Veranstaltung mit Eintrittskosten - Plakat

11. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb451573-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Veranstaltung mit Eintrittskosten - Plakat

Hallo zusammen.

Wir veranstalten bald ein kleines Konzert und haben vergessen auf unsere Plakate den Begriff EINTRITT irgendwo hin zuschreiben. Wir werden das mit einer Etikettiermaschine ausbessern, damit sich am Veranstaltungsabend keiner beschwert, dass auf dem Plakat nichts von Eintritt stand.
Ein Mitveranstalter meinte nun sogar, dass Gäste sogar freien Eintritt verlangen könnten.
Aus reinem Interesse, bin ich nun auf der Suche nach der rechtlichen Sachlage. Natürlich ist es irgendwie klar, dass ohne oder falscher (Preis-)Eintrittsangabe ich ein falsches Angebot stelle und man es so als Lockmittel sehen könnte. Ich glaub aber nicht, dass dann jeder freien Eintritt bekommt. Man muss ja als Gast nicht eintreten und ein absichtlich Handeln kann mir der Gast am Abend ja nicht (sofort) nachweisen.

Gruß Frank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von fb451573-93):
Ein Mitveranstalter meinte nun sogar, dass Gäste sogar freien Eintritt verlangen könnten.

Verlangen kann man ja alles.

Probleme tauchen regelmäßg bei der Durchsetzung des Verlangens auf, wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.




Ansonsten wäre z.B. die Preisangabenverordnung zu beachten.
Wenn man den Eintrittspreis vergisst, wird daraus nicht automatisch "Eintrittfrei". Aber das kann zu Schadenersatzforderungen von Besuchern führen, da kann dann das gewähren von freiem Eintritt wirschaftlicher sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Die Preisangaben-Verordnung ist hier nämlich nicht anwendbar,

Echt?
Aus demEingangsposting geht zumindest nicht hervor, das hier nicht regelmäßig oder geschäftsmäßig gehandelt wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb451573-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Informationen und Antworten. Mit dem Begriff "Preisangaben-Verordnung" kann ich jetzt zumindest nach etwas suchen.

Zitat:
Aus demEingangsposting geht zumindest nicht hervor, das hier nicht regelmäßig oder geschäftsmäßig gehandelt wird.


Veranstalter ist übrigens ein gemeinnütziger Verein und die Veranstaltung ist genau 1x im Jahr an Halloween. Der Gewinn wird gespendet.

Meine Frage bezog sich übrigens nicht auf eine Preisangabe, sonder eher auf den Begriff Eintritt. Zumindest sehe ich oft Plakate oder Poster die keine Eintrittspreis angeben, sondern nur Eintritt irgendwo klein stehen haben.

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Abgesehen davon führt ein Verstoß gegen PAngV "nur" zu Bußgeldern wg. OWi, aber nicht dazu, daß der Eintritt nun magischerweise frei zu sein hat.

Im übrigen sehe ich auch keinen Schadensersatzanspruch für potentielle Gäste, die im Glauben an freien Eintritt angereist sind. Wer ohne eine explizite Angabe "Eintritt frei" zu einer beworbenen Veranstaltung reist, dürfte seiner Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen sein.

Mir wäre auch neu, daß etwa TV-Werbung für "Rock am Ring" mit Eintrittspreisen versehen ist.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 12.10.2016 11:43

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