Veranstalter verweigert Rückerstattung bei Reisemangel

4. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)
Veranstalter verweigert Rückerstattung bei Reisemangel

Hallo in die Runde

Mein Mann und ich ärgern uns derzeit mit Kleckermann bzw. dem kochenden Thomas rum. Wir haben über diesen Veranstalter für Juli ein 5* Hotel in Hamburg gebucht. Vier Übernachtungen zu einem Preis von 600,- Euro. Vor Ort haben mein Mann und ich noch ein Zimmerupgrade gebucht, dass wir auch direkt ans Hotel bezahlt haben. Schon bei der Ankunft sahen wir, dass direkt an das Hotel grenzend eine riesen Baustelle war. Hat uns erstmal nicht gestört und an Baulärm haben wir gar nicht gedacht, da es mitten in der Stadt eh ein bisschen lauter zu geht. Tja, bis zum nächsten Vormittag, als wir gerade vom Frühstück gekommen sind. Nebenan wurde mit Presslufthammer oder ähnlich schwerem Gerät gearbeitet, dass wir uns in unserem Zimmer nur noch schreiend verständigen konnten. Trotz strömenden Regen sind wir dann aus dem Hotel geflüchtet. Am nächsten Morgen war es dann Punkt 7.00 Uhr mit der Nachtruhe vorbei, es wurde gehämmert und geklopft wie wild, an Schlaf war nicht mehr zu denken. Wir haben uns an diesem Morgen direkt beim Hotel beschwert und uns wurde in Bezug auf das Upgrade ein Preisnachlass gewährt. Wegen der eigentlichen Hotelkosten wurden wir natürlich und verständlich an unseren Reiseveranstalter verwiesen. Diesem habe ich an direkt an diesem Morgen eine eMail mit der Problematik geschildert und mit Hinweis auf die Frankfurter und Kemptener Tabelle anteilig für 2 Reisetage 15% Rückerstattung von den 600,- gefordert. Sollten sich an den nächsten Tage wieder Lärmbelästigungen ergeben, würde ich nochmals mit ihnen in Kontakt treten. Auf diese Mail hin passierte erstmal vier Wochen gar nichts. Letzte Woche schickte ich dann eine Erinnerung, worauf ich vorgestern dann eine ablehnende Antwort bekommen habe. Begründung für die Ablehnung

- sie wüssten nichts von einer Baustelle bzw. wären nicht vom Hotel darüber informiert worden, deswegen hätten sie es nicht an mich weitergeben können und somit treffe sie keine Rückerstattungspflicht.
- das Hotel wäre Mitten in einer Großstadt, da wären Baustellen/Baustellenlärm an der Tagesordnung und das hätten wir einkalkulieren müssen.

Meine Antwort darauf war, dass ihr fehlende Kommunikation mit dem Hotel ja nicht zu meinem Problem gemacht werden könne, sie für mich Ansprechpartner in diesem Fall sind und sie sich in Folge dessen beim Hotel schadlos halten können. Ich setzte ihnen eine Frist bis zum 18.09., um eine Rückerstattung in geforderter Höhe auf das bekannte Konto zu überweisen, ansonsten würde ich einen Anwalt mit der Vertretung meiner Ansprüche betrauen.

So, nun kam eben wieder eine Ablehnung. Sie haben die Angelegenheit nochmals geprüft, kommen zum gleichen Ergebnis und bitten mich, die Sachlage objektiv zu beurteilen, dann würde ich bestimmt Verständnis für ihre Entscheidung aufbringen. Öhm nein, bringe ich nicht. Jetzt wollte ich hier mal anfragen, wie ihr die Sachlage seht. Bin ich wirklich nicht objektiv genug oder seht ihr mich im Recht?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Kleckermann verstehe ich ja noch, damit meinen Sie wohl den Reiseveranstalter Neckermann. Aber bitte, was ist der kochende Thomas???

