Vaterschaft weiterhin anerkennen ?

10. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaft weiterhin anerkennen ?

Tach Leute,

befinde mich momentan in einer super schwierigen Situation. Habe letztes Jahr die Vaterschaft für ein Kind anerkannt welches definitiv nicht von mir ist.
Zwischen mir und der KM funktioniert es überhaupt nicht mehr, wir haben nur noch Streß miteinander. Die Trennung ist mitlerweile beschlossene Sache und steht bevor. Sie wird sich nächsten Monat eine eigene Wohnung ca. 30 Kilometer entfernt von hier im Wohnort ihrer Eltern nehmen. Das Kind ist mitlerweile gut 7 Monate alt und ist mir sehr ans Herz gewachsen. Ich weiß absolut nicht wie ich mich in Zukunft verhalten soll. Soll ich die Vaterschaft weiterhin anerkennen ? Wenn ich sie rückgängig machen will was steht mir bevor ?

Gruß
Sebastian

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mónica
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

So einfach wird sich die Sache nicht gestalten. So weit ich weiss (und das wird man dir auch bei der Anerkennung damals gesagt haben) kann man nicht heute ein Kind anerkennen und morgen sagen, ich mache es rückgängig. Wenn Du absolut sicher bist, dass es nicht deins ist, kannst Du wahrscheinlich die Vaterschaft anfechten und wenn es bewiesen ist, dass es nicht dein Kind ist, dann gilts du nicht mehr als Vater.

Ich würde 2 Sachen zuerst überlegen:

- Bist Du sicher, dass du nicht der Vater bist?
- Das Kind ist dir ans Herz gewachsen. Betrachtest du es als eigenes Kind und willst weiterhin sein Vater sein oder willst du am liebsten das Kind aus deinem Leben schaffen?

Je nachdem wie Du dir selber diese Fragen beantwortest, solltest Du so oder so vorgehen. Wenn Du die Vaterschaft anfechten möchtest, such Dir aber einen Anwalt, da die Sache nicht einfach ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Lieber Sebastian!
Ich denke es ist nicht alleien entscheidend, ob Dir das Kind an´s Herz gewachsen ist, sondern auch, ob Du mit der Mutter eine entsprechende Regelung finden kannst.
Die Vaterschaft anzufechten ist da das geringste Probem.
Es bestehen in erster Linie Pflichten und wenn Du den geringsten Zweifel an einer gütlichen Einigung mit der Mutter des Kindes hast, dann schone Deine Nerven und nimm Abschied, auch wenn´s bitter weh tut.
Alles Gute

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