Hallo zusammen,Person A (Ich, Zwischenmieter) Person B (Mieter, Zwischenvermieter)A und B bestätigen verbindlich per Email, dass ein Zimmer in einer WG für einen Monat gemietet werden kann. Da B eine andere Wohnung doch nicht will, hat er A 8 Tage vor dem Einzugtermin abgesagt.Welche rechtlichen Optionen habe ich nun?Vielen Dank für eure Antworten.
Danke für die Antwort. Dies mache ich bereits. Leider ist der Wohnungsmarkt hier sehr knapp und die Zeit bis zum Auszug aus der jetzige Wohnung verbindlich.
----------------- ""-- Editiert hurgha am 22.05.2012 09:03
quote:Ne, aber eventuell Schadensersatz, falls ich ins Hotel ziehen muss oder eine teuere Wohnung mir suche muss.
Das ist in § 311 II Nr.1 BGB geregelt, d.h. mit Beginn der Vertragsverhandlungen entsteht ein Schuldverhältnis mit Pflichten zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
Die Voraussetzungen, daß eine vorvertragliche Pflichtverletzung letztendlich zu einem Schadensersatzanspruch führt, sind aber extrem hoch:
Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat jeder Verhandlungspartner bis zum Vertragsabschluß grundsätzlich das Recht, von dem in Aussicht genommenen Vertragsschluß Abstand zu nehmen; aus diesem Grunde erfolgen Aufwendungen, die in Erwartung des Vertragsschlusses gemacht werden, auf eigene Gefahr. Nur wenn der Vertragsschluß nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluß gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen zu erstatten sein, wenn er den Abschluß des Vertrages später ohne triftigen Grund ablehnt
Von "Täuschung", "Vorspiegeln falscher Tatsachen" ist da die Rede. Das müsstest du auch noch beweisen können.
Da wäre das Risiko maximal, dass du das Geld, das du in die Rechtsverfolgung investierst nie wieder siehst.
Eine Email beweist nur das ihnen jemand was geschreiben hat aber wer weiß man nicht ... kann auch die Schwester oder der Onkel gewessen sein. Daher haben Sie bei Gericht nicht viel in der Hand.