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Vaterschaftsfeststellungsklage: Indizien notwendig?

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Vaterschaftsfeststellungsklage: Indizien notwendig?

Bei mir steht wahrscheinlich eine Vaterschaftsfeststellungsklage im Haus. Das ganze Thema ist mir ganz suspekt; ich habe sämtliche Beiträge durchsucht und es scheint nach diesem Muster zu laufen: die Frau benennt einen Mann, es folgt die Anhörung und dann der Vaterschaftstest. Muss die Frau keine Indizien (z.B. Belege dass man zusammen gewohnt hat, gemeinsamer Urlaub, Zeugen usw.) vortragen? Reicht es wirklich bloß auf einen Mann (ohne weiteres) zu zeigen? Das würde folgendes heißen: eine beliebige Frau mit Kind sagt einfach -das war der (z.B.) Mehdorn, Chef der DB!- Reicht es aus, dass der Herr Mehdorn einen halben Tag für die Anhörung und einen weiteren halben Tag für die Blutabnahme nehmen muss? Und die liebe Frau sagt dann Upps dann war das der andere, weil dass sie mit dem Herrn Mehdorn nicht geschlafen hat, kann nur der liebe Gott ausschließen! Danke für Antworten.


von PHirschberg am 11.03.2008 23:59
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>Vaterschaftsfeststellungsklage: Indizien notwendig?
Ich stelle mir das bei *Herrn Mehdorn* etwas anders vor ,als bei einem Ottonormalverbraucher .Der hat direkt 8 Anwälte ,aus besten Hause ,neben sich ,unser eins kämpft um PKH .Könnte mir auch vorstellen ,das es in diesem Fall ein Nachspiel geben könnte ,wenn definitiv weder eine horizontale ,noch sonst irgend eine Begegnung zwischen den beiden statt gefunden hat .Wäre die Frage warum solle Frau das dann überhaupt riskieren ,sie steht ja dann völlig lächerlich da .

Aber ja ,vom Prinziep her ,ist es so wie du es schilderst .
Siehe Herrn Becker ,der hat sich Anfangs mit Händen und Füßen gewehrt und Zeugen hatte die Frau Ermakova wohl auch nicht ,es sei denn eine Besenkammer könnte sprechen ,die hätt was zu erzähln
.Im nachhinein ist es das einzige Kind was ihm wirklich ähnlich sieht

Wie beweist ein ONS ,das der Mann es war ,bzw wie beweist ein Mann ,das er keinen ONS hatte ?
Ganz einfach ,durch einen DNS Test und da sind wir dann auch schon wieder am Anfang deiner Frage

Wünsch dir viel Glück ,bei deinem anstehendem VT .

LG

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so stellst du dich geistig unter ihn."

-- Editiert von dori23 am 12.03.2008 00:30:50


von Dori* am 12.03.2008 00:27
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>Vaterschaftsfeststellungsklage: Indizien notwendig?
--- editiert vom Admin


von guest123-1663 am 12.03.2008 07:01
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>Vaterschaftsfeststellungsklage: Indizien notwendig?
"theoretisch kann sie auf alle männlichen Bewohner des Erdballes zeigen und sagen, der oder der oder der könnten es sein."

Nein, das habe ich schon festgestellt, grenzübergreifend geht es nicht. Es gibt zwar europäische Verträge, durch die man Kinderunterhalt im Ausland einklagen kann, vorausgesetz das Urteil ist da!, Vaterschaftsfeststellungsklage kann man aber im Ausland nicht durchsetzen, es gibt keine zwischenstaatliche Mechanismen dafür (ausgenommen ich bin Boris Becker). Ich kenne Fall einer Slowakin, die einen Österreicher verklagen wollte, übrigens über gute Anwälte. Das maximale was sie erreicht hatte war, das dem Vater ein Brief zugestellt worden war, wo er sich zu der Vaterschaft äußern sollte. Mehr nicht.

Noch eine Frage an euch Experten: wie kann sich eine Zwangsvollstreckung des Vaterschaftstests vorstellen? Bis zu einem bestimmten Punkt kann ich es mir vorstellen: es klingelt die Polizei, ich mach die Tür auf, meine Frau kriegt die Panik, Kinder weinen, die führen mich ab, fahren mich zum Arzt....aber weiter? Ich strecke ja nicht freiwillig meinen Arm zur Blutabnahme aus oder öffne meinen Mund zu Speichelabnahme! Und jetzt: ein Arzt hat ein Hypokrateseid gemacht, also kann er die Gewalt, d.h. dass mich z.B. 5 Polizisten halten und er die Blutabnahme durchführt, nicht zulassen. Ich kann über meinen Körper und mein genetisches Material selbst bestimmen, keiner darf mir eine Nadel in den Arm reinhauen wenn ich es nicht will. WAS KOMMT DANN?


von PHirschberg am 12.03.2008 09:47
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>Vaterschaftsfeststellungsklage: Indizien notwendig?
Was hast du eigentlich für ein Problem

Entweder du hast mit ihr gepoppt und das Theater was du abziehst wird im endeffekt immer teurer für dich ,denn DU allein zahlst die Kosten für all die Verzögerung .Mit dem Endresultat ,das du dann doch für Mutter und Kind zahlen kannst ,deine Kinder verstört sind (wie du so schön beschrieben hast )und deine Frau bald Ex gerufen wird .

Oder du hast nicht gepoppt ,lässt dich in aller Ruhe pieksen und lässt Madame alle Kosten tragen .

Aber das Zenario ,welches du beschreibst ist absolut lächerlich und zeugt nicht von geistiger Reife !
Tut mir echt leid für dich !

