Vaterschaftstest für Pflichtanteil

24. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sascha_Dresden
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftstest für Pflichtanteil

Hallo aus Dresden,

kurz und knapp die Situation:

Der leibliche Vater meiner Freundin ist letztes Jahr gestorben. Sie hatten nie eine gute Beziehung zueinander, wollte er auch nicht.
Jedenfalls hatte sie jetzt eine Kopie des "Testamentes" bekommen auf dem Steht : (Hat seine Frau vorher als Alleinerbin erklärt)

"Für den Anspruch auf ihren Pflichtanteil von Frau XXX XXX geb. XXX muß diese erst den Nachweis (Vaterschaftstest) erbringen, dass Sie meine leibliche Tochter ist."

Allerdings hat er zu Lebzeiten die Vaterschaft anerkannt und jahrelang Unterhalt gezahlt.
Muss der Vaterschaftstest trotzdem erbracht werden, was nach dem Tod ja so gut wie unmöglich ist, oder reichen diese dinge nicht als Nachweis?

Liebe Grüße
Sascha

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Für den Anspruch auf den Pflichtteil reicht es, wenn sie die rechtliche Tochter ist.

1x Hilfreiche Antwort

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