Vater verweigert Unterhalt.....

11. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.10.2012 13:53:17
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Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)
Vater verweigert Unterhalt.....

Hallo,
meine tochter ist 22 Jahre macht eine schulische Auabildung die mit Abschluss ein Vollwertige Berufsausbildung ist.
Ihr Vater, ein Mensch der bisher Unterhalt zahlte aber nicht in voller Summe, und sich auch nicht um seine Tochter jemals weiter gekümmert hat, nun hat sie nach den ganzen Schulausbildungen sich beworben um eine Lehrstelle, aber keine bekommen, damit sie aber eine berufliche Ausbildung machen will hat sie bevor sie auf der Strasse steht um einen Schulplatz gekümmert und macht nun über den Schulweg eine vollwertige Berufsausbildung, für diese wirbt sogar das Arbeitsamt*lol
nun hat sie die Schule begonnen und ihm sitzt ein Furz quer und zahlt seid 2 Monaten nicht mehr, derzeit zieh ich mit 1000 Euro mein Kind mit durch Fahrkarte, Büchergeld wohnungsabgaben essen.. da sie ihn gerade auf unterhalt verklat, und er macht alles um ihr das mit der Berufsausbildung über die schule zu torbedieren.
will sie zum Arbeiten verpflichten sie soll 5 Berwerbungen für eine Arbeitsstelle schreiben und sie soll sich einen 400 Euro Basis job suchen bis sie Arbeit hat, nur so würde er ihr etwas Geld gewähren die hälfte von em was ihr bedarf ist, er will sozusagen das sie diese schule abbricht der ihr eine Berufsausbildung bringt,und lieber als ungelernte arbeitskraft in die Arbeitswelt geht. Wie realitätsfremd istdas denn?, jedenfall brauch ich mal etwas hilfe weil jetzt geht mir das geld aus um uns beide mit meinen Geld über wasser zu halten.dachte schon an Schülerbafög mit FB 8 damit die sich umden Vater kümmern. aber auch paar tips um den Vater meiner Tochter mal in den A... zu treten. er hat ca Netto 2200 ggf auch etwas mehr ist neu verheiratet keine weiteres leibliches Kind. seine neue Ehefrau geht halbtags arbeiten hat ein kind (14j) aus einer anderen Verbindung, hat ca knapp 1000 euro die neue Frau an ihren verdienst und Kindergeld etc.
Fristsetzungen werden nicht eingehalten, und Verdienstbescheinigungen werden verweigert die mit Fristsetzung angefordert wurden. Meine tochter will da auch nicht lage mit Briefen rumkaspern da sie das Geld zum leben und lernen brauch, sie möchte über Amtsgericht das nun auch klären lassen. jetzt müsste entweder da eilentscheid beantragt werden oder das schülerbafög , damit sie ihre fahrkarte die 100 euro schon allein kostet und die Bücher bezahlen kann, denn sie will weiter zur schule weil es ein erlernen eines Berufes ist und ihr bewusst ist ungelernt hat man keine Chancen auf dem ASrbeitsmarkt. zumal dieser Beruf sogar mit Erwerb eines Zusatzes, der auch Geld kostet, ein Weltweit anerkannter Beruf ist und nicht nur in Deutschland.Wer kann etwas weiter helfen um die Anwälte im dem Fall auch seinen Anwalt auf die Füsse zu treten das er das was ihr zusteht, zahlt.Ihr bedarf laut Gesetz um die 600 euro +- abzüglich Kindergeld von 184 welches weiter gewährt wird verbleiben grob mehr als 400 Euro, ich falle durch den selbstbehalt von 1100 oder so war der, raus, folglich wird nur er heran gezogen!
vielleicht kann jemand meiner Tochter weiter helfen.
Welche rechte hat die Tochter und welche er als Vater???
lg Samora

Sioe brauch so viele Dinge für die Schule was eigendlich schon zum Alltag gehören, er fährt neuens Bike, grosses Auto,ständig neue iphones, schlepptops, rechner, 4 mal im jahr verreisen, arbeiten beide bei sozusage Vaterataat mit festen Arbeitsplatz und guten Einkommen.
Und die Tochter lebt wie eine Assoziale... wo sie schon überlegt auch die letzten 3 jahre die differenz von dem was zustand nach zufodern. damit sie sich die Wichtigen Alltagsdinge kaufen kann die sie für die schule braucht.Lappi mit w7 und Office zb.und den Führerschein war bisher auch Mangels Geld nicht möglich.
Sie ist nicht eifersüchtig, nein, ihr ist liebe viel wichtiger als Geld allerdings ohne kann man auch nicht leben.[/size]




-- Editiert samora am 11.10.2012 01:59

-- Editiert samora am 11.10.2012 02:27

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13 Antworten
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#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)


Hallo samora,

wie war denn der bisherige schulisch berufliche Werdegang der Tochter?

