>Vaterschaftstest und Anerkennung durch Jugendamt
jo der, ich sach ma Erzeuger bin ich, habe ja den Test, da stehts drin. Nu will se von mir Unterhalt, nur auf Grund des Testes, da ich ja der Vater bin.
"Wenn sich der Scheinvater (Ehemann), der richtige (biologische) Vater und die Mutter einig sind und die Ehe auch geschieden werden soll, können alle drei eine entsprechende Erklärung beim Jugendamt abgeben. Mit der Rechtskraft der Scheidung wird dann der biologische Vater auch Vater im juristischen Sinne."
Wenn ich des richtig verstehe, kann ich also nich mit dem Test zum Amt gehen und sagen, ich bin der Vater? ich frage ja nur, weil se mir och ne Kopie der Geburtsurkunde geschickt hat (wo ihr Noch - Mann der Vater is) und ich nicht weiss warum se mir des geschickt hat.
Ich ging davon aus, dass ich nu den Test nehmen muss und die Geb.-urkunde und zum Jugendamt gehen und die regeln das dann.
Wenn ich euch aber richtig verstanden habe, geht das so nicht? Nur mit ner Zustimmung von der Mutter meines Kindes und des Noch - Mannes.
Ja, ich zahle schon Kindesunterhalt, wen auch weniger, wie die komische Tabelle aussagt, naja und ganz ehrlich? Is mein erstes Kind, klar zahl ich, die andre Seite ist doch och die, wenn ich denn Vater bin, habe ich ja nicht nur Zahlepflicht, sondern och Rechte, wie des Kind in regelmässigen Abständen zu sehen und Mitspracherecht bei bestimmten Dingen, heisst glaub ich Sorgerecht. Naja und wenn ich zahle und habe nichts in den Händen, is des ja och doof. So könnte ich das Kind ja zmindest in der Steuerkarte eintragen lassen und es wird steuersparend berücksichtigt, sagt mein Lohnsteuerhilfeberater, ohne was geht des wohl nicht zu berücksichtigen.
Worum es mir geht, gute Frage.
Ich will nicht nur der sein, der zahlt, sondern mich auch um das Kind kümmern dürfen, ohne uff Knien zu rutschen.
von georg-chris am 07.03.2005 23:37
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