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Verdeckter Mangel? Muß Verkäufer zahlen???

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Verdeckter Mangel? Muß Verkäufer zahlen???

Hallo,
ich habe vor kurzem ein Motorrad verkauft, laut KFZ Brief hatte es 54 PS, habe auch die Bescheinigung von der Werkstatt die die Leistung vor ca. 2 Jahren von 34 auf 54 Ps gesteigert hat! Jetzt hat der neue Käufer rausgefunden, das das Motorrad aber nur 34 PS hat, somit mich die Werkstatt getäuscht hat und im Brief eine falsche Angabe steht!!
Jetzt ist das Problem das der neue Käufer die fehlende Leistung nachrüsten will und das noch mal ca.150 Euro kostet, an den Kosten soll ich mich mit 50% beteiligen, ist das so rechtens oder nicht da er sagt es handelt sich um einen versteckten Mangel, soll ich also zahlen? Wir haben auch einen Vertarg gemacht in dem steht das das Motorrad ohne "Gewährleistung" verkauft wird und über die Leistung wurden keine Angaben gemacht! Soll ich mich also an den Kosten beteiligen oder eher nicht??????
Mit freundlichen Gruß
Mark


von Mann am 26.05.2003 11:59
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>Verdeckter Mangel? Muß Verkäufer zahlen???
Wenn DICH deine Werkstatt getäuscht hat, dann musst du deine Ansprüche gegenüber deiner Werkstatt geltend machen ...

Die lt. Kfz-Brief von dir zugesicherten Eigenschaften musst du auch bei (unter Privatleuten) wirksamem Gewährleistungsausschluss einhalten, denn darauf durfte dein Käufer vertrauen ...



von Lolle am 27.05.2003 23:30
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>Verdeckter Mangel? Muß Verkäufer zahlen???
Danke für eine so schnelle Antwort!
Die Sache ist eben nur die, das ich nichts von der fehlenden Leistung wußte und selbst in einem Irrtum gelebt habe! Bin eben nach besten Wissen davon ausgegangen das das Motorrad 54 PS hat und habe es dann so verkauft! Handelt es sich dabei nicht um einen Mangel von dem ich nichts wußte und somit nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann?????


von Mann am 27.05.2003 23:43
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