>Verdeckter Transportschaden
Eine eigenartige Geschichte.
quote:
Das Paket wurde in der Originalverpackung mit DHL dort hingeschickt. Fotos habe ich vorher nicht gemacht. Kostenvoranschlag von Asus: 220 Euro. Begründung:
massive Beschädigungen am Gehäuse- entsprechender Fotobeleg.
Wir wissen, dass hier und da unseriöse Händler zu ungewöhnlichen Methoden greifen, um sich Ansprüchen aus
Gewährleistung zu entziehen oder um nach einem
Widerruf ihrer Rückzahlungspflicht nicht nachkommen zu müssen.
Hier liegt die Sache anders, es ist kaum anzunehmen, dass das Notebook vom Hersteller vorsätzlich beschädigt wurde. Insbesondere wurden Aufnahmen gemacht, es werden Zeugen vorhanden sein.
Außerdem wurde bestätigt, dass die Verpackung äußerlich unbeschädigt war. Das bedeutet, dass die DHL aus dem Schneider sein dürfte. Sie kann beweisen, dass die Sendung (äußerlicher Zustand) so abgeliefert wurde, wie sie bei der Einlieferung entgegengenommen wurde.
Sollte das Notebook jetzt tatsächlich auf dem Transport beschädigt worden sein, kann es nicht angemessen verpackt gewesen sein.
Jetzt wurde ja nichts dazu gesagt, um welche Beschädigungen es überhaupt geht. Wären es z. B. stumpfe Beschädigungen, wäre das unerklärlich.
Wären Risse am Notebook, könnte das daraufhin deuten, dass die Verpackung ungeeignet war. Um welche Verpackung geht es? Wenn es die ist, in der ein Notebook beim Händler erworben wurde, wäre sie wahrscheinlich nicht den Bestimmungen von DHL angemessen. Das ist eine Verpackung für Palettenware, nicht für den Versand. Da wird man noch zusätzlich eine gepolsterte Umverpackung nehmen müssen (stabiler steifer Außenkarton).
Für eine angemessene Verpackung ist aber der Versender verantwortlich, zudem geht es hier um einen Garantiefall, er wird auch die Gefahr für die Hinsendung tragen.
Schließlich ist der Absender beweispflichtig dafür, dass er die Ware in unbeschädigtem Zustand eingeliefert hat. Im Grunde (es wird unterstellt, dass es bei Asus korrekt zugegangen ist, dass nichts verwechselt wurde) ist es ein Problem zwischen Absender und DHL.
Die wird aber eine Haftung verweigern, man wird sie verklagen müssen, dafür hat man aber augenblicklich außerordentlich schlechte Karten, denke ich.
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-- Editiert am 14.09.2010 10:26
von bogus1 am 14.09.2010 10:24
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