Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364737
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Vertragsrecht » Veranstaltung Sicherheitsrisiko Haftung

Veranstaltung Sicherheitsrisiko Haftung

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

286 Aufrufe

Veranstaltung Sicherheitsrisiko Haftung

Hallo zusammen,

ich befasse mich als Veranstalter sehr intensiv mit dem Thema Haftungsrisiko bzw. Minderung des Risikos. Hier bin ich unter anderem auch noch auf der Suche nach einem patenten Rechtsanwalt der sich in diesem Fachbereich auskennt.

Ich plane derzeit das nächste Event zu dem ich zwischen 700-1200 Besucher erwarten werde. Bisher habe ich bei allen Events nach dem "Standardvorgang" für die Sicherheit sorgen lassen. Event geplant, alle Genehmigungen eingeholt und dann einen Sicherheitsdienst angestellt. In der Regel pro 100 Besucher 1,5 Sicherheitsfachkräfte.

Nun bin ich auf die Idee gekommen das Haftungsrisiko aus meiner Sicht als Veranstalter zu mindern indem ich einen Vertrag erstellen lasse, der das Haftungsrisiko auf den Sicherheitsdienst überträgt.

Mein Standpunkt: Ich bezahlte ausgebildete Fachkräfte damit Sie Besuchern am Eintritt anhand des Alters (Ausweiskontrolle) Armbänder anlegen. Weiter sind die Fachkräfte verantwortlich dass Besucher unter 18 Jahren zu den vom gesetzgeber vorgegebenen Zeiten das Gelände verlassen. Auch der Verzehr von Alkohol muss vom Sicherheitspersonal stichprobenartig anhand der Armbänder kontrolliert werden. Bei Auseinandersetzungen ist ebenfalls das Sicherheitspersonal verantwortlich-, ebenso bei evtl. Gefahren beim räumen der Veranstaltungshalle.

Aus den oben genannten Fragen ergibt sich für mich die Frage warum ich einen externen Sicherheitsdienst einstelle und als Veranstalter selbst bei Probleme zur Rechenschaft gezogen werde.

Hier interessiere ich mich besonders für die Möglichkeit der Haftungsminderung!
Kann ich als Veranstalter einen Vertrag erstellen, indem

- die Aufgaben des Sicherheitsdienstes klar definiert sind
- er für entsprechend anfallende Probleme das Haftungsrisiko übernimmt (Bspl. Altersarmband am Eingang falsch angelegt, z.b. unter 18 jähriger Besucher bekommt Armband über 18; trinkt zu viel Alkohol; Alkoholvergiftung; Klage gegen den Veranstalter)
- der Sicherheitsdienst das Risiko bzw. die Haftbarkeit vom Veranstalter übertagen bekommt

Ich würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könnt damit ich in diesem Thema nach unzähligen Stunden Recherche Klarheit bekomme.

Vielen Dank im Voraus


von Mb123mitglied am 22.07.2012 19:46
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 49 weitere Beiträge zum Thema "Haftung".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Veranstaltung Sicherheitsrisiko Haftung
Erstellen kannst du viel. Aber zum einen musst du auch einen Sicherheitsdienst finden, der diese Bedingungen akzeptiert, zum anderen wirst für jegliche Behörden immer du als Veranstalter verantwortlich bleiben und kannst diese Verantwortung nicht auf andere abwälzen.

Eine Möglichkeit für dich wäre nur der Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht (die teilweise auch von der Genehmigungsbehörde zur Auflage gemacht wird), aber je mehr du darüber absichern willst, desto teurer wird es natürlich auch und viele Dinge lassen sich nicht versichern.

-----------------
""


von florian3011 am 22.07.2012 19:54
Status: Unsterblich (2956 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 33 User(n) bewertet)

>Veranstaltung Sicherheitsrisiko Haftung
Vielen Dank für die erste Antwort,

Haftpflichtversicherung ist ohnehin mit an Board, währe ja grob fahrlässig ohne eine Veranstaltung durch zu führen.

Einen Sicherheitsdienst zu finden sollte kein Problem darstellen-, die oben genannten Aufgaben müssen sie ohnehin ausführen.

