Vater verklagt Tochter zur Pflichtteilsauszahlung, wer trägt die Kosten?

6. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
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Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Vater verklagt Tochter zur Pflichtteilsauszahlung, wer trägt die Kosten?

Die Tochter hat von den Großeltern geerbt und steht in einer Erbengemeinschaft, der Vater wurde enterbt und hat Anspruch auf seinen Pflichtteil.
Leider ist der Vater im Besitz aller Kontoauszüge/Dokumente der Großeltern und hat dessen Hausstand vor Ort wie auch via Internet verkauft (da er durch Zufall später doch Teil der Erbengemeinschaft wurde), dennoch lag nicht die Zustimmung seitens aller beteiligten vor (auch wenn diese einem Verkauf zugestimmt hätten, da sie die Sachen nicht hätten behalten wollen). Das Geld aus dem Verkauf hat der Vater bisher behalten.

Nun kam ein Schreiben des Anwalts , dass die Tochter doch bitte dem Pflichtteilsberechtigten seinen Pflichtteil schrifltich zugestehen soll, da ansonsten Klage eingereicht wird, da Verjährung droht und die Tochter doch bitte bereits den Anteil aus einem Hausverkauf, der zu Erbmasse gehörte, anteilig überweisen soll.
Da die Tochter allerdings überhaupt nicht im Klaren ist wie hoch die Erbmasse wirklich ist und trotz mehrmaliger Aufforderung die Kontoauszüge vorzuzeigen,nicht passiert ist, möchte sie nicht Gelder zugestehen, wenn diese eigentlich über dem liegen, als sie überhaupt geerbt hat. Das Darlehen vom Haus und auch die Betriebkosten sind unbekannt, wurden allerdings alle aus der Erbmasse bezahlt. Die Tochter kennt lediglich den Kontostand vom Todestag, die Konten wurden allerdings bereits via Kontovollmacht von einem aus der Erbengemeinschaft aufgelöst (dieser ist mittlerweile tot) und die Gelder auf ein unbekanntes Konto transferiert. Den Verbleib der Gelder kennt nur der Vater.

Dieser Sachverhalt wurde dem Vater so mitgeteilt.

Dem Vater ist es egal und will dennoch die Gelder zugestanden haben wie auch sein Recht auf seinen Pflichtteil (was ihm seitens der Tochter nie abgesprochen wurde). Die Klage kam heute sowie der Hinweis von seinem Anwalt dass die Tochter
die Gerichtskosten sowie seine Anwaltsgebühren zu bezahlen hat (sowie vermutlich nun auch noch ihre, da sie Hilfe bei ihrer Vertretung brauch).

Vor Gericht würde sie allerdings die gleiche Aussage tätigen wie zuvor auch schon: Pflichtteil ja, aber nicht ohne Kenntnis aller Zahlen.
Zudem kommt ja noch der Verkauf der Nachlassgegenstände hinzu, den der Vater ihr unterschlagen hat.

Bleibt sie dennoch auf allen Kosten sitzen?

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8 Antworten
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#1
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Und was hat man dem Anwalt vorher mitgeteilt. (vor der klage)
Wenn schon Verjährung drohte (lt Anwalt des Vaters)ist ja schon einige Zeit vorher ins Land gegangen.
Was hat man denn in der ganzen Zeit vorher unternommen um den Erbfall "aufzulösen" und die Pflichtteilsansprüche des Vaters zu klären? oder war das Schreiben des Anwalts der "erste" Kontakt?

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#2
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Um etwas genauer zu werden. Vor der Klage hat der Anwalt zwar das Schreiben (ohne Briefkopf oder ähnliches) verfasst, aber unterschrieben hat der Vater (da die Wortwohl sowie die Aufzählung etwaiger Paragraphen allerdings nicht zum Vaters passen, war es eindeutig dass das Schreiben von seinem Anwalt verfasst wurde).
Darauf wurde auch geantwortet, dass bevor man weiter ins Detail gehen kann, erstmal die ganze Erbmasse kennen muss inklusive Darlehen/Betriebskosten bevor man Zugeständnisse in der Höhe machen kann.
Daraufhin kam nie eine Antwort sondern nun die Klage (hier allerdings mit anwaltlichem Schreiben).

Es war nicht der Erstkontakt des Anwaltes, da vorher über andere Dinge diskutiert wurde bzgl.des Testaments, allerdings das erste Schreiben zum Thema Pflichtteil.

