>Verdachst auf verbreitung porniografischer bilder
Wenn Du die Bilder einer
Minderjährigen (wie in diesem Fall) zusendest ist das strafbar, ja.
Wenn Du sie
unverlangt einem Erwachsenen zusendest auch.
§ 184
Verbreitung pornographischer Schriften
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3) 1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
2. - 5. [...]
6. an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,
In deisem Fall sind daher Nr. 1 und Nr. erfüllt. Minderjährig und unverlangt.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 10.09.2005 14:00:58
von !!Streetworker!! am 10.09.2005 13:59
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