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Vaterschaftstest und Anerkennung durch Jugendamt

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Vaterschaftstest und Anerkennung durch Jugendamt

Hallo Leute,

ich habe ein Problem, meine EX ist noch verheiratet, lebt inner neuen Partnerschaft, in der auch unser gemeinsames Kind lebt.
Nu habsch ma hier a bisserl gestöbert und fand des hier in nem annern Thread:

"Und selbst die Gerichtskosten kann er sich sparen. Er soll selbst dem Kind ein Haar rauszupfen und ein eigenes Gutachten übers Internet machen lassen. Das ist nicht sehr teuer. Wenn er dann weiß, dass er der Vater ist, kann er die Vaterschaft kostenlos (!) beim Jugendamt anerkenne. "

Geht das auch, wenn das Kind in eine Ehe geboren?

kann ich da so einfach zum Jugendamt gehen und kann sagen, ich möchte das Kind anerkennen, da ich der Vater bin?

Was für Unterlagen bräucht ich denn da zur Vorlage?

Thx für Antworten!





von georg-chris am 07.03.2005 17:46
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>Vaterschaftstest und Anerkennung durch Jugendamt
Tut mir Leid,
das versteh ich nicht .....
Was willst Du konkret ?
Mit wem ist Deine Ex verheiratet ...??
Noch mit Dir ??
Dat iss mir zu hoch....



von jimmi34 am 07.03.2005 18:16
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>Vaterschaftstest und Anerkennung durch Jugendamt
nee mit ihrem Mann, des kind is von mir und der Ehemann steht in der Geb.-Urkunde, ich soll zahlen und will aber erst die Vaterschaftsfeststellung haben oder wie das heisst, also ich in der Geb.-urkunde drin. ist verwooren, ich weiss. und da hab ich hier gelesen und das oben gefunden, was da in Anführungszeichen steht. meine frage is nu die, welche Unterlagen brauch ich, um bei Jugendamt die Vaterschaft anerkennen zu lassen, geht das so einfach, wies da steht? dann würd ich des nämlich ma in angriff nehmen wollen, verständlicher?


von georg-chris am 07.03.2005 21:36
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Vaterschaftstest und Anerkennung durch Jugendamt
wieso möchtest du unbedingt die Vaterschaftsanerkennung? Weißt du sicher, dass du der biologische Vater des Kindes bist? Versteh ich richtig, dass deine Ex noch verheiratet war, als sie mit dir zusammen war, dann schwanger wurde und mit dem Kind zu einem neuen Partner gezogen ist - und in der Geburtsurkunde steht der Name des damaligen Noch-Ehemannes? Ist sie immer noch verheiratet? Zahlst du Unterhalt? Willst du Unterhalt zahlen? Willst du das Sorgerecht für das Kind? Worum geht es dir?

lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "


von Julla am 07.03.2005 21:51
Status: Unsterblich (1805 Beiträge)
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>Vaterschaftstest und Anerkennung durch Jugendamt
Also wenn das Kind ehelich geboren ist, muss natürlich erst die Nichtehelichkeit (gerichtlich)festgestellt werden, sonst hätte das Kind ja zwei (juristische) Väter.

Seit einiger Zeit gibts allerdings auch bei ehelichen Kindern eine kostenlose Alternative. Wenn sich der Scheinvater (Ehemann), der richtige (biologische) Vater und die Mutter einig sind und die Ehe auch geschieden werden soll, können alle drei eine entsprechende Erklärung beim Jugendamt abgeben. Mit der Rechtskraft der Scheidung wird dann der biologische Vater auch Vater im juristischen Sinne.


von Borion am 07.03.2005 22:42
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>Vaterschaftstest und Anerkennung durch Jugendamt
das ist ja schön, wenn das heutzutage so geht.

meine mutter und mein vater waren 1998 schon ein paar jahre lang getrennt, aber trotzdem noch nicht geschieden. dann wurde meine mutter von ihrem freund schwanger und dann mussten meine eltern sich scheiden lassen und meine mutter musste ihren partner, von dem sie schwanger war, heiraten, damit ihr jetziger mann und auch vater des kindes auch als vater anerkannt wurde. es hätte nicht ausgereicht, wenn sich alle drei getroffen hätten und alle gesagt hätten, dass nicht mein vater der vater ihres kindes ist, sondern ihr neuer partner.


von Leonie82 am 07.03.2005 22:51
Status: Stift (52 Beiträge)
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>Vaterschaftstest und Anerkennung durch Jugendamt
*lach* Also deine Mutter hätte ihren Partner sicherlich nicht heiraten "müssen", auch wenn sie das vielleicht erzählt hat... ;-) Er hätte natürlich auch anders der (juristische) Vater werden können, aber es wäre wesentlich komplizierter gewesen als heute.


von Borion am 07.03.2005 23:07
Status: Philosoph (574 Beiträge)
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>Vaterschaftstest und Anerkennung durch Jugendamt
jo der, ich sach ma Erzeuger bin ich, habe ja den Test, da stehts drin. Nu will se von mir Unterhalt, nur auf Grund des Testes, da ich ja der Vater bin.

