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Verbindliche Zusage für Zwischenmiete gebrochen

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Verbindliche Zusage für Zwischenmiete gebrochen

Hallo zusammen,

Person A (Ich, Zwischenmieter)
Person B (Mieter, Zwischenvermieter)

A und B bestätigen verbindlich per Email, dass ein Zimmer in einer WG für einen Monat gemietet werden kann. Da B eine andere Wohnung doch nicht will, hat er A 8 Tage vor dem Einzugtermin abgesagt.

Welche rechtlichen Optionen habe ich nun?

Vielen Dank für eure Antworten.



von hurgha am 22.05.2012 00:31
Status: Frischling (5 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 155 weitere Beiträge zum Thema "Zusage".


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>Verbindliche Zusage für Zwischenmiete gebrochen
Danke für die Antwort. Dies mache ich bereits. Leider ist der Wohnungsmarkt hier sehr knapp und die Zeit bis zum Auszug aus der jetzige Wohnung verbindlich.

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-- Editiert hurgha am 22.05.2012 09:03


von hurgha am 22.05.2012 09:02
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Verbindliche Zusage für Zwischenmiete gebrochen
Ne, aber eventuell Schadensersatz, falls ich ins Hotel ziehen muss oder eine teuere Wohnung mir suche muss.

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von hurgha am 22.05.2012 09:32
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Verbindliche Zusage für Zwischenmiete gebrochen
quote:
Ne, aber eventuell Schadensersatz, falls ich ins Hotel ziehen muss oder eine teuere Wohnung mir suche muss.


Das ist in § 311 II Nr.1 BGB geregelt, d.h. mit Beginn der Vertragsverhandlungen entsteht ein Schuldverhältnis mit Pflichten zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

Die Voraussetzungen, daß eine vorvertragliche Pflichtverletzung letztendlich zu einem Schadensersatzanspruch führt, sind aber extrem hoch:

II ZR 127/99

Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat jeder Verhandlungspartner bis zum Vertragsabschluß grundsätzlich das Recht, von dem in Aussicht genommenen Vertragsschluß Abstand zu nehmen; aus diesem Grunde erfolgen Aufwendungen, die in Erwartung des Vertragsschlusses gemacht werden, auf eigene Gefahr. Nur wenn der Vertragsschluß nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluß gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen zu erstatten sein, wenn er den Abschluß des Vertrages später ohne triftigen Grund ablehnt

Von "Täuschung", "Vorspiegeln falscher Tatsachen" ist da die Rede. Das müsstest du auch noch beweisen können.

Da wäre das Risiko maximal, dass du das Geld, das du in die Rechtsverfolgung investierst nie wieder siehst.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 22.05.2012 10:15
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Verbindliche Zusage für Zwischenmiete gebrochen
ein Mietvertrag wäre verbindlicher als eine Email.

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von Black No.1 am 22.05.2012 10:20
Status: Legende (304 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Verbindliche Zusage für Zwischenmiete gebrochen
Das sieht also nicht gut aus für mich.

Vielen Dank für eure schnellen Antworten!

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von hurgha am 22.05.2012 10:46
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Verbindliche Zusage für Zwischenmiete gebrochen
Eine Email beweist nur das ihnen jemand was geschreiben hat aber wer weiß man nicht ... kann auch die Schwester oder der Onkel gewessen sein.
Daher haben Sie bei Gericht nicht viel in der Hand.


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von go338495-54b am 22.05.2012 12:32
Status: Junior (99 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 6 User(n) bewertet)


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