Vaterschaft wider Willen

15. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.11.2010 19:14:47
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vaterschaft wider Willen

kleine sportliche Aufgabe:
eine Frau (45) gibt vor, dass sie sich eine Spirale beim Gyn hat legen lassen, Partner bezahlt auch die Rechnung. Stattdessen unterzieht sie sich einer Kinderwunschbehandlung ohne Einwilligung des Partners im Sinne einer hormonellen Stimulation und bekommt einen Fahrplan für den "optimalen Zeitpunkt zum Verkehr". Sie unterzieht sich über 3 Jahren 13 Behandlungszyklen, der Partner weiß davon nichts und ist in der Kinderwunschpraxis nie vorstellig geworden. Im guten Galuben auf eine sichere Verhütungsmethode verkehrt er mit der Partnerin, daraus entsteht ein Kind, offiziell aus Versehen "unter Spirale". Die Partnerschaft geht in die Brüche, dennoch zahlt der Kindsvater Unterhalt 3 jahre an die KM und natürlich den Unterhalt für das Kind. Kann die Praxis verklagt werden?

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38 Antworten
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#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Kann die Praxis verklagt werden?



In der die Spirale eingesetzt wurde?
Nö.
Die ist ruckzuck wieder entfernt. In einer anderen Praxis...

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

Die Spirale kann man sich selber entfernen !

Ich hatte eine und bin immer noch sauer drüber !!! *ggg*

Selbst zahlen und ständig Schmierblutung haben.

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
Kann die Praxis verklagt werden?


Nein.

Was hat denn die Praxis mit den persönlichen Umständen der werdenden Eltern zu tun?

LG nero

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.11.2010 14:23:59
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Die Spirale kann man sich selber entfernen !


Da würden wir aber gern mal dabei zusehen! :grins:

quote:
Selbst zahlen und ständig Schmierblutung haben.


Wobei die Schreiberin jetzt leider offen gelassen hat, was sie denn am meisten stört, das "Selbstzahlen" oder die "Schmierblutung". :grins:

Bei aller verständlichen Emotionaltät der Damen bei diesem Thema - DAS hat der TE vermutlich nicht wissen wollen. Der Hinweis auf die "Sportlichkeit" dürfte eher so gemeint sein, dass es sich um einen fiktiven Fall aus dem Grundstudium der Rechtswissenschaft handelt. Und so wollen wir die Frage dann auch mal beantworten.

Zunächst mal ist festzuhalten, dass natürlich jeder das Recht hat eine Klage einzureichen. Nur ob sie begründet ist und Aussicht auf Erfolg hat, das soll wohl hier beantwortet werden.

Die Frau kann gegen die Praxis sicher nicht klagen. Sie hat eine Hormonbehandlung gewünscht und die ist ja wohl auch ganz offensichtlich erfolgreich durchgeführt worden.

Wie das mit dem Mann aussieht, ist nicht so eindeutig. Er war im Glauben das Einsetzen einer Spirale zu bezahlen und durchgeführt wurde eine Hormonbehandlung.

Die Frage ist jetzt, wer hat den Auftrag erteilt. Gibt es also einen Vertrag zwischen der Praxis und dem Mann. Wenn der Mann Vertragspartner der Praxis war, dann kann er mindestens Einigungsmangel geltend machen. Denn dann hatten beide Seiten ganz verschiedene Ansicht über den Vertragsinhalt. Und wenn im Vertrag drin stand, dass eine Spirale eingesetzt werden soll, dann wurde die vereinbarte Leistung schlicht und ergreifend nicht erbracht. In diesen Fällen könnte der Mann zumindest sein Geld zurück verlangen.

Die weitere Frage ist, wie das mit der Rechnung aussah, die der Mann beglichen hat. War aus der Rechnung zu erkennen, dass es sich um eine Fruchtbarkeitsbehandlung gehandelt hat. Wenn nicht, wenn also insbesondere auf der Rechnung fälschlicherweise das Einsetzen einer Spirale vermerkt war, dann hätte der Mann etwa wegen arglistiger Täuschung sogar Anspruch auf Schadenersatz.

