Vater verweigert Erhöhung Kindesunterhalt zu zahlen

4. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Wetterhexe
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)
Vater verweigert Erhöhung Kindesunterhalt zu zahlen

Seit 1.Juli gilt ja die neue Düsseldorfer Tabelle. Beim Kindesunterhalt meiner 2 Kids macht das pro Kind 10 Euro mehr aus (nach Abzug hälftiges Kindergeld).
Daraufhin habe ich meinen Ex-Mann schriftlich rechtzeitig hingewiesen. Auf meinen Brief kam keine Reaktion, obwohl er mich am Wochenende erst gesehen hat, da er auf dem Schulfest meiner Kinder auch da war. Mit mir kommuniziert er jedoch sowieso nie. Heute sah ich dann auf meinem Kontoauszug, das er noch das alte Kindergeld überwiesen hat. Ich rief ihn daraufhin an und hakte nach, was denn da schiefgelaufen sei. Er meinte: "Ich kann das nicht zahlen, Du kannst nicht willkürlich das Geld erhöhen, das läßt er sich nicht bieten." Daraufhin hab ich ihn aufgeklärt, das nicht ich, sondern der Gesetzgeber die Düsseldorfer Tabelle festlegt, außerdem hatte ich ja auch eine Kopie der neuen Tabelle beigelegt. Daraufhin bedrohte er mich, wenn ich deswegen jetzt zum Anwalt rennen würde, würde er sowieso weniger zahlen müssen, da er weniger Einkünfte hat. Ich denke aber, das ist nur Bluff. Der Herr Architekt arbeitet immer noch bei demselben Arbeitgeber, wie vor 5 Jahren, und dem geht es bestens.
Muß ich jetzt wegen den 20 Eurolein zum Anwalt rennen, oder gibt es auch noch andere Möglichkeiten? Mir würden dann nämlich auch Anwalts- und Gerichtskosten entstehen und wir haben das nicht sooo dicke, außerdem zahl ich die nächsten 4 Jahre lang noch die Kosten meiner Scheidung ab. Wehren muß ich mich aber, auch im Namen meiner Kinder. Ich kann nämlich solche Typen, die die dicke Kohle haben, eigenes Haus, gegenüber ihren Kindern aber ständige den Entenklemmer raushängen auf den Tod nicht ausstehen. Und der Kindesunterhalt steht denen nunmal zu. Wär toll, wenn mir jemand nen Tipp geben könnte.

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47 Antworten
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#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo Wetterhexe,

hast Du einen dynamischen oder starren Titel über den Unterhalt?

Dynamisch= In dem Titel steht eine %-Zahl (der Regelbetragsverordnung)
Starr= In dem Titel steht ein fester Betrag.

Grüße

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Da bleibt wohl nur der Klageweg!

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#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Odil und warum?

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#4
 Von 
Wetterhexe
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich hab einen dynamischen Titel. Hab grad mal meine Unterlagen rausgewurschtel: 160% des Regelbetrages. Im letzten Satz steht in der Urkunde vom Jugendamt, das er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Ääähm heißt das jetzt, ich kann den Gerichtsvollzieher losschicken?;)

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#5
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Yep, genau das heißt das. :)

Ich würd´s ihm aber vorher nochmal schriftlich mitteilen, daß Du dererlei Gedanken hegst. Vielleicht überlegt er es sich ja doch noch anders.

Viel Glück

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#6
 Von 
Wetterhexe
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi Reike,
tausend Dank für den Tipp. Das werd ich machen.

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#7
 Von 
uliw
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

und teil ihm dann auch gleich mit, dass er verpflichtet ist sich , bei einem dynamischen Titel, darum zu kümmern, dass er jeweils den richtigen % Betrag zahlt.
Eine Aufforderung oder Erinnerung deinerseits ist nett von dir, aber nicht nötig.
Du könntest also jederzeit, wenn eine neue Tabelle rauskommt under nicht automatisch anpasst, den Gerichtsvollzieher schicken.
Das macht man ja als vernünftige Frau nicht, aber wenn man sich dann für seine Fairness auch noch blöde anreden lassen muss, da geht mir echt der Hut hoch.

uli

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#8
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

was regt ihr euch denn wegen 20 euro so auf ... unglaublich ...

