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Verbraucherschützer: Werbung von Mobilfunk-Anbietern unzulässig

AFP VOM 16.8.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1025 Aufrufe
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Flatrate, Mobilfunk-Anbieter, Verbraucherschützer

Angaben zu "unbegrenzten" Internet-Flatrates moniert

Die Werbung mehrerer Mobilfunk-Anbieter für Flatrate-Angebote beim Surfen im Internet ist nach Angaben von Verbraucherschützern irreführend und unzulässig. Gerichte untersagten die monierte Werbung im Internet, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Hintergrund ist demnach, dass die Übertragungsgeschwindigkeit ab einer bestimmten Datenmenge gedrosselt werden kann. Die Internetverbindung über das Handy ist danach erheblich langsamer. Die Firmen änderten laut Verbraucherzentrale mittlerweile ihre Angaben.

Die Verbraucherschützer gingen gegen die mehrere Anbieter vor Gericht und erwirkten einstweilige Verfügungen. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen hatten beispielsweise mit "unbegrenztem" Surfen geworben. Erst im Kleingedruckten zeigte sich dann, dass die Anbieter ab einem bestimmten Datenvolumen die Übertragungsgeschwindigkeit drosseln können.

16.08.2011 - 17:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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