Verdeckter Transportschaden oder nicht?!
Hallo,
ich habe für meinen Vater ein PC-Gehäuse im Internet bestellt.
Dieses wurde diese Woche Donnerstag vom Nachbar von DHL angenommen und von mir abgeholt. Äußerlich war das Paket meiner Meinung völlig in Ordnung. Das Gehäuse war oben und unten mit in Styropor gesteckt. Ich hab es mir genauer angeschaut, habe die Seitewand aufgeschraubt und als ich reinschaue, sehe ich dass etliche Plastikhalterungen abgebrochen sind und die Plastikfront löste sich auf einer Seite schon fast ab.
Nun wollte ich das Gehäuse im Originalzustand inkl. konstenfreiem Retourschein des Internethandels zurücksenden. Reklamationsschein und Kopie der Rechnung legte ich in das Paket. Meine Mutter hatte das Paket zur Post gebracht und als sie wieder nach Hause kam, rief ein Mitarbeiter des Internethandels an (wohl aufgrund einer email die ich geschickt hatte mit dem Inhalt, dass das Gehäuse beschädigt ist und ich es sofort zurückschicke und gemäß gesetzlicher Gewährleistung eine Frist von 8 Tagen ab Erhalt setze um mir ein neues Gehäuse zu liefern). Dieser Mitarbeiter machte meiner Mutter weiß, dass es sich ja um einen VERDECKTEN Transportschaden handeln könne und sie soll das Paket wieder von der Post beschaffen (was sie auch tat). Laut des Mitarbeiters sollen wir das Paket zur Postfiliale bringen und dort bestätigen, dass der Inhalt beschädigt ist (Ich hab mich bei der Post erkundigt: Dauer: ca 2 Wochen; Post nimmt das Paket an um abzuklären, ob ein Transportschaden vorliegt oder nicht (meiner Meinung nach nicht beweis- oder belegbar) und setzt sich mit dem Verkäufer (Internethändler) in Verbindung. Das hört sich meiner Meinung nach, nach Wartezeit von mind. 1 Monat an und ist für mich nicht vertretbar!
Jetzt meine Frage: Darf ich das Paket einfach (kostenfrei) zurücksenden und auf die gesetzliche Gewährleistung pochen und eine Frist setzen? Oder muss ich etwa die Post, diese Sache regeln lassen und ewig warten?
Ich glaube die Haftung besteht ja zwischen Verkäufer und Versandunternehmen, auch wenn der Verkäufer in seinen AGB daraufhinzuweisen meint, dass der Käufer ab Versand die "Gefahr" trüge. Somit kann es mir meiner Meinung nach egal sein, ob ein Transportschaden vorliegt oder das Gerät bereits beschädigt versandt wurde?!
Danke im Voraus schon für die Mühe mir zu helfen.
Gruß
von 0v3rK!LL am 17.01.2004 11:30
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>Verdeckter Transportschaden oder nicht?!
@ MichiM
Ersteinmal danke für die Antwort.
Wenn ich Sie richtig verstehe, brauche ich also nicht auf einer Postfiliale, der Post/DHL das Paket zu überlassen um nachzuforschen, ob ein Schaden durch den Transport vorliegt, sondern das kann mir EGAL sein und ich darf das Paket gemäß GEWÄHRLEISTUNG zurücksenden, wobei ich ja dann mit der Rücksendung gleich schriftlich eine Frist von mind. 1 Woche setzen darf?
von 0v3rK!LL am 17.01.2004 17:50
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