Der Vater war sich die ersten Jahre immer nicht sicher ob er den Pflichtteil in Anspruch nehmen möchte, drohte allerdings immer wieder damit diesen geltend zu machen, wenn Sachen nicht so gelaufen sind wie er es wollte.
Nun kam ein Thema auf, was ihn verärgert hat, weshalb er nun auf seinen Pflichtteil besteht (also seit Ende November diesen Jahres, Verjährung tritt am 31.12. ein).

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#3
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Um den Thread wieder etwas hochzustufen in der Hoffnung das jemand eine Antwort weiß.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn der Pflichtteilsanspruch kurz vor der Verjährung steht, dann sind bereits 3 Jahre ins Land gegangen. Was wurde in der Zeit unternommen, um den Sachverhalt zu klären?

Als Erbe hat man umfangreiche Auskunftsansprüche gegen die Bank. D.h. man kann sich dort alle Informationen zu Bankbewegungen der letzten 10 Jahre geben lassen. Warum ist das nicht erfolgt.

Wenn ein Dritter mit Vollmacht das Geld vom Nachlasskonto auf ein unbekanntes anderes Konto überwiesen hat, dann können auch dort eigene Ansprüche nach 3 Jahren verjähren. Warum wurde nichts unternommen? Im Extremfall hat sich dieser Dritte wegen Untreue strafbar gemacht. Eine Vollmacht berechtigt nicht dazu, das Konto aufzulösen und das Geld irgendwo hin zu überweisen.

Ob der Vater den Verbleib des Geldes kennt, ist tatsächlich egal, es sei denn er hat es selbst erhalten.

Zitat:
Da die Tochter allerdings überhaupt nicht im Klaren ist wie hoch die Erbmasse wirklich ist und trotz mehrmaliger Aufforderung die Kontoauszüge vorzuzeigen,nicht passiert ist, möchte sie nicht Gelder zugestehen, wenn diese eigentlich über dem liegen, als sie überhaupt geerbt hat.


Was die Tochter möchte, ist nicht wichtig. Sie hat offenbar nichts getan, um den Sachverhalt aufzuklären und sich selbst einen Überblick zu verschaffen. Daran ändert die Bitte an den Vater auf Herausgabe der Kontoauszüge und anderen Informationen nichts.

Und ja, es kann ihr jetzt passieren, dass sie einen Pflichtteil auszahlen muss, der höher als ihr eigenes Erbe ist.

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#5
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Folgendes ist nun eingetreten: die Tochter hat von der Bank nur erfahren dass die Konten aufgelöst wurden und das Geld auf ein Konto (worauf der Vater Zugriff hat) transferiert wurden. Mehr Auskunft kann die Bank nicht geben da die Tochter nicht Erbin des Kontoinhabers ist worauf das Gwld verschoben wurde.
Der Vater hat nun Zugriff auf das Geld und verfügt darüber.
Weiter fordert er hohen Summen an seinem Pflichtteil, die die Tochter nicht nachvollziehen kann da ihr nur die Konten/Depots vom Tideszeitpunkt seitens der Bank vorliegen.
Kann man die Bank dazu zwingen dass Geld einzufrieren bis gerichtlich geregelt ist wieviel die Tochter nun geerbt hat?
Wie verhält es sich mit den Gegenständen die der Vater an sich genommen hat und veräußert hat ohne ihre Zustimmung?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
die Tochter hat von der Bank nur erfahren dass die Konten aufgelöst wurden und das Geld auf ein Konto (worauf der Vater Zugriff hat) transferiert wurden.


Wer hat mit welchem Recht das Konto aufgelöst?

Zitat:
bis gerichtlich geregelt ist wieviel die Tochter nun geerbt hat?


Da wird nichts gerichtlich geregelt. Das muss die Tochter schon selbst regeln und wenn sie das nicht kann, dann muss sie dafür einen Anwalt einschalten.

Zitat:
Kann man die Bank dazu zwingen dass Geld einzufrieren


Nein. Aber ggf. kann man Schadenersatzansprüche gegen die Bank stellen, da die Kontoauflösung wahrscheinlich durch einen Unberechtigten erfolgt ist.

Zitat:
Wie verhält es sich mit den Gegenständen die der Vater an sich genommen hat und veräußert hat ohne ihre Zustimmung?


Das nennt man Unterschlagung (§ 246 StGB ) und wenn der Vater die Konten aufgelöst hat und das Geld auf sein eigenes Konto, dann nennt man das Untreue (§ 266 StGB ).