Grundsätzlich hat sie Anspruch auf Unterhalt bis zu einem ersten qualifizierenden Berufsabschluss.

Zugleich ist das unberhaltsberechtigte Kind gehalten, diese Ausbildung ZÜGIG zu absolvieren, da ansonsten der Anspruch auf Unterhalt hinfällig werden kann.

Bafög wäre meines Erachtens ohnehin vorrangig vor Unterhalt zu beantragen.

Falls noch nicht geschehen, sollte der Antrag jetzt zügig gestellt werden, rückwirkende Zahlungen gibt es m.W. da keine, zudem kann die Bearbeitung eines solchen Antrages schon mal eine ganze Weile dauern.


Grüße

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"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "

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#2
 Von 
guest-12311.10.2012 13:53:17
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

guten Morgen ...

vielen dank für die Antwort, Kind hat ihren schulischen Werdegang steigernd und erfolgreich absolviert bisher,
das Bafög noch nicht beantragt ist, lag daran das ja Ihr Vater bisher den Uterhalt immer bezahlt hat und dann ja kein Bafög nötig war. Ab Sep hat er dann nicht mehr gezahlt, man sagte meiner Tochter, sie müsse erst beim Vater klagen. Die Aufklärung erfolgte über Ihren Anwalt überhaupt nicht bezüglich ggf Bafög zu beantragen, zumal er weiss ohne Geld wird es mit der Schule eng, Bücher Fahrkarte etc.hab mal gelesen ab Antragstellung bzw ab schulbeginn, sie muss es jetzt Beantragen geht ja nicht anderst, aber was ist wenn er wieder Unterhalt zahlt????
Lg Samora

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Was heisst hier steigernd? Mit 22 noch nix gebracht? Meine Kids hatten mit 18 ihr Abi. Also, was war genau bisher? Denn ganz klar. Wenn eine Ausbildung nicht zügig durchgezogen wird, dann ist auch nix mit Unterhalt.

Außerdem, selbst wenn ein Unterhaltsanspruch bestünde. BAFÖG geht vor, ist also erst zu beantragen. Und dann wärst Du gleichermassen zur Unterstützung der Tochter verpflichtet, das Kindergeld ist auch voll anzurechnen. Beim Mann gehen unterhaltstechnisch eigenes minderjähriges Kind und neue Frau vor. Ferner ist es unterhaltstechnisch völlig einerlei, wie oft er in Urlaub fährt, ob er ein neues Handy hat oder was auch immer.

Nochmals, was ist etwa ab 16 passiert, ausbildungstechnisch bei der Tochter?

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 11.10.2012 10:40

-- Editiert wirdwerden am 11.10.2012 10:50

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2012 13:53:17
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo
einwenig mehr nettigkeit, es können nicht alle menschen gleich sein..es gibt schnelle und langsame
meine tochter hat steigernd schule gemacht wollte eine Lehre machen die sie aber nicht bekam, somit macht sie jetzt eine ausbildung auf dem vollschulischen weg.
Sie hat sich nach der Aussage des Anwaltes gerichtet, das der Vater unterhaltspflichtig ist und somit dieser Weg, das Schülerbafög da hat sie sich jtzt die Gedanken gemacht weil ja Geld fliessen muss.
Das ich Unterhaltspflichtig mit bin ist klar, aber falle bei 1000 Euro heraus. der vater ist neu verheiratet...aber nicht Vater diesen Kindes was die neue Ehefrau mit in die ehe bringt, somit dem Kind nicht unterhalts verpflichtet, wenn nur der neuen Frau aber die arbeitet Halbtags also da auch nicht voll verpflichtet. er kann ja zahlen will aber nicht. so ist die Sachlage, wieso ein Amt wenn der Vater doch kann.

