Verdeckte Gewinnausschüttung (GmbH)

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
bjorn_d
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdeckte Gewinnausschüttung (GmbH)

Liebe Ratgebende,

handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung bzw. schädigendes Verhalten der GmbH gegenüber, wenn der Mehrheitsgesellschafter und GF Personen im Unternehmen beschäftigt welche nie im Unternehmen erscheinen und auch in der fachlicher Form dem Unternehmen völlig fremd sind?

mit freundlichen Grüßen
Bjorn D.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Gibt's Gehaltsnachweise? Werden die Gehälter direkt auf die Konten der Beschäftigten überwiesen, oder in Bar ausgezahlt? Wenn in Bar, dann sollten die Beschäftigten dies schriftlich bestätigen, dass sie ihre Gehälter erhalten. So machen wir das seit Jahren bei manchen Mitarbeitern, die nur sehr selten vor Ort sind und in Bar ausgezahlt wird, und es gab in dieser Hinsicht nie Probleme. Kommt auch drauf an, als was sie im Unternehmen beschäftigt werden.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Daraus alleine lässt sich jedenfalls keine vGA herleiten, ebensowenig "schädigendes Verhalten". Um das ggf. zu konstruieren, braucht man mehr Angaben.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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