Verdacht auf Mängelvertuschung beim Hauskauf

13. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
lore13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Verdacht auf Mängelvertuschung beim Hauskauf

Hallo,
darf ich hier eine Frage zum Thema Hauskauf stellen oder in welchen Forenbereich muss ich dazu gehen? (frage lieber aufgrund einer erlebten Empfindlichkeit vorher nach)

Gruß Lore

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Bist hier richtig

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lore13
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Herzlichen Dank :-)

Also, mein Mann und ich haben uns ein Haus angesehen (EFH, ca. 150qm Wohnfläche, direkt neben einer Pferdekoppel). Angeblich sollte es aus dem Jahr 1968 stammen. An dem Haus wurde zwar mal ein Anbau gesetzt und 1992 ein neuer Heizungsbrenner (Öl) erneuert, aber sonst ist nichts instand gehalten worden. Im Grunde war das Haus schon nahezu sanierungsbedürftig, worauf wir uns auch fast gern eingelassen hätten. Uns war klar, dass wir die Heizung erneuern, eine neue Küche einbauen und von oben bis unten hätten renovieren müssen. Dann fiel mir aber noch ein, dass der TÜV die Öltanks (Kellertanks, 3000l) abnehmen müsste und ich fragte nach. Der Makler wusste nichts davon und der Eigentümer stellte sich stur. Ich machte den Vorschlag, dass man das doch ganz einfach klären könne, indem der Eigentümer den TÜV jetzt beauftrage. Daraufhin lachte mich der Makler nahezu aus und meinte wortwörtlich: "na wir werden den TÜV doch nicht noch darauf stoßen". Das fand ich frech und das sagte ich ihm auch, denn schließlich würde das bedeuten, dass weitere Kosten auf uns zukommen würden, da der TÜV die so sicher nicht abgenommen hätte. Aber das war dem Makler ziemlich egal und er beharrte darauf, dass der Verkäufer bei seinem Preis (170.000 Euronen und nicht mal die beste Lage) bleiben würde. Mittlerweile hatte ich mit der unteren Wasserbehörde gesprochen, die meine Vermutung mit dem TÜV bestätigte (alle 5 Jahre im Wasserschutzgebiet.....und das Haus IST im Wasserschutzgebiet).
Wir hatten zuvor noch einige Fragen zum Thema Bausubstanz, Wasserschäden, Sanierungsarbeiten der Leitungssysteme etc. die uns aber überhaupt nicht beantworten werden konnten, weil es keine Unterlagen gab (aufgrund eines Zwangsversteigerungsverfahren). Es gab lediglich ein Wertgutachten, das allerdings nur für den äusseren Teil gemacht werden konnte, da der damalige Eigentümer dem Gutachter den Zutritt verweigerte.
Aus diesem Gutachten ging immerhin hervor, dass der Wert um ca. 10.000 Euro gemindert wurde aufgrund von Schäden an der Fassade.
Von der Fassade war bisher aber nie die Rede gewesen, aber das hätte uns auch mal eben locker so 20.000 Euro zusätzlich gekostet.
Ausserdem ging aus dem Gutachten hervor, dass das Haus letztendlich sieben Jahre älter war, als die Maklerangabe.
Der Makler jedenfalls hat immer raushängen lassen, dass wir kaufen, was wir sehen (im Grunde die Katze im Sack). Und das der Eigentümer "nicht weiter mit dem Kaufpreis runter gehen werde, egal was Sie noch in das Haus reinstecken müssen zu meinen".
Das klingt doch ziemlich krass und abgedroschen, oder?
Zudem hatten wir immer noch nicht beantwortet bekommen, ob z.B. in der Kellerdecke Asbest verbaut wurde oder ob es nur sogenannte "Sauerkrautplatten" waren. Sowohl der Makler als auch der Eigentümer schienen auch überhaupt nicht darauf erpicht zu sein, das mal zu klären. In welchem Zustand das Dach war, konnten wir auch nicht abschätzen, weil uns unser Fachmann zur Besichtigung versetzt hatte.

Wir haben uns zwar nun aufgrund der gesamten Vorfälle dazu entschlossen, das Haus nicht zu kaufen, aber wir fragen uns schon irgendwie, ob das nicht schon fast eine betrügerische Handlung des Maklers war/ist. Seht Ihr das genauso?

Mir tut nur der Käufer echt leid, der nicht weiß, worauf er achten muss und vielleicht auch noch knapp kalkulieren muss. Der ist mit diesem Makler echt doppelt gestraft, weil der die Mängel überhaupt gar nicht erst erwähnt, geschweige denn sogar, diese zu vertuschen versucht.
Ist das rechtens?

Vielen Dank für die Mühe und LG Lore

-- Editiert am 14.03.2009 22:10

-- Editiert am 14.03.2009 22:13

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Wenn ihr nicht gekauft habt, welchen Mangel wollt ihr denn beanstanden?
Nur nebenbei: in diesen Fällen muß der [color=green]Erwerber nachweisen[/color], daß der Mangel bestand und der Verkäufer davon wußte.Im allgemeinen nur schwer nachzuweisen! :grins: :devil: :???:

-- Editiert am 14.03.2009 22:25

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

zumal die Aussagen des Maklers nicht schriftlich sind und im Ernstfall schwer zu beweisen. Er kann sich auch darauf berufen (bzw. ins Expose schreiben) nur die Aussagen des Einentümers/Verkäufers weiter zugeben.
Obwohl nach deiner Schilderung der nächste Interessent schon sehr unachtsam sein muss, um nicht wenigstens einige der mängel zu erkennen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Der Makler will nichts vom Haus wissen, denn dann müsste er was sagen. Er wird auch nicht prüfen oder kontrollieren. Der Hausbesitzer muss nur die Mängel nennen die im bekannt sind, daher wird auch er kaum prüfen oder gar prüfen lassen. Ist ja alles zu seinem Nachteil. Und was offensichtlich ist braucht er auch nicht zu sagen.

Und wenn man Schrott verkaufen will sucht man keinen kritischen Käufer.

Auch ist es Sache des Verkäufers zu verlangen was er will.

Ein Gutachten wird meist zu einem bestimmten Zweck angefertigt und nur zu diesem Zweck ist es zu gebrauchen. Auch ist nicht gesagt das ein altes Gutachten noch stimmt.

Als Käufer muss man eben aufpassen und wenn einem Gutachter der Zutritt verwehrt wird hat das Gründe - also kauft man nicht.

K.

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"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Sehe ich auch so - außerdem ist es jedem unbenommen, einen Gutachter mitzunehmen, der gerade im Altbestand Mängel eher erkennt, wie der Laie.
Ein Makler hat Recht: Gekauft wie gesehen. Und auch an der Aussage, der Verkäufer geht mit dem Preis nicht runter, ist nichts zu beanstanden.
Ihr habt die einzig richtige Konsequenz daraus gezogen - nicht gekauft. Hat man nichts zu verbergen, ist man als Verkäufer an einer sinnvollen Aufklärung von Fragen interessiert.
Vermutlich wäre Abriß und Neubau sinnvoller gewesen, aber wer weiß, ob es dafür die Genehmigung gegeben hätte.
Und ob das ganze dann den Preis nur für das Grundstück wert gewesen wäre?

1x Hilfreiche Antwort

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