Veranstalter storniert Reise

1. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
curubaaa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Veranstalter storniert Reise

Guten Tag,
ich habe heute auf einem Internetportal eine Pauschalreise für einen auffällig günstigen Preis gebucht. Umgehend bekam ich die Auftragsbestätigung per Mail mit dem Hinweis, dass das Geld per Lastschrift abgebucht wird. Auf www.checkmytrip.com waren die Flüge bereits bestätigt.
Nun, nach etwa 6 Stunden, bekam ich eine Mail, dass der Reiseveranstalter die Buchung aufgrund eines nicht mehr verfügbaren Zimmers storniert hat. Merkwürdigerweise ist dieselbe Zimmerkategorie zum gleichen Reisezeitraum noch buchbar. Nur jetzt für den 3 fachen Preis.
Ich gehe davon aus, dass der Reisepreis falsch war und der Veranstalter sich nun davor drücken möchte, die Reise für einen so niedrigen Preis zu verkaufen und es deshalb auf die Zimmer schiebt.
Meine Frage ist nun, ob der Reiseveranstalter einfach so die Reise stornieren kann. Bei der Buchung ist doch ein gültiger Vertrag geschlossen worden. Ich kann ja auch nicht einfach so vom Vertrag zurücktreten.

Mit freundliche Grüßen
Mike


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Ja, der Reiseveranstalter hat die Möglichkeit eine Reise wie beschrieben nicht zu bestätigen. Der Beschreibung nach wurde die Pauschalreise ja noch nicht einmal vom Reiseveranstalter bestätigt, die Auftragsbestätigung ist wohl eher einem Reisebüro zuzuschreiben. Eine Stornierung läge damit noch gar nicht einmal vor.

Auch nach Bestätigung seitens des Reiseveranstalters ist eine Stornierung durch den Reiseveranstalter noch umsetzbar - sobald der Preisfehler durch diesen endeckt wird. Das Stichwort lautet Anfechtung wegen (Preis-)Irrtums. Sie schreiben ja selbst von einem "auffällig günstigen Preis, einen solchen Reisevertrag muss der Reiseveranstalter üblicherweise nicht zu seinen Ungunsten aufrecht erhalten.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

@AntoniaW So nicht.
Im ersten Abstz gehen Sie davon aus,d ass der Kunde noch keine bestätigung des Reiseveranstalters hat. In der Tat ist so lange wohl noch kein Vertrag zustande gekommen. Hier aber ist von Stornierung die Rede, damit war wohl ein vertrag da. Auch der NAchweis der Flugbuchung spricht sehr dafür.

Was Sie im zweiten Absatz für einen bereits geschlossenen Vertrag ansetzen, ist der Widerruf des Vertrages wegen Irrtums. So ein Widerruf muss unverzüglich erfolgen, sobald der Irrtum bemerkt wurde, und muss auch mit dem Irrtum begründet werden. Das ist hier nicht geschehen, damit ist diese Option für den Veranstalter auch nicht mehr offen.

Wenn hier wirklich der Veranstalter einen ohne entpsrechenden Vorbehalt ("sofern Zimmer frei sind") geschlossenen Vertrag STORNIERT hat, dann macht er sich schadenersatzpflichtig.
Man sollte sicherheitshalber noch mal seine AGB lesen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Auf www.checkmytrip.com waren die Flüge bereits bestätigt.

Lagen schon E-Ticketnummern (13-stellige Zahl) vor?
Falls Diese schon vorlagen, ist es für den Veranstalter ziemlich schwierig, davon wieder abzurücken.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Lagen schon E-Ticketnummern (13-stellige Zahl) vor?
Falls Diese schon vorlagen, ist es für den Veranstalter ziemlich schwierig, davon wieder abzurücken......

Da ist natuerlich wieder einmal voelliger Unsinn. Die Buchung wird erst durch die endgueltige Bestaetigung des RV fuer beide Seiten verbindlich.

Und die lag, wenn man die Aeusserungen von curubaaa richtig liest, nicht vor.

