Vaterschft durch Notarurkunde

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
wambui
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)
Vaterschft durch Notarurkunde

Hallo,
habe folgende Frage:

Einem Mann (nennen wir ihn A) wird eine Urkunde vorgelegt aus der hervorgeht, das er die Vaterschaft für ein Kind anerkannt hat. Die Unterschrift in dieser Urkunde stimmt aber nicht mir der von A überein.
Die Kindesmutter (B) ist Ausländerin und kann sich nur deshalb in Deutschland aufhalten, weil das Kind aufgrund eine manipulierten Urkunde, Deutsch ist.
Wie kann A die Urkunde für ungültig erklären lassen.

Viele Dank im vorraus

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wenn die Unterschrift auf der "Urkunde" nicht von dem Mann ist, dann ist die "Urkunde" gar nicht gültig und muss daher auch nicht für ungültig erklärt werden.

Wäre die Urkunde bei einem Notar erstellt worden, hätte sich der Mann dort durch seinen Bundespersonalausweis ausweisen müssen.

Wenn der Mann wirklich nicht der Vater ist, wäre eine Anzeige wegen Urkundenfälschung vielleicht das wirksamste Mittel.

LG Nero

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#2
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

Na der einfachste Weg ist zum Jugendamt zu gehen, wo die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben wurde. Sieht ja nach einer freiwilligen Unterschrift aus. Und dort nachfragen, wer unterschrieben hat bzw. wie das von Statten ging. Ob mit Ausweisvorlage. Vielleicht erinnert sich noch jemand an das Aussehen? Außerdem steht in einer Vaterschaftsanerkennung ja noch einiges persönliches drinne, ansich muß man dafür einen Ausweis vorlegen.

Dann könnte der gelinkte "Vater" ja auch evtl. beweisen, daß er an dem Termin der Unterschrift garnicht beim Jugendamt war.

Usw.....

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#3
 Von 
wambui
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
die Sache war vor dem Familiengericht, eine aufhebung der Urkunde wurde abgelehnt.
Gründe:
Die Urkunde wurde beim Notar unterschrieben. der Notar habe entsprechend seiner Amtspflicht über die personen anhand vorgelegter Urkunden Gewissheit verschaft. Dies habe er getan durch Vergleich des Fotos im Reisepass. Die Identität einer im Ausweis enthaltenen Unterschrift sowie der im Notariat abgegebenen Unterschrift sei für ihn deshalb nicht entscheident.
Ein beantragtes Schriftgutachten wurde abgelehnt.

Offensichtlich war der vorgelegte Pass eine Fälschung.

Was gibt es jetzt noch für Möglichkeiten um aus der Vaterschaft heraus zu kommen.

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#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Was gibt es jetzt noch für Möglichkeiten um aus der Vaterschaft heraus zu kommen.

Wie bereits erwähnt, wäre der beste Weg, eine Anzeige wegen Urkunkenfälschung zu erstatten. Da brauchst du dich um nichts weiter zu kümmern als nur deine Aussage zu machen. Hast du denn Unterhalt für das Kind gezahlt? Seit wann weißt du, daß du angeblich Vater bist?

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#5
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@wambui

Durch die notariellen Beurkundung wird die Person, die die Erklärung abgibt, durch den Notar zuverlässig identifiziert. Damit soll gerade ausgeschlossen werden, dass die Unterschrift unter einem notariell beglaubigten Dokument gefälscht oder rückdatiert ist. Gem. § 415 Abs. 1 ZPO wird durch die notarielle Beurkundung bewiesen, dass die Urkunde echt ist. Der Gegenbeweis ist zwar nach § 415 Abs. 2 möglich, aber ein Schriftvergleichsgutachten würde wohl nicht ausreichen, da dieses nur Wahrscheinlichkeitsaussagen macht, d.h. nicht zu 100% sicher ist. Die Entscheidung des Gerichtes ist also durchaus nachvollziehbar. Allerdings finde ich es erstaunlich, dass nicht der Notar als Zeuge befragt wurde. Oder wurde er?

Aus den aufgeführten Gründen hat eine Strafanzeige in diesem Fall, nach meiner Ansicht, keine Aussicht auf Erfolg.

Es gäbe aber auch noch einen anderen, nach meiner Auffassung erfolgversprechenderen Weg in der Form, dass A ein privates Abstammungsgutachten veranlasst. Sollte die Mutter die Zustimmung verweigern, ggf. gerichtliche Einwilligung nach § 1598a BGB einholen. Sollte in diesem Verfahren festgestellt werden, dass A nicht der biologische Vater ist, anschließend normales Vaterschaftsanfechtungsverfahren einleiten.

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#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Seit wann weißt du, bzw. "A"angeblich Vater zu sein? Hast du darauf für uns keine Antwort?
:neck:

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

-- Editiert am 04.04.2010 19:51

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#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Da schweigt der Vater, und keiner weiß warum. :schock:

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#8
 Von 
wambui
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

das diese Notarurkunde existiert ist schon seit über einem Jahr bekannt. War aber kein Problem da die Kindesmutter keinerlei Unterhaltsansprüche gestellt hat. Es wurde auch deshalb nichts unternommen, da die Mutter Ausländerin ist und nur aufgrund des Kindes sich in Deutschland aufhalten darf.

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#9
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Also, wenn es wirklich so ist, daß du überhaupt nicht an der "Sache"beteiligt bist,
dann bleibt dir nur der normale Rechtsweg, der damit beginnen sollte, daß du ein Vaterschaftsgutachten in Form eines Privatgutachten durchführen läßt. Du solltest dafür ein Gerichtsmedizinisches Institut einer Universität beauftragen (Berlin, Hamburg , München) oder auch andere, weil du ein gerichtsverwertbares Gutachten brauchst. Wenn dich das Gutachten als Nicht-Erzeuger ausweist, kannst du die Vaterschaft bei dem dir schon bekannten Vormundschaftsgericht anfechten.

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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