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#9
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Dann addiere das mal auf Jahr hoch- dann handelt sich´s schon um andere Beträge.

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#10
 Von 
jiji
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nach ein jahre sind es ca. 240 Euro nach 2 jahre 480 euro. und was ist in 2 jahre wenn wider erhöht wird. auch nicht anfordern oder wie? ich bin selber vater. und bin mir sicher das mein ex von so was kein Ahnung hat. habe ohne ihr das zusagen einfach seit 1.07 erhöht. nicht das ich dicke habe) ich habe mich vor ein jahr Privat Insolvenz eingereicht. aber mein tochter geht vor alles.
und da ist 1 euro sogar ein euro.
JiJi

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#11
 Von 
Wetterhexe
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi JiJi,

ich erteile Dir hiermit das Prädikat "Traumvater"!!! Bei uns sieht das so aus, das der Vater meiner Kinder diese nur alle 14 Tag nimmt von Samstag mittag bis Sonntag abend. von wegen Ferienregelung, nix gibt's, kann sich Mr. Architekt nicht leisten. Durchgefüttert werden sie bei der Oma oder Tante, damit spart der gute Mann auch noch was von dem Selbstbehalt des Kindergeldes für sich ein. Haben die Kinder Geburtstag, gibts statt Geschenke die Auskunft: "Eure Mutter kriegt soviel Kindesunterhalt, die kann euch was kaufen!" Treten meine Kids zeitweise in Streik und wollen nicht mehr zum Vater, macht der mir ein Heidentheater von wegen, ich hätte sie beeinflußt. Ich war schon ein paarmal beim Jugendamt mit ihm, zwecks Verhandlungen, bezüglich des Umgangsrechts, aber mit dem Spezi sind selbst die Beamten hoffnungslos überfordert. Jedenfalls habe ich von denen jetzt den Freibrief, das wenn sie nicht mehr wollen, ich sie auch nicht überreden muß. Ich war noch so freundlich und habe ihn ein letztesmal zur Zahlung der restlichen 20 Euro aufgefordert. Wenn nächste Woche Freitag die Kohle nicht auf meinem Konto ist, klopf ich gleich beim Amtsgericht an (das liegt praktischerweise gleich neben der Bank). Es sind schließlich auch seine Kinder, die er gewollt mit in die Welt gesetzt hat, und wenn er da kneift, kämpf ich um jeden Euro.

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#12
 Von 
guest123-206
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 24x hilfreich)

schon interessant - 160% Regelunterhalt fordern - und sich dann beschweren, dass dem Vater der Job zu wichtig ist.

Gratulation: Du bist die erste geschiedene Frau, die sich darüber beschwert, dass ihr Ex zuviel arbeitet (dennoch gleichzeitig Kindesunterhalt eines Gutverdienenden fordert).

LaFa
P.S.: Was ist denn der Selbstbehalt des Kindergeldes?

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#13
 Von 
Wetterhexe
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

1. Mit Selbstbehalt Kindergelt meine ich, das die Hälfte des Kindergeldes, was mir ausgezahlt wird, dem Vater zusteht und diesem auf den Kindesunterhalt angerechnet wird.
Außerdem habe ich mich nie darüber beschwert, das er zuviel arbeitet, er hat genausoviel Wochenende und Urlaub, wie andere arbeitende Mitmenschen auch. Es ist halt nur wesentlich bequemer für den guten Mann, sich sowenig wie möglich um seine Kinder zu kümmern. Außerdem kann ich nicht einfach so mal 160% Regelunterhalt fordern, sondern der ergibt sich von rechts wegen aus seinem Gehalt, jedenfalls das Gehalt, was er offiziell angibt.

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#14
 Von 
guest123-213
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 0x hilfreich)

schon Bemerkenswert die Aussage vom Jugendamt...

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#15
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

@Wetterhexe

<I>Außerdem kann ich nicht einfach so mal 160% Regelunterhalt fordern, sondern der ergibt sich von rechts wegen aus seinem Gehalt, jedenfalls das Gehalt, was er offiziell angibt.</I>

Das hast Du offensichtlich als einzige hier vollkommen richtig erkannt.;)

Wenn der Herr wegen 20,00 Euro meint, Krieg führen zu müssen, lächele ihn höflich an...