"Wenn sich der Scheinvater (Ehemann), der richtige (biologische) Vater und die Mutter einig sind und die Ehe auch geschieden werden soll, können alle drei eine entsprechende Erklärung beim Jugendamt abgeben. Mit der Rechtskraft der Scheidung wird dann der biologische Vater auch Vater im juristischen Sinne."

Wenn ich des richtig verstehe, kann ich also nich mit dem Test zum Amt gehen und sagen, ich bin der Vater? ich frage ja nur, weil se mir och ne Kopie der Geburtsurkunde geschickt hat (wo ihr Noch - Mann der Vater is) und ich nicht weiss warum se mir des geschickt hat.

Ich ging davon aus, dass ich nu den Test nehmen muss und die Geb.-urkunde und zum Jugendamt gehen und die regeln das dann.

Wenn ich euch aber richtig verstanden habe, geht das so nicht? Nur mit ner Zustimmung von der Mutter meines Kindes und des Noch - Mannes.

Ja, ich zahle schon Kindesunterhalt, wen auch weniger, wie die komische Tabelle aussagt, naja und ganz ehrlich? Is mein erstes Kind, klar zahl ich, die andre Seite ist doch och die, wenn ich denn Vater bin, habe ich ja nicht nur Zahlepflicht, sondern och Rechte, wie des Kind in regelmässigen Abständen zu sehen und Mitspracherecht bei bestimmten Dingen, heisst glaub ich Sorgerecht. Naja und wenn ich zahle und habe nichts in den Händen, is des ja och doof. So könnte ich das Kind ja zmindest in der Steuerkarte eintragen lassen und es wird steuersparend berücksichtigt, sagt mein Lohnsteuerhilfeberater, ohne was geht des wohl nicht zu berücksichtigen.

Worum es mir geht, gute Frage.

Ich will nicht nur der sein, der zahlt, sondern mich auch um das Kind kümmern dürfen, ohne uff Knien zu rutschen.


von georg-chris am 07.03.2005 23:37
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Vaterschaftstest und Anerkennung durch Jugendamt
Hiiii georg-chris,

der letzte Satz ist een frommer Wunsch.

TRÄÄÄÄÄNe und TOOOOOXIII: Lest mal den letzten Beitrag, klasse oder?

Sorry, kleiner Ausrutscher.

Also, die freiwillige Vaterschaftsanerkennung auf dem JA geht tatsächlich nur, wenn "alle Beteiligten" zustimmen. Unterhalt kann sie fordern, rein rechtlich würde sie den momentan aber noch nicht bekommen, jedenfalls nicht von dir. Auf der Geburtsurkunde steht der Ehemann als Vater und das ist er auch jurisitisch gesehen, da er "zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war" und "es keine gemeinschaftliche Erklärung zur Vaterschaft von Mutter, Ehemann und Kindesvater" gibt.

Punkt!

Wenn die Mama an der Geburtsurkunde nichts ändern will, bleibt dir nur der Einbehalt des Unterhalts, bis sie sich endlich dazu aufrafft, das Jugendamt als gesetztlichen Vertreter für das Kind zu beauftragen, die Ehelichkeit des Kindes (nicht die Vaterschaft!) anzufechten. Das kann weder sie allein, noch der Ehemann allein und du sowieso nicht. Das kann nur das Jugendamt, welches für diese Klage die Vormundschaft über das Kind übernimmt. (Dies geschieht automatisch, weil Mutter und Ehemann durch die Ehe automatisch gemeinsames Sorgerecht über das Kind haben und damit keiner allein für das Kind juristische Dinge gegen den anderen regeln kann.)

Und dann sieht man weiter.

Im übrigen gibt es das Sorgerecht für einen unehelichen Vater (wie du) nur, wenn die KM dem zustimmt.

Auf jeden Fall hast du aber ein Umgangsrecht mit dem Kind, welches du aber auch erst geltend machen kannst, wenn gerichtlich feststeht, daß du der Papa bist.

Blöd gelaufen, würd ich sagen ....

-----------------
"Ich bin eigentlich ganz anders, aber ich komme so selten dazu.
"

-- Editiert von dr.o.medar am 07.03.2005 23:57:48


von guest123-103 am 07.03.2005 23:53
Status: Unsterblich (805 Beiträge)
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