Vater kommt Aufforderung nach Einkommensnachweis nicht nach

5. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Waldblume
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater kommt Aufforderung nach Einkommensnachweis nicht nach

Hallo,

nachdem ich mittlerweile 6 Jahre Kindesunterhalt für meine beiden Kinder beziehe, habe ich den Kindsvater (KV) vor 4 Wochen erstmals schriftlich aufgefordert, seine Einkommensverhältnisse zu offenbaren. Bisher hat sich der KV selbst in die Düsseldorfer Tabelle (DT) eingruppiert.

Leider kommt er der Aufforderung nicht nach und zahlt weiter nur den Betrag der DT mit Stand vom 1.7.05, wobei ich natürlich auch nicht weiß, ob er sich da korrekt eingruppiert hat...

Ich weiß, dass ich damit nun zum Anwalt gehen muss, wollte aber mal fragen, ob die Anwaltskosten, die dann für mich anfallen, letztendlich vom KV rückerstattet werden müssen.

Danke für eure Info.

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"Liebe Grüße
Waldblume"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

die anwaltskosten kannst du nicht vom kv einholen aber wie wärs wenn du erst mal die sache über das jugendamt laufen lässt

das kostet dich nichts und die meisten reagieren dann doch nach einem schreiben vom judendamt

sollte das nichts bringen kannst du immer noch zum ra gehen

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#2
 Von 
zoe2000
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Waldblume,

ich pflichte ticki bei, Du kannst beim JA eine Beistandschaft beantragen, die schreiben ihn dann an.

Klappt das jedoch nicht, dann:
Sind Deine Kinder noch minderjährig und damit einkommenslos, kannst Du für sie Prozesskostenhilfe beantragen, die die Anwaltskosten deckt. Für das erste Beratungsgespräch kannst Du Beratungshilfe beantragen, das kostet Dich dann €10.

Dann würde ich ihn erst mal vom RA anschreiben lassen und, wenn erfolglos, folgt die Auskunftsklage. Zumindest in meinem Fall, in dem der Vater die Auskunft auch bei Gericht verweigerte und dann der Unterhalt nach einem fiktiven Gehalt berechnet wurde, musste er auch noch die Anwaltskosten von mir bzw. den Kindern (in dem Fall bin ich ja nur gesetzl. Vertreterin) tragen, obwohl PKH bewilligt war.

Viel Glück,

zoe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Waldblume
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Ticki,
ist das Jugendamt für sowas denn auch zuständig? Wusste ich gar ned! Danke für den Tipp

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Waldblume
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Zoe,

danke für deine sehr umfangreiche Antwort!!
Meine Kinder sind minderjährig. Und ich Depp bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass ich mit dieser Aufforderung an den Ex MEINE eigenen Interessen wahrnehme. Aber nein, es sind ja die Interessen der Kinder. Also dann werd ich auch noch nen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen...
Nochmals Danke!!

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"Liebe Grüße
Waldblume"

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