Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Arbeitsrecht » 

Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen

Von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
29.7.2009 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 1982 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Kurzarbeit

Die deutsche Länderkammer, der Bundesrat, hat weitere Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen.

Ab dem siebten Monat Kurzarbeit erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Unternehmen die gesamten Sozialversicherungsbeiträge.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Daniel Hesterberg
Stuttgart
434 Bewertungen
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
 Pers. Direktanfrage 

Erst Anfang Juni 2009 hatte die Bundesregierung aus dem gegebenen Anlass der noch anhaltenden Weltwirtschaftskrise die Bezugsfrist beim Kurzarbeitergeld auf zwei Jahre verlängert.

Die Änderungen treten auch rückwirkend zum 01.07.2009 in Kraft und gelten allerdings zunächst befristet bis zum 31.12.2010.

Längere Bezugsdauer und Entlastung von Sozialversicherungsbeiträgen

Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird zudem von 18 auf 24 Monate verlängert.

Dies gilt für alle Beschäftigten, die bis zum 31.12.2009 in Kurzarbeit gehen.

Wenn ein Betrieb bereits sechs Monate Kurzarbeit eingeführt hatte, wird er danach vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen für die Kurzarbeitergeldstunden entlastet.

Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums ist es ausreichend, dass Kurzarbeit im Gesamtunternehmen oder auch in einzelnen Betriebsteilen durchgeführt wurde.

Dabei werden auch Zeiträume vor In-Kraft-Treten der jetzigen Verbesserungen berücksichtigt.

Förderung von Weiter- und Ausbildung

Bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Betriebsteilen muss kein Neuantrag gestellt werden.

Bislang haben die Arbeitsagenturen nur die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen, erstattet.

Für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, werden bereits für diese Zeitspanne die Beiträge sogar sofort staatlicherseits und bis zu 100 Prozent übernommen.

Dies gilt gleichermaßen befristet bis zum Ende des Jahrs 2010.

Auch übernommene Auszubildende und befristet Beschäftigte sollen direkt in Kurzarbeit gehen können, wenn sie in einem Betriebsteil arbeiten, für den Kurzarbeit beantragt wurde.

1,3 Millionen Kurzarbeiter erwartet

Im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit sind für das Kurzarbeitergeld im Jahr 2009 aus konjunkturellen Gründen 2,1 Milliarden Euro eingeplant.

Im ersten Quartal 2009 wurden dafür 230 Millionen Euro ausgegeben.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im März 2009 rund 1,11 Millionen Kurzarbeiter aus konjunkturellen Gründen.

Die Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen im Jahresschnitt mit 1,3 Millionen Kurzarbeitern.

Fazit

Ob nun schon dieses Jahr mit einer mehr oder weniger deutlichen konjunkturellen Erholung der Wirtschaft zu rechnen ist, vermag wohl auch jetzt noch niemand einzuschätzen.

Demnach ist der Gesetzesbeschluss des Bundesrates wohl folgerichtig und nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
Lautenschlagerstraße 3
70173 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38

E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97931
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?