Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Haftpflicht, Schadensersatz » 

Verdienstausfall eines Selbständigen

Von Rechtsanwalt Dr. Patrick J.M. Junge-Ilges
23.8.2010 | Ratgeber - Haftpflicht, Schadensersatz | 1658 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Verdienstausfall, Höhe, Selbständiger

Frage:
Unfallbedingt war ich mehrere Wochen arbeitsunfähig. Der Verursacher will mir jedoch keinen Verdienstausfall ersetzten, da ich selbständig bin. Ich soll beweisen, dass ich einen Einnahmeausfall hatte.

Antwort:
Wenn ein Gewerbetreibender oder Freiberufler arbeitsunfähig, darf er den Schaden nicht nach dem Gehalt für eine gleichwertige, tatsächlich nicht eingestellte Ersatzkraft bemessen. Vielmehr muss er beweisen, dass er unfallbedingt Gewinneinbußen hatte.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Patrick J.M. Junge-Ilges
Erfurt

Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Hiervon gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme: Ist der Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH verletzt, hat er einen Schadenersatzanspruch in Höhe seines Bruttogehaltes. Dies gilt auch dann, wenn er der alleinige Gesellschafter seiner GmbH ist. Sind Sie also Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH hat Ihnen der Unfallverursacher Ihr Bruttogehalt zu ersetzen, ohne dass Sie einen konkreten Gewinnausfall beweisen müssten.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?