Verbot von Hundehaltung im Mietshaus

15. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
msn467971-49
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbot von Hundehaltung im Mietshaus

Mieter A würden sich gern einen größeren Hund anschaffen.

wohnhaft in einer gemieteten DHH mitten im Feld. In der Straße sind wenige andere DHH, alle Eigentum der Anwohner (nicht des Vermieters B, auch nicht die andere Hälfte) . Also quasi keine anderen Mieter des Vermieters B, welcher mehrere Immobilien besitzt.
Nun steht im Mietvertrag, Tiere nach Absprache . Nach Rückfrage, ob A einen größeren Hund halten dürfe, wurde dies, erstmal grundlos, verneint . Ist dies für B so einfach? Es gibt ja keine generellen Störfaktoren, wie Belästigung anderer Mieter durch Lautstärke oder Geruch, da es keine anderen Mieter gibt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Grundsätzlich geb ich dir Recht, aber hier ist der Fall anders. So ziemlich jedes Argument des VM, dass in den letzten Threads beachtlich waere, verfängt hier.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#3
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Was heisst denn "nach Absprache" habt ihr das selbst ausgehandelt oder steht das tatsächlich so in den AGBs des Vertrages ?

Allein schon nach § 307 BGB wäre so was wohl nicht wirksam, denn wer schreibt so einen Unsinn in die AGBs ?
Es ist doch wohl so, dass Klausel klar und verständlich sein müssen, so ein Wischiwaschikram kann ich mir nur damit erklären, dass der Ersteller vielleicht Angst hatte, dass ein grundsätzliches Verbot gegen § 307 BGB vergossen würde, dabei ist das ja umstritten.

Wenn ihr das allerdings individualvertraglich so ausgehandelt habt, dann hast du schlechte Karten, da es treuewidrig wäre, wenn du dich an deine eigenen Absprchen nicht halten würdest

Denn es herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit, die leitet sich ab aus Art. 2 GG und Art. 8 EMRK .
Aber auch wenn die Klausel unwirksam wäre im Vertrag, heisst das im Umkehrschluss noch lange nicht, dass man sich einen Hund anschaffen kann, die Erlaubnis des Vermieters ist immer einzuholen, der Vermieter hat je größer der Hund ist, auch bessere Karten, diesen abzulehnen, ein Grund z.b in der verstärkten Abnutzung des Hauses durch das Tier reicht aber alleine nicht aus.

Wenn der Vermieter unberechtigt der Hundehaltung nicht zustimmt, muss man trotzdem erst mal klagen, Selbstjustiz geht nicht, es muss immer ein Gericht im Einzelfall klären, ob deine Rechtsauffassung richtig ist.

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