Auch wenn die Fluege bereits gebucht wurden bedeutet dies in diesem Fall nicht, dass daraus irgendwelche Rechte abzuleiten sind. Bei einer Pauschalreise hat die Medaille noch eine Rueckseite, naemlich die Unterkunft. Und wenn die nicht bestaetigt wird, kommt kein Vertrag zustande.

Selbst wenn man sich bei der Ausschreibung im Preis geirrt hat, kommt der RV hier nicht einmal in eine Erklaerungsnot, denn er hat die Buchung zum 'auffällig günstigen Preis' nicht bestaetigt.

Ueber Buchungsportale im Internet ist es so, dass der Buchende lediglich ein Angebot an den RV abgibt. Eine angebliche Buchungsbestaetigung ist bestenfalls die Eingangsbestaetigung des Buchungsportals ueber den Buchungswunsch des Kunden. Das sollte sich auch bis Steffen Meier in der Zwischenzeit herumgesprochen haben.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert bernardoselva am 02.05.2012 15:37

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
curubaaa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antworten.

quote:
Das Stichwort lautet Anfechtung wegen (Preis-)Irrtums. Sie schreiben ja selbst von einem "auffällig günstigen Preis, einen solchen Reisevertrag muss der Reiseveranstalter üblicherweise nicht zu seinen Ungunsten aufrecht erhalten.


Der Veranstalter hat die Reise storniert, weil angeblich im Hotel keine Zimmer mehr frei sind. Bis jetzt ist das gleiche Zimmer beim gleichen Veranstalter noch buchbar, jedoch zum 3fachen Preis.

Inwieweit die Reise durch die erhaltende Email bereits bestätigt wurde, kann ich nicht sagen, jedoch ist in der späteren Email des Reiseveranstalters eindeutig von "Stornierung" die Rede.

quote:
Wenn hier wirklich der Veranstalter einen ohne entpsrechenden Vorbehalt ("sofern Zimmer frei sind") geschlossenen Vertrag STORNIERT hat, dann macht er sich schadenersatzpflichtig.
Man sollte sicherheitshalber noch mal seine AGB lesen.


Einen entsprechenden Absatz kann ich in den AGB nicht finden.

quote:
Lagen schon E-Ticketnummern (13-stellige Zahl) vor?


Darauf habe ich nicht genau geachtet und jetzt kann ich die Seite verständlicherweise nicht mehr aufrufen. Ich weiß lediglich noch, dass hinter der Flugnummer in grüner schrift "bestätigt" stand.

Das was mich an der Sache so ärgert ist, dass der Reiseveranstalter es sich einfach anders überlegen kann und das angeblich nicht vorhandene Zimmer nun zum 3fachen Preis verkauft, aber ich nach der Buchung nicht die Möglichkeit hätte, die Reise kostenfrei zu stornieren, nur weil mir einfällt, dass ich ja gar keine Badehose habe...



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Auch wenn es zweitrangig ist ... ob eine Buchung bestand oder nicht ist davon abhängig, ob eine entsprechende Nachricht vom Reiseveranstalter, nicht "nur" vom Reisevermittler erstellt wurde.

Zweitrangig deshalb, weil auch eine einmal bestätigte Reise vom Reiseveranstalter storniert werden kann, eben mit der Begründung wegen Irrtums. Hier kommt es auch nicht in erster Linie auf den zeitlichen Abstand zur Buchung durch den Reisenden oder zur Bestätigung durch den Reiseveranstalter an. Es zählt in erster Linie die sofortige Anfechtung nach Kennntnisnahme.

Es ist bei einem "auffällig" niedrigen Preis nicht verwunderlich, dass die Reise bzw. das Hotel beim Reiseveranstalter noch frei ist, aber eben nur zu einen höheren Preis. Interessant scheint mir die Frage, auf welchem Preisniveau sich die Reisen der Konkurrenz-Reiseveranstalter bewegen. Auf einem "auffällig" hohen etwa?

1x Hilfreiche Antwort

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