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Verdeckter Transportschaden wurde abgelehnt

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Verdeckter Transportschaden wurde abgelehnt

Hallo,
wir (Gewerbetreibende) haben über Ebay einen gebrauchten Server im Rahmen einer Auktion verkauft. Der Rechner war bei Anlieferung beim (ebenfalls gewerbetreibenden) Käufer äußerlich unbeschädigt. Es stellte sich dann nach dem Auspacken heraus, dass ein Gehäusedeckel eingedrückt und dadurch verzogen war sowie die Prozessoren aus ihren Sockeln und mehrere Kabel aus ihren Steckern gesprungen waren. Offensichtlich hat GP den PC mal "ordentlich aufgedotzt" (das gute Stück wiegt immerhin 26 kg!). Als der Empfänger dies bei GP reklamierte, erklärte man ihm, nur der Absender könne reklamieren. Als wir den Schaden meldeten, erhielten wir denselben ablehnenden Bescheid wie auch Herr Schmidt (siehe Beitrag vom 12.03.2002). (Das ist anscheinend das Standard-Prozedere bei GP ;-) .) Wir haben daraufhin dort mal nachgefragt, wie man denn einen Schaden auf eine mangelhafte Verpackung abstellen kann, wenn sich GP die Verpackung nicht einmal angesehen hat. GP hat auf unser Schreiben hin dann den Rechner (samt Verpackung) beim Empfänger abgeholt und in Augenschein genommen. Nun ist der Rechner wieder zurück, allerdings mit weiteren Schäden. Und GP lehnt die Regulierung ab mit der Begründung, "dass der Inhalt auch im Falle eines Sturzes aus ca. einem Meter Höhe auf jede beliebige Kante des Paketstücks unbeschädigt bleibt". Was uns nun interessiert ist Folgendes:
1. Grundsätzlich: Wenn Gewerbetreibende gebrauchte Waren gelegentlich über Ebay verkaufen, gilt auch hier eine Gewährleistung? Eigentlich müsste doch hier § 34 b GewO und die Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen zugrunde liegen? Oder nicht?
2. Wo ist geregelt, wie denn eine "transportsichere" Verpackung aussieht? Die ADSp legen das reichlich ungenau fest. Zumal GP (oder GLS, wie das Unternehmen nun heißt) sich zwar auf diese beruft, die § 18-22 explizit ausschließt. Und die AGB geben auch nicht viel her.
3. Wer haftet denn nun für den durch die Besichtigung entstandenen Schaden? Sollten wir tatsächlich mangelhaft verpackt haben, hätte GP bzw. GLS einen weiteren Schaden durch die erneute Beförderung ja billigend in Kauf genommen...?
Wir haben nun - ehrlich gesagt - auch keine Lust, einen Prozess um so einen Sch... zu führen, dafür ist unser Laden einfach zu klein.
Es wäre sehr nett, wenn uns jemand hier aus dem Forum unsere Fragen beantworten könnte. Vielen Dank auf jeden Fall schon mal für's Lesen und Gedankenmachen :-) !
Es grüßt freundlich
Frau Baz


von frau baz am 22.10.2002 00:32
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