LG

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so stellst du dich geistig unter ihn."


von Dori* am 12.03.2008 10:13
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>Vaterschaftsfeststellungsklage: Indizien notwendig?
--- editiert vom Admin


von guest123-1663 am 12.03.2008 10:47
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>Vaterschaftsfeststellungsklage: Indizien notwendig?
--- editiert vom Admin


von Haselstrauch am 12.03.2008 10:54
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>Vaterschaftsfeststellungsklage: Indizien notwendig?
@camper
Klar daran hab ich garnicht mehr gedacht ,diese Varriante gibt es natürlich auch .
Aber bei dieser Konstellation kann ich mir nicht vorstellen ,das die KM alle Kosten des Verfahrans tragen muss ,nur weil der *feine Herr* hier so einen Aufstand anzetteln will .Denke mal das Extratrara darf er selbst zahlen ,auch wenn er nicht der KV ist

@Haselchen


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so stellst du dich geistig unter ihn."


von Dori* am 12.03.2008 11:07
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>Vaterschaftsfeststellungsklage: Indizien notwendig?
@Dori23

Ich habe alle Hintergründe, die die Moral meiner Denkweise und Vorgehensweise begründen, bisher ausgeklammert, weil wir uns in einem Forum namens 123recht befinden. Aber vielleicht hast du Recht, ein paar Hintergründe für Untermalung gehören dazu. Also: Sie, 35, war über 3 Jahre meine Geliebte, und ich ihr Geliebter, 250 km voneinander entfernt, wir haben uns ca. 1x im Monat für ca. 2 Tage gesehen. Sie ist kinderlos, geschieden, gut gebildet. Sie war sehr gut, sehr vorsichtig, zuverlässig, lieb und ich habe ihr das gleiche gegeben. Über Antikonzeption haben wir sehr oft gesprochen, und wir waren uns einig, dass aus dieser Beziehung kein Kind ausgehen darf. Den Notfallschritt inbegriffen! Es ist aber irgendwie passiert, 99% mit mir, das glaube ich ihr schon, und dann war in ihr etwas gebrochen: Plötzlich steht das ankommende Kind im Zentrum ihrer moralischen Werte, und moralische Verpflichtungen mir gegenüber rücken auf den 2. Platz. Sie ist sich schon dessen bewusst, dass sie ihr Wort mir gegenüber gebrochen hat, wie aber gesagt, ich bin jetzt auf dem Platz 2, was ich auch irgendwie aus der Sicht der Frau nachvollziehen kann. Insofern alles gut, OK, es ist ihr Recht das Kind zu behalten, ich bin aber immer noch auf dem ursprünglichen, vereinbarten Standpunkt. Und dann kommt der Folgebruch: sie will nicht, dass das Kind ohne Vater ist, und zwingt mich zur Veranwortung. Das Kind ist ihr Gott, ich bin nur noch ein Werkzeug, das ihr Kind braucht. Sie versucht über mich zu bestimmen, und ich kann (naturgemäß) dagegen nichts tun. Jetzt könnte diese Frage kommen: meine Geliebte hat zwar ihr Wort gebrochen, müsste es aber bei mir auch nicht so sein, dass mir das kommende Kind wichtiger wird als die 'Vertragsverletzung' seitens meiner Geliebten? Hier sage ich klar: nein, ich habe meine Kinder, die ich gewollt habe und zu denen ich auch stehe. Eine Frau kann zwar über sich selbst und ihr Kind bestimmen, so hat es die Natur eingerichtet, nicht aber über den Vater.


von PHirschberg am 12.03.2008 11:22
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>Vaterschaftsfeststellungsklage: Indizien notwendig?
Hallo,

quote:
und wir waren uns einig, dass aus dieser Beziehung kein Kind ausgehen darf.

Was hast DU getan, um das zu verhindern?

quote:
Und dann kommt der Folgebruch: sie will nicht, dass das Kind ohne Vater ist, und zwingt mich zur Veranwortung.

Schlimm, wenn man einen Vater zur Verantwortung ziehen muss.
Zur finanziellen Verantwortung kannst und wirst du gezwungen werden, moralisch musst du selbst wissen, ob dir dein Kind wichtig ist oder nicht.
quote:
ich habe meine Kinder, die ich gewollt habe und zu denen ich auch stehe.

Dafür kann das *neue* Kind leider nix.

Nur... ich verstehe deine Ursprungsfrage nicht so recht, wenn du dir zu 99% sicher bist.
Warum macht ihr nicht einen Vaterschaftstest, so rein privat, um das eine Prozent auszuschließen?

Dass deine Frau *panisch* reagiert, kann ich durchaus nachvollziehen.

Grüßle




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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."


von guest123-1682 am 12.03.2008 11:35
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>Vaterschaftsfeststellungsklage: Indizien notwendig?
quote:
die die Moral meiner Denkweise und Vorgehensweise begründen, bisher ausgeklammert, weil wir uns in einem Forum namens 123recht befinden.

Dann hättest du dir vieleicht den Leittext etwas genauer durchlesen sollen :
quote:
Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar! Rechtsberatung im Einzelfall ist untersagt. Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich.

Zu den anderen geistigen Müll sag ich erstmal besser garnichts ,außer welcher *Vertrag* mit deiner Geliebten(die jetzt wohl eher deine*Gehasste* ist) und wenn es sowas Dummes schriftlich bei euch gäbe ,wäre dieser Sittenwidrig .Hat das Kind diesen *Vetrag* eigentlich auch unterschrieben ,denn um das Kind geht es hier schließlich ,nicht um dich ,deine *Gehasste* ,deine baldige Ex oder deine geliebten Kinder !!

LG

-- Editiert von dori23 am 12.03.2008 11:51:48


von Dori* am 12.03.2008 11:47
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