Die Tochter sollte sich davon lösen, dass irgendeine Behörde, ein Gericht oder eine andere Institution ihr die Aufgabe abnimmt zu klären, was sie denn geerbt hat. Das ist ihre eigene ureigenste Aufgbabe. Dass inzwischen seit dem Erbfall mehr als 3 Jahre ins Land gegangen sind, macht die Sache nicht einfacher. Vor allem könnten inzwischen auch Ansprüche der Tochter verjährt sein. Letztlich muss die Tochter aber selbst für die Folgen einstehen, die durch ihre Passivität jetzt ggf. eintreten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:


Wer hat mit welchem Recht das Konto aufgelöst?

Zitat:


Der befreite Vorerbe hatte die Konten aufgelöst und die Gelder auf ein Konto überwiesen worauf lediglich der Vater Zugriff hat. Hier bestehen laut Bank keine Auskunftsrechte für die Tochter.

Zitat:
Anwalt


Anwalt ist eingeschaltet und seit einem Jahr bitten dieser den Vater die Konten offen zu legen um die Kontenbewegungen nachzuvollziehen, da auch Untreue vermutet wird und der Vorerbe es m.E: nach nicht einfach hätte auflösen dürfen.

Zitat:


Die Tochter sollte sich davon lösen, dass irgendeine Behörde, ein Gericht oder eine andere Institution ihr die Aufgabe abnimmt zu klären, was sie denn geerbt hat. Das ist ihre eigene ureigenste Aufgbabe. Dass inzwischen seit dem Erbfall mehr als 3 Jahre ins Land gegangen sind, macht die Sache nicht einfacher. Vor allem könnten inzwischen auch Ansprüche der Tochter verjährt sein. Letztlich muss die Tochter aber selbst für die Folgen einstehen, die durch ihre Passivität jetzt ggf. eintreten.


Die Tochter hatte umgehend nachdem der Vorerbe gestorben war und sie Nachricht erhalten hatte sich alle Konten von den Banken des Erblassers aufstellen lassen. Die Miterben sollten indes eine Auflistung über die Nachlassgegenstände erstellen, da diese vor Ort waren.
Diese Miterben sind einige Monate nach dem Tod der Großeltern ebenfalls verstorben. Der Vater ist Erbe dieser geworden und hatte alleinig Zugriff auf die transferierten Konten und die Gegenstände. Dass er die Gegenstände veräußert hat, wurde nur per Zufall über Ebay kleinanzeigen herausgefunden.
Ständig hatte die Tochter Angst dass etwas verjährt, ebenso wartet sie auch dringend auf ihr Erbe, allerdings kommt sie nicht an das Konto heran, worauf die Gelder transferiert wurden. Der Vater bewegt sich nicht und spielt auf Zeit.
Daher hat sie nun die Hoffnung dass die Klage seitens des Vaters auf seinen Pflichtteil nun endlich aufschlüsselt wieviel sie nun denn letztendlich geerbt hat (denn soweit ihr bekannt ist, durfte der befreite Vorerbe von den Geldern leben, sie allerdings nicht verschenken und ihr ist nicht klar wieviel denn noch übrig ist oder kann sie alles vom Todeszeitpunkt als ihr Erbe betrachten)?
Der Tochter waren die Hände gebunden

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#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
Anwalt ist eingeschaltet und seit einem Jahr bitten dieser den Vater die Konten offen zu legen um die Kontenbewegungen nachzuvollziehen, da auch Untreue vermutet wird und der Vorerbe es m.E: nach nicht einfach hätte auflösen dürfen.


Unverständlich, denn mit entsprechender Berechtigung sollte damit doch eine Aufstellung möglich sein:

Zitat (von Aspirin1000):
Die Tochter kennt lediglich den Kontostand vom Todestag

Zitat (von Aspirin1000):
Weiter fordert er hohen Summen an seinem Pflichtteil, die die Tochter nicht nachvollziehen kann da ihr nur die Konten/Depots vom Tideszeitpunkt seitens der Bank vorliegen.

Zitat (von Aspirin1000):
Das Darlehen vom Haus und auch die Betriebkosten sind unbekannt, wurden allerdings alle aus der Erbmasse bezahlt.


Wenn das Resterbe dann durch irgendwen, der mittlerweile auch verstorben ist, verschoben wurde, sollte doch dessen Erbe haften.

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