Ich habe vor 5 Jahren die Vaterschaft für ein Kind unterschrieben, wo ich genau wusste, dass ich nicht der leibliche Vater bin. Der leibliche Vater hat 4,5 Jahre keinen Kontakt zum Kind gepflegt. Mittlerweile besteht regelmäßiger Kontakt und es ist unklar ob die Mutter Geld von ihm für das Kind bekommt. Daher wäre der leibliche Vater identifizierbar, jedoch die zwei Jahres Frist verstrichen. Das Vater-Sohn-Verhältnis zwischen mir und dem Kleinen ist leider nicht sehr eng, obwohl ich ihn alle zwei Wochenenden mit meinem leiblichen Sohn bei mir habe. Die Mutter stellt mich in Sachen Erziehung meist vor vollendete Tatsachen und ist nicht sehr kompromissbereit. Selbst die Kontaktaufnahme zum leiblichen Vater wurde mir wochenlang verschwiegen und erst bei einem Mediator mitgeteilt. Als Vater bin ich mittlerweile ratlos und ersuche daher Hilfe. Daher möchte ich die rechtlichen Pflichten für das nicht leibliche Kind anfechten. Wenn ein weiterer Kontakt zum Wohle des nicht leiblichen Kindes beiträgt, bin ich dem künftig auch nicht abgeneigt. Ich möchte mir die Chancen auf Erfolg abwägen und benötige eine Beratung.
Vaterschaftsanfechtung nach 5 Jahren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo EmRo,
Wie kommt man auf so ein Gedanken? wenn du wusstest du bist nicht der Vater, warum unterschreibst du dann?
Zitat:Anfechtung der Vaterschaft - Fristen
Die Anfechtung der Vaterschaft muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren erfolgen. Ausschlaggebend ist die Frage, wann der Betroffene Kenntnis über die Umstände erhalten hat, die gegen die Vaterschaft sprechen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt für jeden individuell die zweijährige Frist.
lg
edy
Die Frist ist mir bekannt. Die Frage ist, ob es Vergleichsfälle bzw. Erfahrungen gibt ob es dennoch möglich ist, die Vaterschaft anzufechten? Und wenn ja, wie? Ich bin nicht der leibliche Vater und das lässt sich ja ohne Zweifel belegen. Der Staat würde dadurch belastet werden, da die Pflichten eindeutig auf den Kindesvater übergehen würden. Gibt es bspw. einvernehmliche Lösungen? Ich fordere auch keinen Schadenersatz für den bspw. bereits geleisteten Unterhalt.
Ich wäre sehr dankbar, wenn man künftige anmaßende Fragen unterlässt und objektiv bleibt.
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Es geht nicht um anmaßende Fragen, sondern schlicht und ergreifend darum, dass hier vielleicht jemand eine zusätzliche Info suchte, um Dir zu helfen. Aber, die scheint es ja nicht zu geben, also bleibt es beim Standart. Du hast für das Kind zu sorgen.
wirdwerden
Hallo,
ZitatIch wäre sehr dankbar, wenn man künftige anmaßende Fragen unterlässt und objektiv bleibt. :
Vielleicht beantwortest du mal die Frage?
Ansonsten hattest du doch genug Zeit den Fall "gerade zu biegen".
Vielleicht hat der leibliche Vater Lust das Kind zu adoptieren? (nach Heirat mit der Mutter).
lg
edy
Ich habe die Mutter damals im schwangeren Zustand kennen und lieben gelernt. Nach der Geburt, die ich ebenfalls miterleben durfte, war ich einfach jung und naiv. Ob das jemandem weiterhilft, wage ich zu bezweifeln.
Hallo,
ZitatIch habe die Mutter damals im schwangeren Zustand kennen und lieben gelernt. Nach der Geburt, die ich ebenfalls miterleben durfte, war ich einfach jung und naiv. Ob das jemandem weiterhilft, wage ich zu bezweifeln. :
na dann lassen wir es.
lg
edy
ZitatHallo, :
Zitat (von EmRo):Ich wäre sehr dankbar, wenn man künftige anmaßende Fragen unterlässt und objektiv bleibt.
Vielleicht beantwortest du mal die Frage?
Ansonsten hattest du doch genug Zeit den Fall "gerade zu biegen".
Vielleicht hat der leibliche Vater Lust das Kind zu adoptieren? (nach Heirat mit der Mutter).
lg
edy
Ich denke nicht, dass er es ohne Weiteres adoptieren würde. Nach der Kontaktaufnahme habe ich ihm durch Dritte meine Nummer zur Verfügung gestellt. Im Grunde anfänglich nur um ersten Kontakt des Frieden willens aufzunehmen. Trotz Aussage, dass er sich bei mir mal melden würde, erfolgte dies leider nicht. Er gibt sich meiner Einschätzung nach mit dem unverbindlichen Kontakt den er jetzt hat zufrieden. Die Mutter ist derzeit mit einem anderen Partner zusammen. Der Kontakt des leiblichen Vaters kam also nicht durch erneute Partnerschaft zustande und meiner Einschätzung nach ist eine erneute Beziehung seitens der Mutter ausgeschlossen.
Du hast im Wissen nicht der Vater zu sein die Vaterschaft anerkannt. Damit ist die 2-Jahresfrist rum. Oben drauf hast du und die Mutter euch eigentlich auch noch strafbar gemacht, da ihr beide wider besseren Wissen falsche Angaben gemacht habt.
Du warst dir nicht unsicher, ob du der vater bist, du konntest es rein biologisch schlicht und einfach ausschließen. Da ist nix mehr mit anfechten.
Anfechten kan nes nun nur noch das Kind, wenn es 18 ist und theoretisch der leibliche Vater. Der innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt ab dem er erfährt potentieller Vater sein zu können. Wenn dieser aber nicht anfechten will, weil er vielleicht keine Lust hat die finanzielle Verantwortung zu übernehmen, dann kann er auch nicht zur Anfechtung gezwungen werden.
Wenn du meinst, dass unter den jetzt gegebenen Umständen ein Kontakt zwischen dir und dem Kind nicht dem Kindeswohl entspricht, dann kannst du ja ohne weiteres den Umgang einstellen. Nur den Unterhalt wirst du wohl die nächsten 15-20 Jahre nicht los.
Leider teures Lehrgeld, aber wohl Realität
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