Verdeckter Transportschaden - Fristen

4. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
sotel_de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)
Verdeckter Transportschaden - Fristen

Moin!

Es geht um diesen Vorgang / Schaden:
http://www.sotel.de/blog/2008/04/04/fernseher-hat-versand-nicht-ueberlebt/

Fernseher am 08.03 gut verpackt versendet, Gerät funktioniert nicht, Service teilt mit, dass Totalschaden. Kundin informiert uns am 31.03 (nach Urlaub)

Der Versender (GLS) behauptet, dass wir den verdeckten Schaden laut HGB §438 Abs. 2 binnen 7 Tagen hätten melden müssen.

Nur wie? Ich habe ja erst am 31.03 erfahren, dass der Fernseher durch den Transport beschädigt wurde.

Vorher sind wir davon ausgegangen, dass der Fernseher ab Werk einen Defekt hat.

Gibt es hier eine Rechtsprechung, was Verlängerung der Fristen angeht?

Danke
Heiko Somorowsky

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sotel_de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Nachtrag: Hoffe das gehört halbwegs hierher. Habe kein "Speditionsrecht"-Forum gefunden ;)

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"www.sotel.de"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Heiko,

wenn Du im HGB den genannten Paragraphen einmal nachliest, wirst Du finden, daß dort von einer Vermutung die Rede ist. Solche Redeweisen kenne ich aus Regelungen zur Beweispflicht, und würde es auch hier so interpretieren.

Meine Vermutung ;) also ist: Wenn innerhalb von 7 Tagen ein verdeckter Transportschaden angezeigt wird, dann soll gegebenenfalls der Spediteur beweisen, daß der Schaden nicht von ihm verursacht wurde, und wenn er das nicht kann, kriegt der Beschwerdeführer recht. Wenn später, müßte der Beschwerdeführer beweisen, daß der Schaden vom Spediteur verursacht wurde, andernfalls bekommt der Spediteur recht.

An Deiner Stelle würde ich zum Anwalt damit gehen, aussichtsreich genug erscheint es mir.


-- Editiert von pedestrian am 04.04.2008 18:16:46

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Völlig korrekt. :)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sotel_de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Herzlichen Dank schon einmal. Macht Sinn und klingt gut ;)

Da ich den Artikel sogar noch VOR dem Versand fotografiert habe, sind die Beweischancen sehr gut.

Mal sehen, ob GLS mit den Fakten leben kann oder ob man sich streiten muss.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0hela0
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Heiko,

kannst du bitte mitteilen, ob du die Sache gewonnen hast? Habe das gleiche Problem auch mit GLS und weis nicht wie ich weiter vorgehen soll.

Schöne Grüße
Elena

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""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sotel_de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Guten Tag,

gute Frage.
Ist ja schon ein wenig her ;)

Soweit ich mich erinnern kann, wurde der Fernseher dann aus Kulanz bezahlt.
Haben leider öfter solche Vorgänge, wo Paket in der Gegen herumgeworfen werden und man erst mit viel Aufwand zu seinem Recht kommt.

Aber besser als bei DHL...die melden sich gleich gar nicht.

Gruß
Heiko Somorowsky

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"www.sotel.de"

3x Hilfreiche Antwort

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