Der Spruch mit dem Gericht neben der Bank ist klasse, den merk ich mir. :)

Viel Glück

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#16
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

@Wetterhexe
liegt vermutlich am Einkommen: je mehr sie verdienen desto geiziger werden sie und je weniger bemühen sie sich um ihre Kinder. :-(

Hat sich in Stufe 12 eigentlich der KU erhöht?

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#17
 Von 
guest123-206
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 24x hilfreich)

@ Reike + Wetterhexe

'Außerdem kann ich nicht einfach so mal 160% Regelunterhalt fordern, sondern der ergibt sich von rechts wegen aus seinem Gehalt, jedenfalls das Gehalt, was er offiziell angibt.'
(Wetterhexe)


'Das hast Du offensichtlich als einzige hier vollkommen richtig erkannt'
(Reike)

Leider falsch!

Aus der aktuellen Düsseldorfer Tabelle:


'Anmerkungen:

1. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. ...'



Weiterhin möchte ich anführen:
Wenn der Vater nun lieber auch am WE arbeitet und kaum Urlaub nimmt, kann das durchaus kritisiert werden. Wer aus dieser Mehr-Arbeit gegenüber Ehezeiten allerdings auch höhere finanzielle Ansprüche ableitet (wie gesagt: ist kein Gesetz!), der sollte sich dann auch nicht über die Mehrarbeit beschweren. Mehr Geld gibt's eben auch nur durch Mehr-Arbeit!

LaFa




-- Editiert von Larifari-555 am 06.07.2005 08:31:25

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#18
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Sicher nachgefragt äh Larifari, Du hast als einziger Recht.

Und nun geht´s wieder besser?

Und von "rechts wegen" ist i.ü. etwas anderes, als Dein "Gesetz".


Machet gut.

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#19
 Von 
guest123-206
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 24x hilfreich)

ja? Dann erklär das doch der Forumsgemeinde einmal!
Das interessiert bestimmt auch andere!

LaFa

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#20
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

warum erhöt sich der unterhalt schon wieder ?? verstehe ich nicht ...

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#21
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Ach Mensch nachgefragt,

der Forumsgemeinde! Und Du bist Klassensprecher oder was?

*von rechts wegen* kann auch heißen, aus Gerechtigkeits-, allgemeinen Anwendungs- oder Billigkeitsgründen, -aspekten. -sichtweisen etc. Solche Dinge sind an keinen Gesetzestext gebunden, sondern entstammen der allgemeinen Praxis, wie Richtlinien z.B.

Aber wem erklär ich das eigentlich ....

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#22
 Von 
guest123-206
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 24x hilfreich)

schön,
aber die Fragestellerin hat 'von Rechts wegen' so in den Zusammenhang gestellt, dass sie damit ausdrückte, dass sie die 160% fordern MUSSTE. Das aber ist schlicht falsch.
Was Du nun versuchst, ist durch geschicktes Verdrehen des Zusammenhangs vom eigentlichen Thema abzulenken. Das ist im übrigen gängige Praxis von Rechtsanwälten, wenn sie keine guten, stichhaltigen Argumente haben!

LaFa


-- Editiert von Larifari-555 am 06.07.2005 10:21:45

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#23
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

@Nachgefragt,

<I>aber die Fragestellerin hat 'von Rechts wegen' so in den Zusammenhang gestellt, dass sie damit ausdrückte, dass sie die 160% fordern MUSSTE.</I>

Ohne Worte! Ich bin entsetzt!

Warum kannst du nicht einfach mal Beiträge von völlig unbedarften weiblichen! Usern hier so lesen, wie sie geschrieben sind? Warum mußt Du jeder Frau hier unterstellen, sie verfolge nur Rache, schlechte Angewohnheiten, Raffgier etc. pp.

Mensch! Wetterhexe hat eine ganz einfache Frage gestellt, die mit 10 Worten zu beantworten war.