Wenn allerdings die Frau Auftraggeber und damit Vertragspartner der Praxis war, dann gibt es zwischen der Praxis und dem Mann kein Rechtsverhältnis. Die Tatsache, dass er die Rechnung für seine Frau beglichen hat ist unerheblich. Und damit kann er nicht klagen.

So etwa könnte ich mir vorstellen, dass die Fragestellung zu beantworten war.


-- Editiert am 16.11.2010 08:39

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#6
 Von 
guest-12316.11.2010 14:23:59
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
eine Frau (45) gibt vor, dass sie sich eine Spirale beim Gyn hat legen lassen, Partner bezahlt auch die Rechnung. [color=red]Stattdessen [/color]unterzieht sie sich einer Kinderwunschbehandlung ...


quote:
[color=red]Wenn [/color]der Mann Vertragspartner der Praxis war ...


quote:
[color=red]Wenn [/color]allerdings die Frau Auftraggeber und damit Vertragspartner der Praxis war


:grins:

-- Editiert am 16.11.2010 08:51

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#8
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen,

ich möchte mal das Augenmerk auf die Kosten der unterschiedlichen "Eingriffe" lenken.

Das Einsetzten der Spierale kostet, ja nach Art, um 200€. Dafür dürfte eine 3jährige Hormonbehandlung nicht zu bekommen sein.

Das der Mann hier Vertragspartner Praxis ist, kann wohl ausgeschlossen werden.

LG nero

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#9
 Von 
guest-12316.11.2010 19:14:47
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

also... bitte genau lesen. Dies ist kein Beitrag aus dem Grundstudium, sondern aus dem Leben. Es geht nicht um die Spirale an sich, sondern darum, dass die Frau den Mann in dem Glauben lässt, sie hätte eine sichere Verhütungsmethode gewählt...
Zu einer Kinderwunschbehandlung gehört m.E. die Einwilligung beider Partner, die ist hier offenbar von der Parxis nicht verlangt worden. Das Paar war ferner nicht verheiratet! Aufgepasst auch im eigenen Leben: Verhütung ist Vertrauensfrage. Kinderwunschbehandlung ist i.d.R. eine Therapie eines Paares mit Einwilligungserklärung beider Partner gegenüber der Praxis. Die Frau hat die Hormonbehnadlungen in diesem Fall selbst bezahlt ( mehrere 1000 Euro), präsentiert wurde offiziell die Rechnung über 80 Euro (Kupferspirale). Zahlen muss der Mann nun mehrere 100000 Euro bis zum Abschluß der Ausbildung des Kindes. Frau hat Eigeninteressen über die Interessen des Mannes gestellt.

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#10
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Weder muss bei einer Ki-Wu Bahandlung die Einwilligung beider Partner vorliegen, noch muss die Praxis diese einfordern, noch muss man verheiratet sein.

Wenn z.B. (wie in diesem Fall scheinbar) die Kinderlosigkeit gesundheitlich bei der Frau begruendet ist, so kann sie diese selbstverstaendlich auf eigene Kosten beheben lassen. Schliesslich ist unfruchtbarkeit ja kein 'natuerlicher' Zustand (sondern eher der unnatuerliche Zustand) und somit behandlungsbeduerftig. Wenn eine Frau also den gesunden 'fruchtbaren' Zustand herstellen lassen will, dann ist das ihr gutes Recht - ob sie nun verheiratet ist, jung, alt, oder gar alleinstehend ist doch voellig unerheblich.

Solange die Behandlung keine 'Mitwirkung' eines Mannes erfordert (also z.B. Spermiogramm oder gar Samenspende fuer eine kuenstliche Befruchtung), ist er auch nicht Patient, sondern allein die Frau. Und die darf ja wohl fuer sich selber entscheiden, ob sie behandelt werden moechte oder nicht.

Was diese Frau dann Ihrem Partner erzaehlt und ob das der Wahrheit entspricht, ist alleine eine zwischenmenschliches Problem zwischen den beiden. Da hat die Praxis gar nichts mit zu tun.

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#11
 Von 
margitk
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 28x hilfreich)

Ach nee, schön. wie sich unsere Experten mal wieder am Thema vorbei mogeln.

