Hallo,
folgendes ist bei uns der Fall.
Mein Vater hat erneut geheiratet und steht enorm unter der Fuchtel der neuen Frau, die eine Tochter hat. Momentan sind die Eltern dabei Ihre Testamentpapiere zu regeln und nun fordert mein Vater, dass ich eine Verzichtserklärung über den Pflichtteil unterschreibe im Falle seines früheren Todes, damit die Frau erstmal das ganze Geld erhält und genug zum leben hat. Dieses Schreiben ist nur von denen am Computer erstellt worden. Desweiteren legen sie in einem eigenhändig erstellten Schreiben fest, dass wenn sie auch gestorben ist ich 70% und die Tochter 30% erhält.
Nur besteht zu der Frau kein besonders gutes Verhältnis und ich vermute stark, dass wenn sie meinen Vater überlebt nicht viel übrig lassen wird bei ihrem Lebensstil und somit bringen mir die großzügigen 70% wenn nichts übrig bleibt auch nichts. Vielleicht wird sie das Geld auch schon vorzeitig in kleinen Beträgen der Tochter zuschieben.
1. sollte ich das unterschreiben, hat die Verzichtserklärung überhaupt Wirksamkeit, da es nicht notariell beurkundet wird?
2. wenn ich das unterschreibe, habe ich dann irgendwie die Möglichkeit an 50% zu kommen, wenn denen ihr Testament mit 70% und 30% bestehen bleibt? oder erlischt mein weiterer Anspruch, wenn ich meinen Pflichtteil einfordere?
ich möchte lediglich finanziell geklärte fronten haben und nicht mehr oder weniger Geld haben als die Tochter es bekommen wird.
Vater fordert Verzicht auf Pflichtteil
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Sehr geehrte Fragestellerin,
Nachdem der Verzicht auf den gesetzlichen Pflichtteil für den Betroffenen mit durchaus weit reichenden Konsequenzen verbunden ist, schreibt das Gesetz in § 2348 BGB
vor, dass ein Pflichtteilsverzicht wirksam nur vor einem Notar beurkundet werden kann. Eine privatschriftliche Einigung zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem, wonach der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser zusichert, nach Eintritt des Erbfalls seinen Pflichtteil nicht geltend zu machen, ist wegen Formmangels nichtig und damit unwirksam.
Ein Pflichtteilsverzicht ändert die gesetzliche Erbfolge nicht. Ein wirksam erklärter Pflichtteilsverzicht erhöht daher auch nicht die Pflichtteilsquoten von anderen Pflichtteilsberechtigten.
Wenn Sie also unterschreiben ändert dies an Ihrem Pflichteilsrecht nichts, da die Vereinbarung unwirksam ist.
Wenn Sie Ihren Pflichtteil fordern, kann dies, je nach weiterer Regelung des Berliner Testamentes dazu führen, dass sie dann nicht mehr die Ihnen zugesprochenen 70% bekommen, sondern es ggf. sogar bei Ihrem geforderten Pflichtteil bleibt, da Sie keinen weiteren Pflichteilsanspruch mehr gegen die neue Frau haben.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356737 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gutzeit
Rechtsanwältin
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Und wenn alles so bleibt wie beschrieben und ich diesen Zettel unterschreibe (was ja nichtig ist) beträgt mein Anspruch 25% oder mehr?
Ja, der Pflichtteil beträgt 25% des Vermögens Deines Vaters, wenn Dein Vater zuerst verstirbt.
Dem gegenüber stehet ein testamentarischer Anspruch von 70% des Gesamtvermögens von Vater und Stiefmutter.
Statt einfach einen unwirksamen Zettel zu unterschreiben, würde ich Gegenvorschläge machen. z.B. den Abschluss eines Erbvertrages.
Zitatsollte ich das unterschreiben, hat die Verzichtserklärung überhaupt Wirksamkeit, da es nicht notariell beurkundet wird? :
Nö auf keinen Fall, wenn der auch nicht gültig wäre.
ZitatVielleicht wird sie das Geld auch schon vorzeitig in kleinen Beträgen der Tochter zuschieben. :
Selbstverständlich besteht die Gefahr.
Zitatdamit die Frau erstmal das ganze Geld erhält und genug zum leben hat. :
Na sie sollte doch auch eine Vorsorge haben, also schlechtes Argument.
Wenn der Vater ein Haus hat, so kann man per Notarvertrag ein Wohnrecht einräumen, damit ist man selbst im Erbfall schon mit Eigentümer und Stiefmutti kann darin leben, aber eben wenig selbst entscheiden.
Gegenvorschläge habe ich schon gemacht, aber das grenzt schon fast nach einer Gehirnwäsche, die er von ihr erhalten hat, denn er lässt sich davon nicht abbringen. Er hört vermutlich den ganzen Tag nur ihr gesabbel und da die zwei mittlerweile auch keine Freunde mehr haben, die ihm vielleicht mal ins Gewissen reden könnten, macht er alles damit es für sie erstmal gut ist. Sie hat lediglich ein wenig in Teilzeit gearbeitet und wird nur eine sehr geringe Rente erhalten. Bei dem Erbe wird es lediglich um Geld gehen, da er nie eine Immobilie gekauft hat.
Da er älter und mittlerweile auch krank ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie ihn überlebt.
ZitatDa er älter und mittlerweile auch krank ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie ihn überlebt. :
Grade bei Krankheit ist die Wahrscheinlichkeit groß. dass durch die Behandlungen und eventuell notwendig werdende Pflege vom Barvermögen eh kaum etwas über bleibt.
Wenn man allerdings nicht mehr wirklich zielführend miteinander sprechen kann, wird es schwierig....
ZitatBei dem Erbe wird es lediglich um Geld gehen, da er nie eine Immobilie gekauft hat. :
Wenn es ehr nur ums Geld geht, braucht man sich ja auf gar nichts einlassen.
Entweder es bleibt was übrig, was man rechtzeitig besser als Pflichtteil erhält oder eben gar nichts, da Geld auch einfach aus zu geben ist. Da hätte man gar nichts gewonnen, denn was bleibt denn überhaupt von z.B. 100.000€ noch über, wenn seine Frau noch 20 Jahre in Miete lebt, oder dann sogar selbst ein Pflegefall wird.
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