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Verdeckter Transportschaden oder nicht?!

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Verdeckter Transportschaden oder nicht?!

Hallo,

ich habe für meinen Vater ein PC-Gehäuse im Internet bestellt.
Dieses wurde diese Woche Donnerstag vom Nachbar von DHL angenommen und von mir abgeholt. Äußerlich war das Paket meiner Meinung völlig in Ordnung. Das Gehäuse war oben und unten mit in Styropor gesteckt. Ich hab es mir genauer angeschaut, habe die Seitewand aufgeschraubt und als ich reinschaue, sehe ich dass etliche Plastikhalterungen abgebrochen sind und die Plastikfront löste sich auf einer Seite schon fast ab.

Nun wollte ich das Gehäuse im Originalzustand inkl. konstenfreiem Retourschein des Internethandels zurücksenden. Reklamationsschein und Kopie der Rechnung legte ich in das Paket. Meine Mutter hatte das Paket zur Post gebracht und als sie wieder nach Hause kam, rief ein Mitarbeiter des Internethandels an (wohl aufgrund einer email die ich geschickt hatte mit dem Inhalt, dass das Gehäuse beschädigt ist und ich es sofort zurückschicke und gemäß gesetzlicher Gewährleistung eine Frist von 8 Tagen ab Erhalt setze um mir ein neues Gehäuse zu liefern). Dieser Mitarbeiter machte meiner Mutter weiß, dass es sich ja um einen VERDECKTEN Transportschaden handeln könne und sie soll das Paket wieder von der Post beschaffen (was sie auch tat). Laut des Mitarbeiters sollen wir das Paket zur Postfiliale bringen und dort bestätigen, dass der Inhalt beschädigt ist (Ich hab mich bei der Post erkundigt: Dauer: ca 2 Wochen; Post nimmt das Paket an um abzuklären, ob ein Transportschaden vorliegt oder nicht (meiner Meinung nach nicht beweis- oder belegbar) und setzt sich mit dem Verkäufer (Internethändler) in Verbindung. Das hört sich meiner Meinung nach, nach Wartezeit von mind. 1 Monat an und ist für mich nicht vertretbar!

Jetzt meine Frage: Darf ich das Paket einfach (kostenfrei) zurücksenden und auf die gesetzliche Gewährleistung pochen und eine Frist setzen? Oder muss ich etwa die Post, diese Sache regeln lassen und ewig warten?

Ich glaube die Haftung besteht ja zwischen Verkäufer und Versandunternehmen, auch wenn der Verkäufer in seinen AGB daraufhinzuweisen meint, dass der Käufer ab Versand die "Gefahr" trüge. Somit kann es mir meiner Meinung nach egal sein, ob ein Transportschaden vorliegt oder das Gerät bereits beschädigt versandt wurde?!

Danke im Voraus schon für die Mühe mir zu helfen.

Gruß


von 0v3rK!LL am 17.01.2004 11:30
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Verdeckter Transportschaden oder nicht?!
Der VK darf die Gefahr des Transportes nicht auf den K abwälzen (Es gilt §474 BGB und der schliesst ganz klar §447 BGB aus. Somit haftet der Verkäufer für den Versand)

Wie er nun den Schaden reguliert, ist seine Sache. Kann Ihnen aber auch egal sein.
Wenn der VK nun nicht liefert, setzen Sie ihn 2 Wochen nach der vereinbarten Lieferzeit eine Frist zur Lieferung. Verstreicht diese, befindet er sich in Lieferverzug. Und Sie können Ansprüche gegen ihn geltend machen.

Immerhin trägt er das Versandrisiko und bekommt evt. Transportschäden direkt von der DHL-Versicherung erstattet und nicht sie.

Das defekte Gehäuse brauchen Sie also auf keinen Fall hinnehmen. Er müsste demnach sowieso ein neues abschicken. Wer letztendlich für den Schaden an der 1. Sendung aufkommt, spielt dabei keine Rolle.

Gruss
MichiM

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Und wer keine Fehler macht, wird befördert
"


von MichiM am 17.01.2004 16:57
Status: Unsterblich (1752 Beiträge)
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>Verdeckter Transportschaden oder nicht?!
@ MichiM

Ersteinmal danke für die Antwort.

Wenn ich Sie richtig verstehe, brauche ich also nicht auf einer Postfiliale, der Post/DHL das Paket zu überlassen um nachzuforschen, ob ein Schaden durch den Transport vorliegt, sondern das kann mir EGAL sein und ich darf das Paket gemäß GEWÄHRLEISTUNG zurücksenden, wobei ich ja dann mit der Rücksendung gleich schriftlich eine Frist von mind. 1 Woche setzen darf?



von 0v3rK!LL am 17.01.2004 17:50
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Verdeckter Transportschaden oder nicht?!
Nachtrag:

Einen OFFENSICHTLICHEN Transportschaden, der AM Paket auszumachen ist, muss ich ja protokollieren lassen, soweit ich das weiß!?

Also läge zw. offensichtlichem Transportschaden und dem Fall eines defekten Produkts - dessen Paket nicht offensichtlich beschädigt war (wobei ich als Käufer aber weder mit sicherheit sagen kann, dass es sich um einen Transp.schaden handelt oder eben nicht) - ein gesetzlicher UNTERSCHIED bei dem ich im ersteren Fall protokollieren lassen müsste und im 2. eben nicht?


von 0v3rK!LL am 17.01.2004 17:56
Status: Frischling (4 Beiträge)
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