Die Frage, ob man etwas gegen die Kinderwunsch-Praxis unternehmen kann, weil diese etwa ohne Einwilligung des Partners die Behandlung vorgenommen hat, bleibt unbeantwortet.

Ich kann sie zwar auch nicht beantworten, aber ich rege an, bei der Landesärztekammer nach den ethischen Grundsätzen der verschiedenen Kinderwunsch-Behandlungen nachzufragen. Es mag sein, dass sich eine wie in dem beschriebenen Fall behandelte Mutter verpflichten muss, diese Behandlung dem vorhandenen Partner mitzuteilen. Es mag sogar sein, dass sie dies mittels gefälschter Unterschrift getan hat.

Dann bleibt nur noch das Problem, dass bislang hierzulande für Frauen noch jede Art des Schwangerwerdens Akzeptanz fand. Vielleicht aber in einem nachgewisenen Fall der arglistigsten Täuschung bald nicht mehr und Mami muss den Schaden ausgleichen, sofern sie leistungsfähig ist? Wer weiß?

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#12
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Ich schließe mich da @Schalkefan an.
Lediglich die Frau ist Patientin der Praxis gewesen.
Wenn sie also genug Kohle hat um sich einer Hormonbehandlung zu unterziehen, dann bitte...
Der Partner wird hierbei nicht gefragt.
Auch ich hatte hormonelle Behandlungen wegen Kinderwunsches. Ich war bereits verheiratet. Selbst mein Ehemann wurde nicht gefragt, ob er dies überhaupt wünscht.
Der Partner wird ja auch nicht gefragt, ob Frau sich einer Abtreibung unterzieht. Oder wenn Frau sich irgendwelcher Verhütungsmethoden unterzieht, obwohl der Partner vielleicht unbedingt Nachwuchs möchte. Es ist einzig und allein Entscheidung der Frau.
Die Praxis ist m.E. völlig aussen vor!
Wäre ja auch noch schöner, jemand anderes für die eigenen "Fehler" (sorry) herhalten zu lassen.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

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#13
 Von 
margitk
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 28x hilfreich)

Das Problem ist, dass Frauen das halt einfach so sehen:

quote:
Wäre ja auch noch schöner, jemand anderes für die eigenen "Fehler" (sorry) herhalten zu lassen.


Und da dieser Verrat am Partner auch noch belohnt wird, muss frau ja schließlich "richtig" gehandelt haben, oder?

Wenn ich solches, die (Mit-)Entscheidung des Partners völlig verachtendes Frauengewäsch lese, dann kriege ich einen Reiz. Solche Frauen sind das Letzte, denn sie meinen, Entscheidungen von allergrößter Tragweite einfach mal allein treffen zu dürfen.

Ihnen sollte man die Kinder wegnehmen und diese zur Adoption freigeben, wenn der Vater dies so will.

margit

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#14
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Tja, liebe margitk, zum Kinder MACHEN gehören wohl auch heutzutage zum größten Teil immer noch 2!
Zumindest war es im Fall des TE noch so.
Schade, dass viele Männer immer noch denken, Verhütung sei allein Frauensache.
Womit wir wieder beim Thema wären.
Es ist Entscheidung der Frau, was mit ihrem Körper passiert.

Wenn ich ein Mann wäre, ich würde heutzutage nicht so schnell einer Frau in Sachen Verhütung vertrauen.

LG beijing

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#15
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
der wenn Frau sich irgendwelcher Verhütungsmethoden unterzieht, obwohl der Partner vielleicht unbedingt Nachwuchs möchte. Es ist einzig und allein Entscheidung der Frau.
Gilt übrigens umgekehrt genauso.
Eine Vasektomie kostet zwar mehr als die Spirale, aber sie hält lebenslänglich.
Aber nee, bevor man sich da unten einmal rasieren muss (der Eingriff selbst ist ambulant) kann lieber die "Partnerin" die Liste der Nebenwirkungen einer Spirale abarbeiten.
Sorry, für diese Geschlechtsgenossen habe ich genauso wenig Verständnis wie für die beschriebene Schwangere.
Wenn keine Kinder mehr gewünscht sind, ist dieVasektomie sauber und ohne Folgen. Wenn noch Kinder gewünscht sind, sollte die Frau lieber noch keine Spirale legen lassen.
Jetzt kommt ein Kind, da kann der werdende Vater gleich mal am lebenden Beispiel überlegen, ob er mehr davon will. Wenn nicht: Selbst ist der Mann! Hingehen, machen lassen und eine Sorge weniger im Leben!

