Vater verweigert Unterhaltserhöhung

4. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
MTK
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Frischling
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Vater verweigert Unterhaltserhöhung

Folgende Frage: Ein Kind geht nebenbei auf 400€ Basis jobben (verdient jedoch nur ca. 150 €/Monat) Das kind ist 18 Jahre alt geworden und der Unterhalt hat sich um 30 € erhöt. Der Vater weigert sich die Erhöhung zu zahlen, da das Kind ja arbeitet. Des weiteren hat er die Drohung ausgesprochen den Unterhalt noch weiter zu kürzen wenn das Kind nicht umgehend eine Ausbildung beginnt. Derzeit macht sie ihr Abitur. Er will sie also am Abitur hindern. Er hat ihre Kontodaten und die möglichkeit per Onlinebanking ihr Konto einzusehen. Allein aus dieser Information ist ihm bekannt das sie arbeitet. Darf er überhaupt nach vollendung des 18 Lebensjahres in Ihrem Konto "rumschnüffeln"? Das Konto läuft auf den Namen des Kindes wurde jedoch vor erreichen des 19. Lebensjahres eröffnet. Was wäre wenn er sich selbst Geld von diesem Konto überweisen würde?Die Eltern sind geschieden. Ich würde mich über viele Infos freuen

MfG

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12 Antworten
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#1
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guest123-1035
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Student
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#2
 Von 
MTK
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Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Mutter zahlt regelmässig. Die Tochter ist vor 7 Tagen 18 geworden. Will morgen ein neues Konto eröffnen. Aber was ist wenn der Vater bereits Geld von dem Konto geholt hat oder es in diesem Moment tut? Wie kann das "Erwachsene Kind" dagegen Vorgehen, dass der vater die Erhöhung bezahlt. Oder muss die Mutter dagegen vorgehen, da sie ja den Unterhalt erhält (Das Kind lebt bei der Mutter)

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#3
 Von 
guest123-1035
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Student
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#4
 Von 
MTK
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Unterhalt wurde vor etlichen Jahhren berechnet, die Mutter zahlt regelmässig Unterhalt für das beim Vaterlebende Kind A, der Vater zahlt den Unterhalt ohne die Erhöhung, bisher immer regelmässig für Kind B (um die geht es in diesem Thread also die über 18 jährige) an die Mutter. Diesen Monat hat er gar nicht gezahlt. Kind B will natürlich, dass die Mutter den Unterhalt bekommt, da das Kind bei ihr wohnt und sie demnach auch unterhält. Lebensmitten und alle weiteren Bedürfnisse werden von der Mutter abgedeckt. Bisher wurde es so geregelt und so soll es auch weiter gehen wie gesagt weigert der Vater sich die Erhöhung zu zahlen, da das Kind B ja ihr Abi machen will und nicht wie er will eine Ausbildung macht. Des weiteren nicht zu vergessen, dass sie über ihren 400€ job manatlich ca. 150€ hat. Darf der Vater das anrechnen?

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#5
 Von 
guest123-1035
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Student
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#6
 Von 
MTK
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau danke für den Beitrag. Das einzige Problem, das nun noch besteht was soll das Kind nun tun? Berechnet wurdea alles schon an Vermögen oder Einnahem etc. hat sich nichts geändert, das Kind bekommt von Seiten des Vaters eine Erhöhung von 30 €/monat und genau diese verweigert er. Soll sie ihn auf 30€ im Monat verklagen? und das andere ist ja noch das mit dem Konto hat er das Recht sich Geld von dem Konto der Tochter auf sein Konto zu überweisen, natürlich nur so lange noch wie das Kto existiert bzw er zusammen mit der Mutter als Bevollmächtigter eingetragen ist.

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#7
 Von 
guest123-1035
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Student
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#8
 Von 
dreamland
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Schüler
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Hallo

Zum Thema Konto:
Kind kann sofort online das Passwort ändern. Somit hat Papa ja keinen Zugriff mehr darauf. Als nächstes gleich auf die Kasse und die Bevollmächtigten ändern lassen. Alles kein Thema.
Ab 18 Jahren bist auch du deiner Tochter zu Barunterhalt verpflichtet. Nicht nur dem Kind gegenüber was beim Papa lebt.
Den Abbruch des Abis kann der Papa nicht vordern (solange alles zielstrebig durchgezogen wird).
Auch sollte ab dem 18. Geburtstag der Unterhalt auf das Konto des Kindes überwiesen werden. Was eure Tochter dir dann an Kostgeld gibt müsst ihr unter euch ausmachen. Du erhälst ja weiterhin das Kindergeld solange sie bei dir wohnt.
Noch mal zusammenfassend:
Da Tochter jetzt 18 ist, bist auch du ihr gegenüber Barunterhaltspflichtig (nicht nur Papa). Von daher ist meist sowieso eine Neuberechnung durchzuführen.
Warum der Papa vom Konto des Kindes Geld abbuchen sollte, ist mir auch nicht klar.
Ansonsten stimme ich Loddar`s Schwester vollkommen zu.

Grüßle dream

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#9
 Von 
guest123-2020
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Praktikant
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#10
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

@Palma

Das Kindergeld ist nur abzuziehen, wenn das unterhaltsberechtigte Kind nicht bei einem Elternteil wohnt. Sozusagen eine eigene Wohnung hat oder im Internat oder sonstwo wohnt.

Grüßle dream

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#11
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#12
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Ok, ich bin ja lernfähig. *Gespeichert*

Grüßle dream

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