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Verbrecherjagd per SMS ruft Datenschützer auf den Plan - 1/1
AFP vom 19.6.2003   3446 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Allgemein

Verbrecherjagd per SMS ruft Datenschützer auf den Plan

- Anwendung von Anti-Terror-Gesetzen im Visier der Kritiker

Das Prinzip klingt verlockend einfach: Um einen Tatverdächtigen aufzuspüren, schickt die Polizei ihm eine SMS, lässt über dessen Telefongesellschaft seinen Aufenthaltsort feststellen - und kann ihn sogleich dingfest machen. Die neue Ermittlungsmethode, bei der für den Empfänger nicht erkennbare, "stille" SMS verwendet werden, erfreut sich bei Deutschlands Fahndern zunehmender Beliebtheit. Doch Datenschützer und Juristen schlagen Alarm: Der Verbrecherjagd per "Spitzel-SMS", so das Argument, fehle eine klare Rechtsgrundlage. In Berlin hat die umstrittene Fahndungsmethode jetzt bundesweit erstmals ein parlamentarisches Nachspiel.




Grundlage für die Verbrecherjagd per SMS sind die Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPo) zur Telefonüberwachung. Deren Paragraf 100a legt fest, dass Telefone bei dem Verdacht einer schweren Straftat abgehört werden dürfen, wozu Hochverrat, Mord oder schwerer sexueller Kindesmissbrauch gehören. Der nach den Terroranschlägen in den USA neugeschaffene Paragraf 100g erlaubt es den Polizeifahndern zusätzlich, den Aufenthaltsort eines verdächtigen Handy-Besitzers bereits bei Verdacht einer Straftat von "erheblicher Bedeutung" ausfindig zu machen. Darunter fallen auch weniger schwerwiegende Delikte.

Die Anwendung der Telefonüberwachung auf die technische Neuerung der "stillen" SMS wirft indes eine ganze Reihe rechtlicher Fragen auf. Volker Ratzmann, Rechtsanwalt und Grünen-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, wendet ein, dass es bei der SMS-Fahndung ja keinewegs um das Überwachung der Telekommunikation geht, wie es der Paragraf 100a vorsieht. Denn das Handy des Verdächtigen wird auf einen Radius von bis zu 50 Metern geortet, auch wenn der Besitzer gerade nicht telefoniert; es muss lediglich eingeschaltet sein.

Und auch die Anwendung von 100g setzt den Fahndern enge Grenzen: Die Standortkennung, so die Bestimmung, ist "im Falle einer Verbindung" erlaubt - also wenn der Verdächtige selbst telefoniert. Bedingung ist außerdem, dass der Aufenthaltsort auf andere Weise gar nicht oder nur extrem schwer ausfindig gemacht werden könnte. "Der Wortlaut der Regelungen deckt diesen Sachverhalt nicht ab", kritisiert Thilo Weichert, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz, die Anwendung der beiden StPo-Paragrafen bei der heimlichen SMS-Fahndung.

Inzwischen stört sich Volker Ratzmann daran, dass die Berliner Behörden trotz aller Bedenken munter weiter machen wollen mit der SMS-Fahndung: 99 Tatverdächtige hat die Berliner Polizei auf diese Weise bis Mitte April dingfest gemacht, wie aus der von den Grünen gestellten Parlamentsanfrage hervorgeht. Für Innensenator Ehrhart Körting (SPD) ist zumindest die auf den Paragrafen 100a gestützte SMS-Fahndung ein "selbstverständliches Handwerkzeug der Polizei". Lediglich die Möglichkeit, den StPo-Paragraphen 100g entsprechend zu nutzen, lässt er derzeit rechtlich prüfen.

Andere Bundesländer plagen derlei Skrupel offenbar nicht: Vielerorts, so Weicherts Vermutung, werde wohl auch der Paragraph 100g angewandt. Und dessen weiche Formulierung zu den Straftaten von "erheblicher Bedeutung" öffnet einem möglichen Missbrauch Tür und Tor: Volker Ratzmann erinnert an einen Fall, bei dem ein Unfallflüchtiger, der lediglich ein parkendes Auto gerammt hatte, per stiller SMS ausfindig gemacht wurde. Weichert wendet zusätzlich ein, dass bereits der Paragraph 100a einen "unheimlich weiten Katalog" an Straftaten erfasse. Sein Fazit: "Die materiellen Vorschriften, die eine Überwachung erlauben, müsste man einengen."

Doch Ehrhart Körting will von derlei Einwänden nichts wissen. Er verkündet unbekümmert, es müsse bei der Strafverfolgung zwischen Täter- und Opferschutz entschieden werden. Der Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus reicht diese Erklärung nicht aus. Der Berliner FDP-Innenexperte Alexander Ritzmann hat angekündigt, Körting werde auf der Innenausschuss-Sitzung am kommenden Montag zur SMS-Fahndung "Rede und Antwort stehe müssen".

19. Juni 2003 - 12.50 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003


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