Vaterschaftsanfechtung rückgängig machen?
Hallihallo. Hier mal ein recht komplizierter Sachverhalt, den das Leben schrieb.
Herr A und Frau B sind verheiratet. Frau B bekommt ein Kind. A und B lassen sich scheiden. Herr A bekommt mit, daß das Kind aus einer Affäre der B stammt und fechtet die Vaterschaft erfolgreich an. Die Ehe wird schließlich geschieden.
Nach einiger Zeit versöhnen sich A und B. Um das Glück perfekt zu machen, würde Herr A die Vaterschaftsanfechtung nun doch gerne wieder rückgängig machen, da er der "soziale" Vater des Kindes war und ist. Ist das möglich?
Vielen lieben Dank für die rauchenden Gehirnwindungen, die so ein Sachverhalt erzeugt ;-)
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"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"
von Bewährungshelfer am 15.06.2011 19:13
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>Vaterschaftsanfechtung rückgängig machen?
A und B sind jetzt verheiratet oder geschieden?
Wie alt ist das Kind?
Was verspricht man sich überhaupt davon, das Kind dann doch als das rechtliche eintragen zu lassen?
Sozialer Vater kann man doch auch so sein.
Wie wäre es denn mal damit, den richtigen Vater zu kontaktieren und dem Kind eine Chance zu geben, diesen kennen zu lernen?
von Nick_19 am 15.06.2011 21:25
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>Vaterschaftsanfechtung rückgängig machen?
Lieber Jens,
dass es um dich gehen könnte, davon war ich nie ausgegangen. Nur, Menschen sollten lernen, Verantwortung für eigenes Handeln zu übernehmen. Und er hat die Vaterschaft nun einmal angefochten. Dieses Verantwortungsgefühl geht wohl überwiegend verloren, oder?
Es ist dem sozialen Vater doch unbenommen, mit dem Kind eine Familie zu bilden. Er kann das Kind finanzieren, er kann es als Erbe einsetzen. Damit ist doch alles möglich, oder?
wirdwerden
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von wirdwerden am 16.06.2011 15:48
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