
Zahlreiche Gaskunden der RWE Westfalen-Weser-Ems können auf eine Rückerstattung für die Jahre 2003 bis 2006 hoffen. Wie am Freitag die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mitteilte, gab das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einer Sammelklage der Organisation gegen die damaligen Preiserhöhungen statt, weil den Preiserhöhungen eine wirksame Rechtsgrundlage fehle (Az: I - 19 U 52/08).
Praktische Folgen für die Verbraucher ergäben sich allerdings erst nach einem abschließenden Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, so die Verbraucherzentrale weiter. Nach ihren Angaben gilt das OLG-Urteil für alle Gassonderkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden, etwa in den Tarifen "Optimo maxi", "Optimo maxi plus".
29. Mai 2009 - 15.29 Uhr
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