Ich gehe davon aus, dass Neckermann als Reiseveranstalter der Reise aufgetreten ist. Haben Sie, da Sie wahrscheinlich an den Reiseveranstalter gezahlt haben, einen Reisepreissicherungsschein erhalten?

Grossbaustellen sind ein Mangel, ueber den man Sie vor Reiseantritt haette informieren muessen, da z.B. die Ruhe eines Zimmers erheblich eingeschraenkt werden kann.

In Ihren Reisedokumenten muessten Hinweise sein, wie Sie sich im Falle einer Reklamation zu verhalten haben. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass man dem Reiseveranstalter durch eine konkrete Reklamation Gelegenheit geben muss, den Mangel abzustellen, ggfl. haette man Ihnen einen Umzug in ein gleichwertiges Hotel moeglich machen muessen.

Ob Ihre email den Erfordernissen einer Beseitigung eines Mangels anzusehen ist, mag dahingestellt bleiben. Man koennte die mail auch als freundlichen Kundenhinweis ansehen. Fordert man erst nach Rueckkunft den Reiseveranstalter auf Erstattungen, ohne das zuvor wirksam reklamiert wurde, vorzunehmen, sind derartige Forderungen regelmaessig ohne Erfolg.

Da der Reiseveranstalter zweimal eine Erstattung ablehnte, bleibt nur der Weg der Klage mit fuer meine Begriffe wenig Aussichten.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

Der kochende Thomas ist Thomas Cook ;-)

Neckermann ist der eigentliche Veranstalter und der wurde auch direkt am Tag des Geschehens per Mail darüber informiert incl. Forderung einer nachträglichen Reisepreisminderung. Umzug in ein anderes Hotel wurde nicht gefordert und da 5 Wochen nicht auf die Beanstandung reagiert wurde, hat der Veranstalter a.) den Mangel nicht abgestellt und b.) auch keinen Umzug in ein anderes Hotel angeboten. Wenn ich in einer Mail ganz klare Forderungen stelle, dann ist das doch mehr als ein netter Hinweis, oder?
Es würde mich mal interessieren, warum Sie keinen Aussicht auf Erfolg sehen, wenn wir klagen würden. Die Anforderungen von unserer Seite wurden alle erfüllt, der Mangel hat nachweislich bestanden, die Gründe für die Ablehnung durch den Veranstalter sind mehr als dürftig.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Bei einer Kurzreise ist die Form der E-Mail keine so gute Kommunikationsform.

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Manou):
......Der kochende Thomas ist Thomas Cook.....

Das ist aber lustig :bang:

Zitat (von Manou):
.....Es würde mich mal interessieren, warum Sie keinen Aussicht auf Erfolg sehen, wenn wir klagen würden.....

Das wollte ich pauschal nicht so sagen. Aber ich sehe dahingehend Probleme, dass Sie bei einer 4taegigen Reise erst am zweiten Tag des Aufenthaltes Abhilfe eingefordert haben. Das haetten Sie sofort nach Ankunft machen muessen, da ja Grossbaustellen nicht nur akustisch sondern auch optisch beeintraechtigen. Auch in einer Stadt muss man nicht unbedingt mit groesseren Baumassnahmen von vornherein rechnen.

Und ich stimme Ihnen zu, es ist eine bloede Ausrede, dass man davon keine Ahnung hatte. Wenn es sich wirklich um eine Grossbaustelle handelt, dann ist diese mit Sicherheit nicht am Abend vor Ihrer Anreise eingerichtet worden.

Zitat (von Manou):
.....der Mangel hat nachweislich bestanden.....

Das zweifel ich nicht an und steh vom Grundsatz an Ihrer Seite. Wenn es vor Ort keine Reiseleitung gab, was ich annehme, dann war aber bestimmt in Ihren Reisedokumenten ein Hinweis zu finden, an wen Sie sich im Falle einer Reklamation zu wenden haben.

Vom Grundsatz her sind Sie verpfluichtet den Schaden so klein wie moeglich zu halten. Daran haben Sie sich nicht gehalten, das koennte ein Richter auch so sehen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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