Hallo zusammen,
mein Fall ist wie folgt. Als ich mit meiner Freundin aus einer Kneipe nach Hause lief wurden wir von 5 jugendlichen angepöbelt. Daraufhin ging meine Freundin zu ihnen es kam zu einer Rangelei. Als ich sie da raus holen wollte wurden wir angegriffen, in Panik griff ich einen Stock der durch Zufall am Eingang meines Hauses war und wollte die Schläger vertreiben. Es kamen dann noch Security Leute so wie meine Eltern und die Lage berüchtigte sich. Als die Polizei da war wurden Personalien aufgenommen und ich und meine Freundin mussten ein Alkohol Test machen. Die fünf Jugendlichen wollten keine Anzeige machen und hatten auch keine Körperlichen Schäden außer vielleicht Kratzer. Ich habe den Stock nicht eingesetzt obwohl 2 der 5 das behaupten. Aber wie gesagt es gab keine sichtbaren Schäden. Außer bei mir und meiner Freundin, ich habe ein blaues Auge und Kratzer und blaue Flecken über den Körper verteilt. sie hat schürf wunden und Schmerzen vom Sturz außerdem ist ihre Brille kaputt. Jedoch musste ich mit zur Wache zur Blutabnahme und gegen mich wird ermittelt wegen Gefährlicher Körperverletzung. Jetzt meine Frage was kann da auf mich zu kommen?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Verdacht auf Gefährliche Körperverletzung §§223, 2
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
na, ein Verfahren wegen gefährlicher KV natürlich. Wie das ausgeht, kann man nicht vorhersagen - es wird ja hier regelmäßig eine Notwehrsituation geschildert. Die Frage ist, was die Gegenseite so berichtet...Zu möglichen Strafen kann man auch nichts sagen - Sie haben sich ja weder zu Ihrem Lebensalter noch zu Ihrer (eventuellen) Vorbelastung geäußert.
Ansonsten kann man noch erwähne, daß es völlig egal ist, ob die Jugendlichen eine Anzeige erstatten oder nicht - gef. KV ist ein Offizialdelikt, es wird also in jedem Fall ermittelt.
Gruß vom mümmel
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Ach so sorry, bin 29 Jahre alt und hatte noch nie was mit der Polizei zu tun!! Kann es nicht sein das, dass Verfahren eingestellt wird?
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Hi,
freilich kann das sein - wie erwähnt, kann man hier keine Prognose über den Verfahrensausgang anstellen. Sollte es nicht eingestellt werden, haben Sie allerdings ein Problem, denn gef. KV ist ein recht heftiger Tatvorwurf, wo eine (wenn auch zur Bewährung ausgesetzte) Haftstrafe durchaus im Raum steht. Im Falle der Anklageerhebung rate ich dringend zu einem Anwalt. Natürlich können Sie da auch jetzt schon hingehen, aber dann bleiben Sie im Falle der Einstellung des Verfahrens auf den Kosten sitzen.
Gruß vom mümmel
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Dankeschön Sie haben mir sehr geholfen!!!
Nur noch eine frage die Tatsache, dass die 5 Jugendlichen keine Verletzungen haben wird doch berücksichtigt oder?
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Hi,
gewiß doch. Nur schafft das den Tatbestand der gef. KV nicht aus der Welt - der VERSUCH, der logischerweise nicht zu einer KV führt, ist ebenfalls strafbar, wird aber milder bestraft.
Haben Sie und Ihre Freundin übrigens Ihre Verletzungen dokumentieren lassen - möglichst von einem Arzt?
Gruß vom mümmel
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Ja sofort am nächsten Morgen! Sollte ich Anzeige erstatten? Habe Angst das sich die Jugendlichen dann rechtfertigen wollen und noch mehr von denen behaupten ich hätte mit dem Stock geschlagen.....
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Hi,
wenn das nur 2 von 5 behauptet haben, wird die Polizei das ja irgendwie dokumentiert haben. Insofern wäre das eher verdächtig, wenn das plötzlich alle 5 behaupten. Im Übrigen müßte die Polizei eigentlich schon von Amts wegen Anzeige erstattet haben - das war nämlich auch gefährliche KV, weil halt mehrere beteiligt waren. Auf Notwehr können Sie sich ohnehin nur berufen, wenn Sie eine Straftat abwehren wollten. Schon deshalb würde ich hier durchaus Anzeige erstatten - vermutlich führt das dann am Ende zu einer allgemeinen Verfahrenseinstellung.
Ihre Freundin sollte natürlich auch Anzeige erstatten.
Gruß vom mümmel
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wenn ich und meine Freundin eine Anzeige erstatten, müssen wir dann auch gleich zum Tathergang aussagen? Und ich hab doch 3 Monate Zeit eine Anzeige zu machen oder?
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Hi,
ich wüßte nicht, warum Sie nicht gleich aussagen sollten. Wenn Sie das unbedingt vermeiden wollen, können Sie ja schriftlich Anzeige erstatten. Und Zeit haben Sie massenhaft - nur dürfte es recht kontraproduktiv sein, die Anzeige hinauszuzögern.
Gruß vom mümmel
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He,
ich hab heute ne Vorladung bekommen was soll ich tun? Brauche ich jetzt ein Anwalt? Soll ich dort aussagen?
Vielen Dank!!!!!
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