Die Hamburger Verbraucherzentrale hat Kunden des regionalen Gasversorgers Eon Hanse vor einem Vertragsangebot des Unternehmens gewarnt. Die norddeutsche Eon-Vertriebstochter schreibe hunderttausende Kunden an und versuche ihnen im Rahmen eines Folgevertrags mit verbesserten Konditionen zugleich eine veränderte Preisanpassungsklausel "unterzuschieben", teilte die Verbraucherzentrale mit. Wer auf das Angebot eingehe, verzichte möglicherweise auf die Chance, sich erfolgreich gegen Preiserhöhungen wehren zu können. Eine Unternehmenssprecherin sprach von "unsachgemäßen Behauptungen" der Verbraucherschützer.
Im Prozess um eine Sammelklage von 52 Eon-Hanse-Kunden hatte das Hamburger Landgericht im Oktober eine in älteren Lieferverträgen enthaltene Klausel zur Regelung von Preiserhöhungen für unwirksam erklärt. Laut Verbraucherzentrale können deshalb sämtliche Kunden, in deren Verträgen diese Formulierung bis heute enthalten ist, von dem Unternehmen im Zweifelsfall nicht zur Zahlung der Preissteigerungen verpflichtet werden. "Wer nicht unterschreibt, behält den alten Vertrag. Und der ist Gold wert. Denn mit diesem kann Eon Hanse nie wieder den Preis erhöhen", erklärte Günter Hörmann, der Geschäftsführer der Hamburger Verbraucherzentrale. Seiner Darstellung nach gilt dies für mehr als 400.000 Kunden.
Eon Hanse sieht die alten Preisanpassungsklauseln hingegen als ausreichende Basis für Erhöhungen an. Das Unternehmen hat Berufung gegen das Landgerichts-Urteil eingelegt. Die Verbraucherschützer beriefen sich in ihrer Stellungnahme auf ein nicht rechtskräftiges Urteil, sagte eine Eon Hanse-Sprecherin. Juristische Erwägungen hinsichtlich der Anpassungsklausel spielten bei dem kritisierten Vertragsangebot zudem keine Rolle. "Hier werden viele Dinge miteinander verwischt. Das verwirrt unsere Kunden."
14. Dezember 2009 - 12.42 Uhr
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