Veranstaltung von Gewinnspielen auf Facebook

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Gewinnspiel, Facebook, Abmahnung, Werbezwecke
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Der nachfolgende Artikel beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Veranstaltung von Gewinnspielen auf Facebook.

Gewinnspiele sind seit jeher ein beliebtes Werbeinstrument, um auf sein Produkt/Dienstleistung beziehungsweise sein Unternehmen aufmerksam zu machen. Immer mehr Unternehmen gehen mit der Zeit und Nutzen diverse Social-Media-Plattformen, um dort zu Werbezwecken Gewinnspiele zu veranstalten.

Aber auch bei der Veranstaltung eines solchen Gewinnspiels auf einer Social-Media-Plattform ist Vorsicht geboten. Es handelt sich hierbei um keinen rechtsfreiem Raum. Der Unternehmer muss viele rechtliche Vorgaben aus verschiedenen Rechtsgebieten beachten, was ihm oftmals gar nicht bewusst ist.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Von besonderer Bedeutung ist insoweit zum Beispiel das Wettbewerbsrecht. Im Rahmen des Veranstaltung des Gewinnspiels darf der Veranstalter etwa keine irreführenden Angaben machen. Vernachlässigt er dieses, droht im schlimmsten Fall sogar eine kostenpflichtige Abmahnung von der Konkurrenz.

Auch muss der Unternehmer bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten der Gewinnspielsteilnehmer vorsichtig sein und gewisse Richtlinien beachten, da hier teilweise durch das Datenschutzrecht strenge Vorgaben gemacht werden.

Neben diesen allgemeinen gesetzlichen Vorgaben sind zusätzlich noch bestimmte Richtlinien einzuhalten, die vom Betreiber der Social-Media-Plattform selber aufgestellt werden.

Von besonderer Bedeutung und daher besonders an dieser Stelle hervorzuheben sind die derzeit gültigen „Facebook-Promotionsrichtlinien“, die unbedingt eingehalten werden müssen. Hierin hat Facebook bestimmte Vorgaben gemacht, die eingehalten werden müssen. Es handelt sich dabei sowohl um Verhaltensvorgaben ( z.B. die Gewinner dürfen nicht über Facebook-Nachrichten kontaktiert werden) als auch um inhaltliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. So muss z.B. der Gewinnspielsveranstalter in den Teilnahmebedingungen deutlich darauf hinweisen, dass die Promotion (das Gewinnspiel) in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder arganisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Facebook steht. Sofern diese Vorgaben nicht eingehalten werden, stellt dieses einen Verstoß gegen die Facebook-Richtlinien dar, der im Extremfall sogar zu einem Ausschluß von Facebook führen kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der rechtliche Rahmen, der bei der Veranstaltung eines solchen Gewinnspiels auf Facebook einzuhalten ist, so komplex ist, dass es sich dringend empfiehlt, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Prüfung des Gewinnspiels und gegebenenfalls der Erstellung der Teilnahmebedingungen zu beauftragen. Sollten hier Fehler unterlaufen können wie bereits dargestellt nicht nur Abmahnungen der Konkurrenz, sondern im schlimmsten Fall sogar ein vollständiger Ausschluss aus Facebook die Folge sein, was im Einzelfall für ein Unternehmen sehr bitter sein kann.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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