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Verbot von Liebschaften bei Wal-Mart gesetzeswidrig - 1/1
AFP vom 14.11.2005   |   8917 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Verbot von Liebschaften bei Wal-Mart gesetzeswidrig

- Gericht: US-Konzern muss Mitbestimmung einhalten

Der US-Einzelhandelsriese Wal-Mart darf seinen Mitarbeitern in Deutschland Liebschaften am Arbeitsplatz nicht verbieten. Die entsprechende Regelung in einem weltweit gültigen Verhaltenskodex für Wal-Mart-Angestellte laufe dem Grundgesetz zuwider und sei damit unwirksam, befand das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht (LAG).

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Zugleich wiesen die Richter in weiteren zentralen Punkten die Beschwerde des Konzerns gegen einen Beschluss des Wuppertaler Arbeitsgerichts vom Juni zurück, das Wal-Mart die Anwendung von Teilen seiner Ethikrichtlinie für Mitarbeiter in Deutschland untersagt hatte.

So ist nach Auffassung des Düsseldorfer Gerichts beispielsweise die Schaltung einer Telefon-Hotlinie, mit der Mitarbeiter die Unternehmensleitung über Verstöße gegen den Kodex informieren sollten, mit dem deutschen Arbeitsrecht nicht vereinbar. Bei der Einrichtung der Hotline habe der Gesamtbetriebsrat von Wal-Mart ebenso ein Mitbestimmungsrecht besessen wie bei dem im Kodex verankerten rigorosen Verbot, Geschenke oder Trinkgelder anzunehmen. Auch die von dem Konzern erlassenen Regelungen zu Belästigung und unangemessenem Verhalten am Arbeitsplatz seien mitbestimmungspflichtig gewesen.




Zu den unerwünschten Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz heißt es in dem Wal-Mart-Kodex: "Sie dürfen nicht mit jemandem ausgehen oder in eine Liebesbeziehung mit jemandem treten, wenn Sie die Arbeitsbedingungen dieser Person beeinflussen können oder der Mitarbeiter Ihre Arbeitsbedingungen beeinflussen kann." Als unangemessenes Verhalten werden in der Richtlinie unter anderem "anzügliche Blicke oder als sexuell deutbare Kommunikation jeder Art" gewertet.

Mit ihrem Beschluss billigte die 10. Kammer des LAG dem Gesamtbetriebsrat einen Unterlassungsanspruch gegen die umstrittenen Teile der Ethikrichtlinie zu. Gegen die Entscheidung ist allerdings Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht möglich.

Wal-Mart betreibt nach Gerichtsangaben bundesweit 74 Filialen mit rund 10.500 Beschäftigten. Mit der weltweiten Einführung des 28-seitigen Verhaltenskodex kam der US-Handelsriese einer Verpflichtung für Unternehmen nach, die an der New Yorker Börse notiert sind.

14. November 2005 - 16.25 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005



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