Hier geht es nicht drum einen Vater zu verausgaben sondern nur das ein Kind ihren Beruf erlernen kann auch wenn es über Vollschulische Ausbildung ist, und sie nicht dabei verhungert.Wenn Jemand ein Ziel hat und lernen will sollte man keine Steine ind en weg legen.
Er sollte sein Kind nicht nur als Lendenfrucht ansehen sondern als seine Tochter, das nicht Kümmern ist da der Falsche weg, denn ein Guter Beruf für sie, sichert vielleicht mal später sein Altersheimsitz *lol


im Forum sollte man auch Leute nicht anpi*****
das Forum ist dazu da um Hilfesuchenden Tips zu geben.
Lg Samora

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Du weichst aus! Wenn man mit 22 Jahren nicht mehr vorweisen kann als einen Schulabschluss, dann kann man wohl kaum von zügig absolvierter Ausbildung reden. Und die ist bei nicht priviligierten Kindern nun mal Voraussetzung für die Finanzierung einer (weiteren) Ausbildung. Die Tochter hinkt doch 4-6 Jahre hinterher, je nach Abschluss, den sie hat.

Und da verstehe ich den Vater schon. Ich würde dringend raten, sich mit dem Vater zu einigen. Vielleicht zeigen, dass man auch selbst was organisieren kann. Etwa am Wochenende jobben, wie das ja viele in dem Alter tun. Abends kellnern. Sowas überzeugt doch dann mehr, als dieses Ausruhen auf dem Unterhalt und dem "ich bin halt ein Langsamstarter!"

Vielleicht auch mal darüber nachdenken, ob man sich auf die falschen Lehrstellen beworben hat?

Ich habe so etwas den Eindruck, dass hier der Vater verteufelt wird, nur weil es ihm gut geht (es geht ja darum, dass ihm in den Poppes getreten wird), und der bisherige Werdegang der Tochter schöngeschrieben wird. Damit ist niemandem geholfen, insbesondere der Tochter nicht. Deshalb meine sehr klare Ausdrucksweise. Sozialneid war noch nie ein guter Ratgeber.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 11.10.2012 12:37

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Das ich Unterhaltspflichtig mit bin ist klar, aber falle bei 1000 Euro heraus.


Auch Unterhaltspflichtigen Vätern wird zugemutet, sich noch einen oder mehrere Nebenjobs zuzulegen...um der Unterhaltspflicht zu genügen....

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Nun ja, meri, hier scheint ja niemandem etwas mehr zuzumuten zu sein. Weder Vater noch Mutter. Weil Kind einfach zu langsam ist. Außerdem betreffen die Nebenjobs nur priviligierte Kinder. Und da ist die Tochter ja schon (wie lange auch immer) raus. Ist natürlich richtig, dass die Mutter bis 21 und nach 18, sofern die Tochter priviligiert war (der Werdegang wird ja hier fein verschwiegen) sich um Nebenjobs hätte bemühen müssen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2012 13:53:17
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

lieber wirdwerden
es wird nicht ausgewichen es ist ALLES anwaltlich Überprüft und schwarz auf weiss für lückenlosen Werdegang mit verbesserung, befunden. Und Kleingedrucktes, muss ich nicht hier preisgeben.

sie macht doch eine BERUFSAUSBILDUNG, da dieser Beruf nur über die VOLL SCHULISCHE AUSBILDUNG geht und ist nach Beendigung mit Prüfung sogar bei der IHK ein anerkannter Beruf weltweit.
Wo hast du da jetzt ein Problem mit?
sie täglich von 6.30 - 17 Uhr aus dem Haus

was Unterscheidet sie von Studenten, esist im Prinzip Grob nichts anderes????

Klar wäre eine Lehre wo man Geld verdient besser, aber woher Nehmen, wenns nicht geklappt hat nach x vielen Bewerbungen. dann ist das och so wie es jetzt besser als ungelernt auf der Strasse zu sitzen.

Allerdings so wie du drauf rum reitest und zur vorhaltenden Diskussion nötigst,
scheinst du auch nur ein Lendenfruchtbesitzer zu sein

Man machtsich hier gedanken wie das Kind diesen Beruf abschliessen kann damit esdann auch Arbeiten kann und nicht als Harz 4 empfänger irgendwann in der Gosse landet , fragt nach Tips und erntet nur Vorwürfe.

