abmahnungen sind meiner Erfahrung nach vor allem Unternehmer, die auf eBay tätig sind.

2. Welche Forderungen stellt der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.?

Die Abmahnungen enthalten im Kern zwei Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung eines Betrages in Höhe von 196,35 € (Abmahnkosten).

Unser ausdrücklicher Rat: Bitte unterschreiben Sie weder die beigefügte Unterlassungserklärung noch zahlen Sie vorschnell die geforderten Abmahnkosten in Höhe von 196,35 €.

3. Abmahnung erhalten, was nun?

Bitte bewahren Sie zunächst Ruhe. Zunächst ist zu prüfen, ob die Vorwürfe in Ihrem konkreten Fall überhaupt zutreffend sind und ob überhaupt eine Berechtigung zum Abmahnen besteht.

Für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Abmahnung bestehen im Einzelfall oftmals mehrere Anhaltspunkte. So müsste zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß in Ihrem Fall gegeben ist. Ohne Wettbewerbsverstoß keine Abmahnung. Dies müsste im Rahmen einer einzelfallbezogenen Prüfung genau untersucht werden. Hierfür stehe ich Ihnen als Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit jahrelanger nachgewiesener Erfahrung auf dem Bereich der Abmahnverteidigung gerne zur Seite.

Sollte kein Ihnen zurechenbarer Wettbewerbsverstoß vorliegen, wäre die Abmahnung unbeachtlich und bräuchte lediglich kurz schriftlich zurückgewiesen werden.

4. Soforthilfe-Tipps bei Erhalt einer Abmahnung

  • Kein Kontakt zur Gegenseite aufnehmen!
  • Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!
  • Fristen einhalten!
  • Keine vorschnellen Zahlungen leisten!
  • Noch vor Fristablauf einen Rechtsanwalt beauftragen.

Haben auch Sie eine Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße erhalten? In diesem Fall helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven kommen sollten, ist eine Vertretung Ihrer Interessen kein Problem. Ich vertrete Sie gerne bundesweit. Übermitteln Sie uns gerne vorab das Abmahnschreiben per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de ), das erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Gerne können Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch kontaktieren.

Fragen Sie auch nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsverteidigung.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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