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Vaterschaftsfeststellungsklage

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Vaterschaftsfeststellungsklage

Hallo,

zunächst möchte ich auf meinen Thread im Erbrecht verweisen, der so etwa am 10. September endete. Zur Erinnerung nochmals ganz verkürzt wiedergegeben. Mein Mann ist unerwartet verstorben, eingeäschert und begraben. Noch vor der Trauerfeier meldete sich eine "Dame" bei mir, die für ihre 15-jährige Tochter einen Erbanspruch geltend machte. Mein Mann sei der Kindsvater. Wir hatten erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe, nunmehr kommt doch tatsächlich eine Vaterschaftsfeststellungsklage ins Haus. Unser Anwalt hat schallend gelacht. Trotzdem bin ich natürlich verunsichtert und im Augenblick noch nicht so furchtbar belastbar. Eure Einschätzung hätte ich gerne.

Der gegnerische Anwalt schreibt, bisher habe man sich nicht um die Vaterschaft kümmern können, da der Mutter der Name des Erzeugers entfallen war. Als die Mutter nach dem Tod meines Mannes ein Foto von ihm mit Namensnennung in der Zeitung gesehen habe, sei ihr alles wieder eingefallen. Auch die Tante des Kindes habe sofort meinen Mann als damaligen Liebhaber wieder erkannt.

Als Beweis werden eidesstattliche Versicherungen der beiden Damen angeboten. Es wird außerdem beantragt, ein erbbiologisches Gutachten einzuholen. Mein Mann ist verbrannt worden. Bleiben also nur seine Eltern übrig und unsere gemeinsame Tochter (?). Allerdings hat mein Mann drei Brüder, die alle so aussehen wie er. Alle haben weißblonde Haare, grüne Augen, wurden schon oft verwechselt.

Wie kann dann durch einen Gentest festgestellt werden, dass mein Mann und nicht etwa einer der Brüder der Vater ist?

Über den Zeugungszeitraum (so in etwa) sind keine Angaben gemacht. Auch nicht darüber, wie oft man wo verkehrt habe. Ich möchte noch hinzufügen, dass die Zeugung unserer Tochter erst nach einer medizinischen Behandlung von ihm möglich war; er war vorher (fast) zeugungsunfähig.

Was haltet ihr von der Angelegenheit?

Herzliche Grüße

Witwe

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von traurigeWitwe am 28.10.2010 21:04
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>Vaterschaftsfeststellungsklage
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von guest-12329.10.2010 15:08:24 am 29.10.2010 07:38
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>Vaterschaftsfeststellungsklage
ISt doch hübsch, dass die Dame nach 15 Jahren einen Mann wiedererkennt, dessen Namen und Kontaktmöglichkeiten sie leider so lange vergessen hatte.
Ich erinnere mich an den Thread; die Dame hat nichts zu verlieren, ihr Anwalt offenbar auch nicht - die versuchen es eben mal.
Wir wollen der Dame ja nichts unterstellen, vielleicht glaubt sie wirklich, dass der Mann, dessen Bild sie da inirgendeiner Zeitung gesehen hat, der Vater ihres Kindes ist. Sie hat sich da ja jedenfalls was zahlungskräftiges ausgesucht.

Was hat dein Anwalt denn nach dem Lachanfall unternommen?`Vielleicht solltest du etwas mehr mit ihm reden, um beruhigt zu sein, dasss da alles den richtigen Weg nimmt. Hat er schon die Geburtsurkunde des Kindes und den bisherigen Eitrag zum Thema "Vater" (unbekannt oder ist da noch jemand andeers angegeben)?
Laß dich nicht verrückt machen; aber nur Lachen ist auch nicht richtig. Wenn der Anwalt das Ganze aufgrund seiner Kenntnis des Verstorbenen nicht ernst nimmt, dann sollte er vielleicht einen Kollegen hinzuziehen; als Anwalt weiß er doch, dass Recht haben und Recht bekommen zweierlei ist.




von quiddje am 29.10.2010 08:58
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>Vaterschaftsfeststellungsklage
Hallo,

erst einmal Danke! Leider fehlt ja eine Antwort, ich meine aber, da hätte drinnen gestanden, die Brüder meines Mannes müssten auch eventuell zum Vaterschaftstest. Warum eigentlich? Wieso müssen wir der Gegenseite die Klage schlüssig machen? Sehe ich irgendwie nicht ein. Meine Frage ging eher dahin, ob man aus einem Gentest, zu dem die Eltern ihre Probe geben und dem Test beim Kind schließen kann, dass mein Mann und nicht einer seiner Brüder der Kindsvater ist. Ich gehe zwar nach wie vor davon aus, dass mein Mann aus verschiedenen Gründen als Vater nicht in Betracht kommt, aber wissen möchte ich es schon.