Mit dem verantwortlich sein für Behördenstimme ich jedoch nur teilweise zu. Klar, als Veranstalter bin ich erster Ansprechpartner und für eine Behörde auch verantwortlich. Allerdings sollten sich bei einem klar definierten Vertrag mögliche Ansprüche dann vom Veranstalter gegenüber dem Sicherheitsdienst geltend gemacht werden können da eine Klage oder evtl. Forderungen 1:1 an das Sicherheitsunternehmen weitergegeben werden können.

Ich frage mich halt immer wieder: Ich bezahle ausgebildete Fachkräfte für teures Geld und trage selbst das Risiko für Aufgaben die eigentlich klar dem Sicherheitsdienst zugeordnet sind.


von Mb123mitglied am 22.07.2012 20:13
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Veranstaltung Sicherheitsrisiko Haftung
Also ich hab auch mehrere Jahre mit dem Bereich zu tun gehabt. Der Sicherheitsdienst wird dafür bezahlt, das umzusetzen was du vorgibst. Du bist aber in der Pflicht, das auch entsprechend zu kontrollieren. Diese Verantwortung kannst du nicht abgeben und auch wenn du das gerne hättest,"eine Klage oder evtl. Forderungen 1:1 an das Sicherheitsunternehmen" funktioniert nicht! Du bist es, an den man sich wendet und der das erstmal ausbaden muss.

Ob du danach eventuell,solange es um Geldforderungen geht, Regressansprüche stellen kannst, muss im Einzelfall geprüft werden und setzt auch voraus, dass du entsprechend überwacht hast. Und glaub mir, kein Sicherheitsdienst nimmt dieses Risiko im Vorfeld vertraglich auf sich.

-----------------
""


von florian3011 am 22.07.2012 20:25
Status: Unsterblich (2956 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 33 User(n) bewertet)

>Veranstaltung Sicherheitsrisiko Haftung
Laut meiner Versicherungsagentur ist es möglich.
Liegt ein Schadensfall und damit verbundene Ansprüche gegen den Veranstalter vor wird dieser sich um die Schadensregulierung abzuwickeln belangt.

Im Falle eines bestehenden Vertrages ist dies nach wie vor so ABER: anschließend macht die Versicherung die für den Veranstalter haftet ihre Ansprüche gegenüber dem Sicherheitsdienst geltend und er steht in der Pflicht.

Immerhin hat man als Veranstalter dann noch etwas in der Hand und ist nicht alleine im Boot.

-----------------
""


von Mb123mitglied am 22.07.2012 20:37
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Veranstaltung Sicherheitsrisiko Haftung
quote:
- die Aufgaben des Sicherheitsdienstes klar definiert sind

Das nennt man auch Pflichtenheft. Je detaillierter, desto besser.



quote:
- er für entsprechend anfallende Probleme das Haftungsrisiko übernimmt (Bspl. Altersarmband am Eingang falsch angelegt, z.b. unter 18 jähriger Besucher bekommt Armband über 18; trinkt zu viel Alkohol; Alkoholvergiftung; Klage gegen den Veranstalter)


Eine Regresshaftung aufgrund von Pflichtverletzungen ist möglich. Das ergibt sich dann schon aus dem Pflichtenheft und muss nicht extra vereinbart werden.
Jedoch nur im zivilrechtlichen Bereich, nicht im strafrechtlichen.

Auf deine Kontrollpflicht bezüglich der Einhaltung der Vorgaben wurdest du ja schon hingewiesen.
Warnehmung der Kontrollpflicht penibel dokumentieren. Unterlässt man dies, kann man im schlimmsten Fall kein Regress durchsetzen.



quote:
- der Sicherheitsdienst das Risiko bzw. die Haftbarkeit vom Veranstalter übertagen bekommt

Nein, das geht pauschal nicht. Vor allem die strafrechtliche Verantwortung wirst du nicht delegieren können.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 24.07.2012 01:02
Status: Tao (21050 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
123recht.net ist Rechtspartner von:

364737
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109894
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online