Vattenfall Kündigungsfrist von 5 Monaten?????

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Der Bürger-King
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 8x hilfreich)
Vattenfall Kündigungsfrist von 5 Monaten?????

Hallo
Ich habe Anfang 2012 einen Anbieter wechsel (Stromlieferung von Vattenfall) vorgenommen.
Lieferbeginn von Vattenfall also am 01.04.2012 der Vertrag wurde zunächst nur über 12 Monate geschlossen dieser wurde aber nicht von mir zum Ablauf gekündigt!
Nun wollte ich ende 2014 den Anbieter mal wieder wechseln und mein neuer Anbieter hatte dann für mich ende Dezember bei Vattenfall gekündigt.
Der Hammer ist dann das Vattenfall als Austrittsdatum den 08.05.2016 genannt hat???????
Mein neuer Anbieter hat mir daraufhin abgesagt???

Das kann doch wohl nicht sein ich denke das ich die Kündigunsfrist eingehalten habe und somit zum 28.03.2015 aus dem Vertrag bei Vattenfall raus bin!!

Was kann ich machen??


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich denke das ich die Kündigunsfrist eingehalten habe <hr size=1 noshade>

Eventuell sollte man das denken durch einen Blick in die vertraglichen Vereinbarungen verifizieren?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Es gab während der Vertragslaufzeit keine Tarifwechsel o.ä.?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Hierzu müssten wir u.a. wissen, welche Kündigungsfristen und welche Vertragsverlängerungsdauern vereinbart wurden.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Der Bürger-King
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 8x hilfreich)

Also
Ich habe mir noch mal die Unterlagen durchgesehen da steht in den AGB`s vom Vertragsabschluss in 2012

unter § 20 Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Desweiteren steht unter § 23 Vertragslaufzeit
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

habe mich auch nun erstmal auf der Webseite bei Vattenfall eingeloggt und da habe ich gesehen dass ich ab 01.01.2015 einen neuen Tarif habe????

Vorher also 2012 -- Easy Privatstrom und nun -- Easy 24Strom??????

Habe ich nicht bestellt!!!!

Als PDF hinterlegt vom 18.05.2014 eine Produktbestätigung?????

Was sind das denn für Machenschaften?

Auch eine neue AGB


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

1. die Firma auf die vertraglichen Vereinbarungen hinweisen
2. den Vertragsabschluss bestreiten und die Vorlage des nachweises eines rechtswirksaen Vertragschlusses verlangen

Das ganze per Einschreiben, mit Fristsetzung (14 Tage nach Datum).



quote:<hr size=1 noshade>Was sind das denn für Machenschaften? <hr size=1 noshade>

Die "üblichen" ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
master123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ein ähnliches Problem.
• habe am 30.11. zum 31.12.2020 gekündigt
• Vattenfall akzeptiert das Datum nicht und hat die Kündigung erst zum 31.12.2021 bestätigt.

AGBs lauten wie folgt:
• §20 (Kündigung) Absatz 1: Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
• §20 Abs. 2: Hat der Kunde einen Tarif mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten gewählt, so kann die Kündigung abweichend von §20 Abs.1 erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen auf das Ende der Mindestvertragslaufzeit erfolgen.
• §23 Abs.1: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils weitere
zwölf Monate, sofern er nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist nach § 20 Abs. 2 bzw. Abs. 3 fristgerecht gekündigt wird.

Vattenfall bezeichnet meine Kündigung vom 30.11. für den 31.12.2020 als nicht fristgerecht und bezieht sich dabei auf den §20 Abs. 2 (Kündigungsfrist 6 Wochen).

Meiner Meinung nach handelt es sich dabei um die Frist, die dann gültig ist, wenn man bereits nach dem ersten Jahr, also zum erstmöglichen Termin kündigen möchte. Deswegen auch das Wort "erstmals"! Ich befinde mich aber bereits im 2. Jahr des Vertrags! Welchen Sinn sollte sonst das Wort "erstmals" machen?

In §23 Abs.1 wird erneut auf § 20 Abs. 2 bzw. Abs. 3 verwiesen, aber die Formulierung "erstmals" halte ich dann für irreführend und somit wäre der Passus ungültig.

Wie seht Ihr das?

MfG




-- Editiert von master123123 am 12.12.2020 17:10

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von master123123):
Wie seht Ihr das?

Das man die Leute mal darauf hinweisen sollte, das der genannte § hier nicht zutrifft ...



Zitat (von master123123):
Habe ein ähnliches Problem.

eigenes Problem = eigener Beitrag


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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