Ich habe mein Kind gut erzogen und sie hat ihre Ziele, wenn der Lendenfruchtträger kein Anteil an Ihrem leben nehmen will, kann sie nichts für , sie hat sich dauerhaft sogar bemüht zu Ihrem Vater kontakt herzustellen,

Ich suche nach Tips für meine Tochter und nicht mir bzw Ihr irgendetwas vorwerfen zu lassen.



0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Du hast es immer noch nicht kapiert. Die Frage hier ist, wieso sie erst mit 22 in die Ausbildung einsteigt, also XY Jahre im Verzug ist. Und was sie zwischen 16 und 22 gemacht hat. Aber, das willst du uns ja nicht schreiben.

Es geht also gar nicht darum, was sie im Augenblick macht. Zumindest im Einstieg nicht, familienrechtlich gesehen.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 11.10.2012 13:21

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.10.2012 13:53:17
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

Man sieht alles Männer die Antworten.
die ganze sache mit dem lendenfruchterzeuger hat doch einen ganz anderen Hintergrund wieso er das macht.
es ist bewiesen er muss, er will ja aber die neue Ehefrau will das Geld für ihr kind was nicht seines ist,
das ist das Problem!!!!!!!!!!! er ha kein Arsch in der Hose ihr entgegen zustehen drum Muss man das Gericht gemühen und ihm den Arsch in der Hose per gesetzt zugeben.
Mein Kind hat nie was gewollt , kein Weihnachtsgeschenk kein gburtstaggeschenk nichts, es kaum auch nichts, sie wollte nur Kontakt....
selbst sein erbe von über 50.000 hat das Kind nicht ein Versuch unternommen da irgendwas aus dem rippen zu leiern.
zb sie bat ihn mal weil er das kann, ihren 10 jahre alten PC reparieren , Netzteil weil er es kann, da kam nichts, ich als Frau habe es dann gemacht. HALLO, gehts noch? Ich habe in vielen Formen Vaster und Mutter ersetzt, aber in diesem Fall kann ich das nicht ...

was ist da jetzt anderst als beim Stundent? sie erlernt einen beruf in 2 Jahren, statt über x viele Jahre ein Studium zu machen, wo habt ihr da ein Problem?

merke schon man wird nur verurteilt statt mal paar Tips zu bekommen,

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.10.2012 13:53:17
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

sie hat alle ihre schulischen abschlüsse...
klar auch mal eine wendeschleife...was ja auch durchaus passieren kann. wenn ich doch sage es ist alles rechtens mit ihren abschlüssen, vom anwalt überprüft dann muss man doch nicht auf ihr alter rum reiten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Hey, ich bin ein Mädel!
Und habe bei zwei Kids nicht nur den Vater ersetzt, sondern auch keinerlei Unterhalt bekommen. Also hör auf mit Unterstellungen und Jammerei.

Abgesehen davon, sein Erbe, nicht ihr Erbe, oder? Warum wirst Du so ordinär? Erzähl doch einfach mal, was die Tochter so zwischen 16 und 22 getrieben hat. Dann kann man vielleicht auch helfen. Und das wollen wir ja.

wirdwerden

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#13
 Von 
guest-12311.10.2012 13:53:17
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

es geht auch nicht darum was sie vorher gemacht hat, das ist wie oben erwähnt geprüft .... alles rechtens ,
es geht um das jetzt er will nicht das sie diese schulische Ausbildung macht, und es ist ein vollwertiger anerkannter beruf!
seine neue Frau ist halt jetzt eingefallen sie will das Geld,also muss er das machen einstellen und das Kind zum arbeiten verpflichten damit es kein Beruf lernt, sie ist ansich gleichzusetzen wie ein Student.
es geht hier um das was jetzt ist nicht das was vorher war , das ist alles geprüft und richtig, es geht darum das der Vater diese Schule nicht anerkennen will, ein Student lernt ja auch über x jahre einen beruf, soll er doch froh sein das sie den weg nicht eingeschlagen hat.

er will das das kind die schule abbricht und irgend eine abrbeit annimmt damt er nicht zahlen muss. aber welches absicht eigendlich hinter steckt ist, das es dann nicht mehr lückenlos ist und er dadurch aus der verpflichtung herausfallen kann,

link und durchtrieben

habt ihr es jetzt auf deutsch kapiert was er für ein spiel mit seinem kind treibt.

das war aber alles im ersten artikel nett und normal beschrieben....aber scheinbar muss man sio manchen helfen vom schlauch zu treten auf dem sie stehen.




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