Mieter A würden sich gern einen größeren Hund anschaffen.
wohnhaft in einer gemieteten DHH mitten im Feld. In der Straße sind wenige andere DHH, alle Eigentum der Anwohner (nicht des Vermieters B, auch nicht die andere Hälfte) . Also quasi keine anderen Mieter des Vermieters B, welcher mehrere Immobilien besitzt.
Nun steht im Mietvertrag, Tiere nach Absprache . Nach Rückfrage, ob A einen größeren Hund halten dürfe, wurde dies, erstmal grundlos, verneint . Ist dies für B so einfach? Es gibt ja keine generellen Störfaktoren, wie Belästigung anderer Mieter durch Lautstärke oder Geruch, da es keine anderen Mieter gibt.
Verbot von Hundehaltung im Mietshaus
Fragen zur Miete?
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Nein. Aber verwende doch bitte einfach die Forensuche. Es gibt diverse Threads zur Hundehaltung. Der letzte hier: http://www.123recht.net/Hundehaltung-Mietwohnung-__f521226.htmlZitatIst dies für B so einfach? :
Grundsätzlich geb ich dir Recht, aber hier ist der Fall anders. So ziemlich jedes Argument des VM, dass in den letzten Threads beachtlich waere, verfängt hier.
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Was heisst denn "nach Absprache" habt ihr das selbst ausgehandelt oder steht das tatsächlich so in den AGBs des Vertrages ?
Allein schon nach § 307 BGB
wäre so was wohl nicht wirksam, denn wer schreibt so einen Unsinn in die AGBs ?
Es ist doch wohl so, dass Klausel klar und verständlich sein müssen, so ein Wischiwaschikram kann ich mir nur damit erklären, dass der Ersteller vielleicht Angst hatte, dass ein grundsätzliches Verbot gegen § 307 BGB
vergossen würde, dabei ist das ja umstritten.
Wenn ihr das allerdings individualvertraglich so ausgehandelt habt, dann hast du schlechte Karten, da es treuewidrig wäre, wenn du dich an deine eigenen Absprchen nicht halten würdest
Denn es herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit, die leitet sich ab aus Art. 2 GG
und Art. 8 EMRK
.
Aber auch wenn die Klausel unwirksam wäre im Vertrag, heisst das im Umkehrschluss noch lange nicht, dass man sich einen Hund anschaffen kann, die Erlaubnis des Vermieters ist immer einzuholen, der Vermieter hat je größer der Hund ist, auch bessere Karten, diesen abzulehnen, ein Grund z.b in der verstärkten Abnutzung des Hauses durch das Tier reicht aber alleine nicht aus.
Wenn der Vermieter unberechtigt der Hundehaltung nicht zustimmt, muss man trotzdem erst mal klagen, Selbstjustiz geht nicht, es muss immer ein Gericht im Einzelfall klären, ob deine Rechtsauffassung richtig ist.
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