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#16
 Von 
guest-12317.11.2010 13:42:30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

@margitk
:respekt:
Schön, dass Du Deinen Gefühlen freien Lauf lässt.

Lesen und Verstehen kann ich :D

Ich bin lediglich auf die Hauptfrage des TE eingegangen.
Die da in etwa lautete, ob man nun die Praxis in die Verantwortung ziehen könnte.

Schönen Tag noch

beijing

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#18
 Von 
margitk
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 28x hilfreich)

Was du hier von dir gegeben hast, habe ich gelesen und kommentiert :grins:



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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

quote:
Die Frage, ob man etwas gegen die Kinderwunsch-Praxis unternehmen kann, weil diese etwa ohne Einwilligung des Partners die Behandlung vorgenommen hat, bleibt unbeantwortet.


Wieso unbeantwortet? Wurde doch beantwortet mit "nein"

Wenn die Frau ein Loch im Zahn hat, kann sie zum Zahnarzt gehen. Eine Einwilligung des Partners oder von sonstwem braucht sie nicht.

Wenn die Frau sich den Zeh gebrochen hat, kann Sie zum Orthopaeden gehen. Eine Einwilligung des Partners oder von sonstwem braucht sie nicht.

Wenn die Frau ihre Hormone in Ordnung bringen will, kann sie zum Endokrinologen (=Kinderwunscharzt) gehen. Eine Einwilligung des Partners oder von sonstwem braucht sie nicht.

Jeder Erwachsene ist fuer sich selbst verantwortlich und kann selber entscheiden, welche aerztliche Behandlung er in Anspruch nimmt.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
margitk
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 28x hilfreich)

Lies dir mal die Frage und die ersten Antworten durch. Dann vestehst du vielleicht, warum ich das nur als Umschiffen auffassen kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

@margitk

quote:
Die Frage, ob man etwas gegen die Kinderwunsch-Praxis unternehmen kann, weil diese etwa ohne Einwilligung des Partners die Behandlung vorgenommen hat, bleibt unbeantwortet.


dies habe ich hiermit

quote:
Die Praxis ist m.E. völlig aussen vor!


Zitat margitk
quote:
Ach nee, schön. wie sich unsere Experten mal wieder am Thema vorbei mogeln.


und was ist das von Dir:

quote:
Wenn ich solches, die (Mit-)Entscheidung des Partners völlig verachtendes Frauengewäsch lese, dann kriege ich einen Reiz. Solche Frauen sind das Letzte, denn sie meinen, Entscheidungen von allergrößter Tragweite einfach mal allein treffen zu dürfen.

Ihnen sollte man die Kinder wegnehmen und diese zur Adoption freigeben, wenn der Vater dies so will.


Damit hast Du wohl die Frage beantwortet.
Prima!

@Schalkefan

Genauso wie Du sehe ich es auch.

@quiddje

Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen!

LG beijing

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
margitk
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 28x hilfreich)

was willst du jetzt wieder?



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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Wenn ich solches, die (Mit-)Entscheidung des Partners völlig verachtendes Frauengewäsch lese, dann kriege ich einen Reiz. Solche Frauen sind das Letzte, denn sie meinen, Entscheidungen von allergrößter Tragweite einfach mal allein treffen zu dürfen.


Es ist sicherlich nicht richtig einen Partner so übers Ohr zu hauen aber ich denke eben, dass man sich den Menschen mit dem man eine Beziehung führt sowie intime Dinge teilt wie Sex z.B. auch aussucht.
D.h. wenn man sich jemand hinterlistiges "anlacht" so müsste dies doch bereits vorher irgendwo zu merken sein!
Hier haben beide die Verantwortung für ihren Geschlechtsverkehr mehr oder weniger getragen nur einer hat eben nicht mit offenen Karten gespielt.
So geht es vielen Männern- man sollte generell auch nicht allzu gutgläubig sein!


quote:
Ihnen sollte man die Kinder wegnehmen und diese zur Adoption freigeben, wenn der Vater dies so will.