Was soll das? Wer hat Dir so übel mitgespielt? Das hat schon nix mehr mit *nachfragen* oder *hinterfragen* zu tun. Das ist böse, was Du verfolgst.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-206
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 24x hilfreich)

steigere Dich nicht in etwas hinein, Reike!
Die Wetterhexe stand unter dem Eindruck,
die 160% MUSSTE sie fordern, Du hast ihr Recht gegeben, und das durfte doch mal gerade gerückt werden, oder?

Du nimmst dir doch auch heraus, etwas richtig zu stellen, wenn es falsch dargestellt wurde, oder?

Also, bleib cool, wenn Du mal nicht recht hast!
Lächel doch einfach mal!

LaFa

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Du bist gestört, nachgefragt.

Und nun ist gut.... Ich lächle, keine Sorge, aber meistens belächle ich Dich.

Ich steigere mich in nichts hinein, ich mag es halt nur nicht, wenn so Gernegroß wie Du hier den Maxen spielen und fremde Leute mit gefährlichem Halbwissen diffamieren.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-206
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 24x hilfreich)

@ Reike
nee, den Maxen spielst Du.
Und DU bist leider diejenige, die sich als unfehlbar gibt, und DAS ist gefährlich!

Leider habe ich keine Hoffnung, dass Du dich ändern wirst!

@Wetterhexe, entschuldige bitte, dass wir hier von Deinem Thema leider abgekommen sind.

LaFa

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)

Ach Reike,
LaFa gehört zu der Sorte Menschen, die grundsätzlich anderen alles Mögliche unterstellen und wenn man dann mal zurückfragt, was das soll, ist man plötzlich zickig, hysterisch, rechthaberisch etc. Der Typ war mir als nachgefragt noch lieber - denn nachfragen ist ok, unterstellen nicht.

Mach dir nichts draus - was auch immer ihm wiederfahren ist: er wird immer nur die Schuld bei der anderen Seite, in dem Fall seiner Frau sehen und das auf alle anderen Situationen, von denen er hier liest, projizieren. Wetten, er unterstellt mir jetzt auch wieder, ich würde einen auf arme, unverstandene Frau machen :) .

Wetterhexe muss die Interessen ihrer Kinder vertreten und nicht die eigenen. Das ist nicht nur legitim, sondern auch ein absolutes Muss für sie. Das Geld gehört ja nicht ihr, sondern den Kindern und sie kann doch wohl nicht einfach beschließen, dass die Kinder darauf zu verzichten haben. Wenn der Vater selbst wenig Geld hat, kann man sicher über Kompromisse reden, hat er aber wirklich ein solides Einkommen, sollen die Kinder auch angemessen davon profitieren, wie sie es beim Fortbestand der elterlichen Ehe auch getan hätten.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Wetterhexe
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

@karamel
R i c h t i g!!!!!!!
Mich interessiert lediglich das Wohl meiner Kinder. Der Kindesunterhalt steht ihnen zu. Und s i e haben es nicht verdient, wie der Vater mit ihnen umgeht.
Über LaFa kann ich nur den Kopf schütteln. Schwer gefrustetes Scheidungsopfer :( Aber ich werde mir jeeeeden weiteren Kommentar dazu ersparen!!

@kleine Hexe,
gib mal im Google "Düsseldorfer Tabelle" ein, da findest Du das neueste Exemplar ab 01.07.05. In Stufe 12 gibt's auch Erhöhungen so um die 10 Euro.
Gruß Wetterhexe

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

ich verstehe die erhöhungen immer noch nicht ... wir verdienen ja auch nicht ständig mehr ..
und niemand kann mir erzählen, dass ein kind so um die 250 im monat kostet(sind ja eigentlich 500eur da die mutter den gleichen anteil bringrn müsste) ich lach mich schief ...
und die leidtragende des ganzen sind die kinder in einer neuen beziehung für die wird dann weniger gekauft da ja die ganze kohle für den unterhalt drauf geht ...

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#30
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

1000 % Zustimmung @ mandozer

Mein LG hat seit der Trennung nie eine Gehaltserhöhung gekriegt, aber der Unterhalt wurde ständig angepasst und erhöht. Schon komisch.....

-----------------
"hjoedicke"

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Und jetzt?

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