Mein Anwalt hat natürlich nicht nur gelacht. Aber auch. Er hat sehr kurz erwidert. Er meinte, er wolle der Gegenseite keine Klage schlüssig machen. Er hat also nur sehr kurz erwidert. Hat die Vaterschaft bestritten, gebeten, doch mal mitzuteilen, wann denn das Kind wo gezeugt worden sein soll. Einen Teil des Zeugungszeitraumes, der, so mein Anwalt, sehr weit gefaßt sei vom Gesetz her, hat mein man nämlich sein Auslandssemester gehabt. War also gar nicht hier.

Eigentlich möchte ich meinen Schwiegereltern, die immer noch sehr unter dem Tod ihres Sohnes leiden, so einen Test ersparen. Ich hab ihnen das noch gar nicht gesagt.

@ quiddje: ich erinnere mich noch daran, dass du mir in dem anderen Thread auch sehr geholfen hast. Deshalb hier noch die Information, dass die Kinder wieder im Leben angekommen sind. Bei mir geht das natürlich langsamer. Aber, wir haben keine finanziellen Sorgen, wie viele Familien in vergleichbarer Situation. Deshalb bin ich bei allem dem Leben doch sehr dankbar. Ab dem 1. Januar arbeite ich auch wieder.

Ach ja, ich vergaß noch was. Gestern kam ein Brief von der ARGE, in welchem angefragt wurde, wie hoch das Erbe der angeblichen Tochter sei. Ich werde denen freundlich mitteilen, dass die angebliche Tochter keine Erbin meines Mannes ist. Mal schauen, wie das weitergeht.

Herzliche Grüße

Witwe

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von traurigeWitwe am 30.10.2010 09:02
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>Vaterschaftsfeststellungsklage
quote:
Auch die Tante des Kindes habe sofort meinen Mann als damaligen Liebhaber wieder erkannt.
Klasse, dass die ihn nach 15 Jahren anhand eines Zeitungsfotos weidererkennt und eidesstattlich versichert, dass er der Liebhaber ihrer Schwester war, aber den Namen leider vorher nicht wußte. Das nenne ich mal ein echt selektives Gedächnis!
Was das Familiengericht in Sachen Vaterschaftsfeststellung letztenendes anordnet, weiß ich natürlich auch nicht. Aber ich vermute schon, dass erst mal ein paar halbwegst glaubwürdige Verdachtsmomente aufgezeigt werden müssen, bevor man einen Gutachter einschaltet. Wenn das Gericht den Damen mit dem selektivem Gedächnis allerdings vertraut, kann es ein Gutachten anordnet. Von euch aus müßt ihr in der Tat nichts anbieten.


von quiddje am 30.10.2010 17:29
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>Vaterschaftsfeststellungsklage
--- editiert vom Admin


von guest-12301.11.2010 09:46:37 am 01.11.2010 07:23
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>Vaterschaftsfeststellungsklage
Hallo,

von den Brüdern lebt einer in Kalifornien, einer in Israel. Die Adressen sind mir nicht bekannt. Man sieht sich halt von Zeit zu Zeit bei den Schwiegereltern. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass ich bei diesem Spielchen mitmachen muss. Dass es die Brüder gibt, ist belegbar, klar, durch das Standesamt. Aber mehr, ist das unsere Aufgabe oder die der Klägerin?

Herzliche Grüße

Witwe

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von traurigeWitwe am 01.11.2010 07:41
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>Vaterschaftsfeststellungsklage
--- editiert vom Admin


von guest-12301.11.2010 09:46:37 am 01.11.2010 08:04
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>Vaterschaftsfeststellungsklage
Nun ja, ich verstehe die Witwe so, dass sie wohl, wenn es zur Anordnung eines Tests kommen sollte, vortragen wird, dass es noch die Brüder gibt. Würde mich auch interessieren:. langt das als Sachvortrag? Oder muss sie Adressen rausgeben oder ermitteln?

wirdwerden

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von wirdwerden am 01.11.2010 08:09
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>Vaterschaftsfeststellungsklage
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von guest-12301.11.2010 09:46:37 am 01.11.2010 08:17
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>Vaterschaftsfeststellungsklage
Nun, sie kann ja wohl beweisen, dass es die Brüder gibt. Was soll sie denn mehr tun?

wirdwerden

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von wirdwerden am 01.11.2010 08:19
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