Also bitte! Irgendwo hörts auch mal auf!
Jetzt geht es zunächst einmal um das Wohl des Kindes denn es existiert schließlich und hat Gefühle!

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""

-- Editiert am 17.11.2010 15:40

-- Editiert am 17.11.2010 15:41

-- Editiert am 17.11.2010 15:42

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Während bei einer Frau mit 45 die biologische Uhr tickt, kann der Mann bis 70 warten. Kann man sich auch drüber aufregen, tut aber keiner.
Scheinbar waren Sie sich noch nicht sicher, ob sie nicht doch irgendwann mal Vater werden wollen und haben deswegen keine endgültige Schnip-Schnap-Entscheidung getroffen. Biologisch hatten Sie ja Zeit - Ihre Partnerin nicht.
Eine Kinderwunschbehandlung ist extrem anstrengend - sowohl für den Körper wie auch für die Seele - interessant, dass sie nichts gemerkt haben wollen.

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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

@ empathie

Es gibt heute viele Arten/Orte der Prostitution. Meinst du wirklich, daß ein Mann, der nach außen sich toll benimmt, dir wirklich treu ist? Weißt du, wie oft er woanders ungeschützten Sex hat? Schau dich im Internet um. In ist mitlerweile Frauen in ihren Wohnungen aufzusuchen und da steht nich an der Haustür oder der Klingel: Prostituierte.

Von wegen: armer Mann !

:-)))

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

@ Sika

Männer lassen ja noch nich mal ihre männlichen Tiere kastrieren, man könnte denen ja die Männlichkeit nehmen!
Mir kam auch schon der Gedanke mit der Langlebigkeit der Spermen, wie sie schrieben. Aber unterm Strich bedeutet es, daß der Mann heimlich nach der passenden Partnerin sucht, solange er keine Vasektomie machen läßt.

Meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Also diese Diskussion um die Vasektomie beim Mann finde ich hier echt nicht angebracht.
Habt Ihr Euch jemals mit Eurem Partner wirklich mit diesem Thema beschäftigt? Sooo einfach wir hier dargestellt ist dieser Eingriff auch beim Mann nicht.
Es geht doch auch anders zu verhüten, als gleich diesen endgültigen Schritt zu machen.
Wieso lässt sich denn nicht jede Frau, die keine Kinder mehr will gleich sterilisieren?
Desweiteren schrieb der TE nur, dass die Frau sich einer Hormonbehandlung in einer Kinderwunschpraxis unterzog. Diese Hormonbehandlung ist nicht so "extrem anstrengend" . Auch bemerkt dies nach aussen hin niemand.

Nun frage ich mich nur, warum der TE hier nicht mehr schreibt.

LG beijing

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#28
 Von 
guest-12319.11.2010 09:02:13
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

;) Ja, da hast Du wohl Recht.
Ich glaube nur langsam ist man hier im Medizin- Forum gelandet. :(

Denn die eigentliche Frage wurde ja nun schon beantwortet.


LG beijing

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#30
 Von 
margitk
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 28x hilfreich)

Hier wurden keine Fragen beantwortet, sondern Kaffeekklatsch abgehalten. Und aus dem Kaffeesatz gab es dann noch einen Ansatz Meinung. U.A. von einer Frau, dass man Frauen beim Thema Verhütung nicht trauen kann. Endlich mal ein wahres Wort. Zeigt gleichzeitig, dass Frau sich kein bisschen dafür schämt, ein hinterhältiges Miststück zu sein. Und ob das Kind nun vom Mann gewollt ist, ist ja auch egal, wenn es erstmal da ist, denn die staatliche Förderung inkl. Forderungseintreiber Beistandschaft muss ja richtig sein. Ist ja Gesetz. Zucker in den A... an allen Ecken.

Es gibt genügend kinderlose Paare, die sich GEMEINSAM nach einem Kind sehnen. Wer so be******t, sollte das Adoptionsrecht kennenlernen. Zwangsweise.

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